News Snapdragon: Qualcomm entwickelt erstes 5-nm-Design für Autos

Hayda Ministral schrieb:
So wie Emma Watson schon partiell schwanger war?

Blödsinn! Ein bisschen schwanger gibts nicht, ein bisschen Level 3 ebensowenig.

Blödsinniger Vergleich. Du betrachtest nur den rechtlichen Aspekt. Daneben gibt es Definitionen, welcher Funktionsumfang dazu gehört. Dazu gehören u.a. Fahren ohne die Hände am Lenkrad bei mehr als 30 km/h, sowie automatischer Spurwechsel nach Blinken. Beides war bei Audi (A8) und BMW (G20), bereits aktiv.

Bis da mal irgendjemandem im KBA aufgefallen ist, dass das ja gar nicht sein darf, da keine volle Level3 Zulassung vorhanden.

Die Artikel kannst dir selbst suchen, Beispiel Google nach „Spurwechselassistent plötzlich deaktiviert“.

Somit war Level 3, in seinem Funktionsumfang, partiell aktiviert bei Audi und BMW.
Wüsste nicht, was an der Formulierung falsch sein sollte.
 
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Sun_set_1 schrieb:
Blödsinniger Vergleich. Du betrachtest nur den rechtlichen Aspekt.
Weil das der einzige ist der sich von Level zu Level eindeutig benennen läßt.

Sun_set_1 schrieb:
Daneben gibt es Definitionen, welcher Funktionsumfang dazu gehört.

Diese Definitionen sind Folge der rechtlichen Aspekte.

Dazu gehören u.a. Fahren ohne die Hände am Lenkrad

Level 2. Vorher bist Du per StVO verpflichtet das Fahrzeug ständig zu führen. Die Geschwindigkeit ist afaik unerheblich.

sowie automatischer Spurwechsel nach Blinken. Beides war bei Audi (A8) und BMW (G20), bereits aktiv.

Und trotzdem nur Level 2. Der Fahrer behält die volle Verantwortung für das was geschieht und muss die Assistenzsysteme ständig kontrollieren. Im Fall des Unfalls haftet grundsätzlich der Fahrer.

Bis da mal irgendjemandem im KBA aufgefallen ist, dass das ja gar nicht sein darf, da keine volle Level3 Zulassung vorhanden.

Nochmal: Es gibt nicht ein bisschen Schwanger und es gibt nicht ein bisschen Level 3. Entweder Level 3 oder nicht Level 3. "keine vollständige Level3 Zulassung" ist Marketing-Geschwurbel.

Falls Du eine anderslautende Rechtslage findest kannst Du sie gerne präsentieren. Wird Dir aber nicht gelingen, weil es sie nicht gibt, behaupte ich jetzt einfach mal.
 
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Hayda Ministral schrieb:
Level 2. Vorher bist Du per StVO verpflichtet das Fahrzeug ständig zu führen. Die Geschwindigkeit ist afaik unerheblich.

Falsch. Das ist Level 3. Genauso wie abbiegen nur nach Blinken. Level 2 darf das nicht, bei Spurwechsel müssen die Hände am Lenkrad sein. Ebenso darf Level 2 maximal bis 30km/h ohne Hände am Lenkrad automatisiert fahren. Danach muss das Fahrzeug den Fahrer auffordern die Hände an das Lenkrad zu legen oder aber den Fahrtbetrieb einstellen.

Das herauszufinden hätte dich weniger Zeit gekostet als die Antwort auf meinen Post.

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Ergänzung ()

Hayda Ministral schrieb:
Nochmal: Es gibt nicht ein bisschen Schwanger und es gibt nicht ein bisschen Level 3. Entweder Level 3 oder nicht Level 3. "keine vollständige Level3 Zulassung" ist Marketing-Geschwurbel.

Nochmal. Das ist schlicht falsch. Funktionen, die per Definition zu Level 3 gehören waren in deutschen Fahrzeugen bereits aktiv und wurden nach Intervention vom KBA per Update wieder zurückgenommen. Artikel dazu gibt’s genug.
 
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Sun_set_1 schrieb:
Level 2 darf das nicht, bei Spurwechsel müssen die Hände am Lenkrad sein.
Falls dem so sein sollte dann müsstest Du leicht einen entsprechenden Gesetzestext oder eine entsprechende Vorschrift finden und hier präsentieren können. Ich bezweifle allerdings, dass Dir das gelingt, denn diese Vorschrift existiert (in D) imho nur in Deiner Phantasie.

Das nachfolgende sind rein hypothetische Überlegungen, mir ist bewußt das Logik und Gesetze wenn überhaupt dann nur partielle und eher zufällige Schnittmengen besitzen.

[Theoretisches Geschwurbel]
Das Gebot "beim Spurwechsel müssen die Hände am Lenkrad sein" ist offensichtlich überholtes Wissen. Es stammt aus einer Zeit als die Hände immer am Lenkrad bleiben mussten, beim Spurwechsel genauso wie beim Einparken. Die Existenz zugelassener Fahrzeuge bei denen die Einparkautomatik es erlaubt die Hände während des Parkvorgangs vom Lenkrad zu nehmen ist gleichermaßen unbestreitbar und zeigt andererseits auf, dass Level 2 eben nicht bedeutet dass die Hände grundsätzlich am Lenkrad sein müssen.
[/Theoretisches Geschwurbel]

Da es mir nicht möglich ist die Nicht-Existenz einer Vorschrift zu beweisen und da Du die Existenz einer Vorschrift postulierst sehe ich Dich nun in der Beweispflicht. Ich bin gespannt.
 
Hayda Ministral schrieb:
[Theoretisches Geschwurbel]


Sorry, war damals wohl zu aktuell. Hier hast nun alles:

Spurwechsel wird deaktiviert / Stauassistent wird bei älteren Modellen deaktiviert

Apropos „Europäische Union“ und Konsequenzen ihrer Politik für sicherheitsrelevante Technologien: „Aufgrund der aktuellen EU-Gesetzgebung ECE-R79 entfällt die Funktion Spurwechselassistent“, lässt BMW mit Blick auf seine Modelle 5er, 6er Gran Turismo, 7er, X3, X4 und M5 wissen. Und bei den reinen Stromern BMW i3 und i3S sowie bei den herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen 2er Active Tourer/
Gran Tourer, X1 und X2 wird es demnächst die Funktion „Stauassistent“ nicht mehr geben.

2.3.3. „autonome Lenkanlage“ eine Anlage mit einer Funktion in einem komplexen elektronischen Steuersystem, die bewirkt, dass das Fahrzeug einer festgelegten Fahrspur folgt oder seine Fahrspur aufgrund von Signalen ändert, die außerhalb des Fahrzeugs ausgelöst und von dort übertragen werden. Der Fahrzeugführer hat dabei nicht unbedingt die Hauptverantwortung für das Führen des Fahrzeugs.

Daher ist nach der Regelung die allgemeine Genehmigung von Systemen mit Funktionen, mit deren Hilfe die Lenkung durch externe Signale gesteuert werden kann, die z. B. von Baken am Straßenrand oder aktive Elemente in der Straßendecke übertragen werden, nicht zulässig. Diese Systeme, bei denen die Anwesenheit eines Fahrzeugführers nicht erforderlich ist, werden als „autonome Lenkanlagen“ bezeichnet.


Hayda Ministral schrieb:
und da Du die Existenz einer Vorschrift postulierst sehe ich Dich nun in der Beweispflicht. Ich bin gespannt.

EU-Gesetzgebung ECE-R79
 
Sun_set_1 schrieb:

Aus dem Kontext heraus vermute ich, dass Du die zitierte Passage als Argument verwenden möchtest. Aber als Argument wofür?


Sun_set_1 schrieb:

Erstmal: Danke für's heraussuchen.
Und wo steht da was zu der Zulässigkeit von Lenkeinrichtungen? 2.3.3 ist nur ein Teil der Erläuterung dessen was eine Lenkeinrichtung ist. Wo steht denn da geschrieben dass die Hände bei L2 am Lenkrad bleiben müssen? (Ich habe keine derartige Passage entdeckt)
 
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