Sonderangebote, aber keine Ware

1Justin

Ensign
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März 2021
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Guten Morgen,
ich nutze am Handy eine App (myd....) für Deals, Gutscheine, Freebies und andere Angebote von Online-Shops und lokalen Händlern.

In letzter Zeit ist es nun schon öfters vorgekommen, dass meine Bestellung nach Tagen storniert wurde, weil der Artikel aufgrund einer Abweichung im Lagerbestand nicht lieferbar war.

Kann es sein, dass diese Online-Händler neue Kunden auf ihre Plattform locken bzw. erfassen wollen, indem sie Sonderangebote verkünden, die sie in Wirklichkeit aber gar nicht liefern können?

Wie sind Eure Erfahrungen?
 
Bei mir war teilweise ploetzlich meine Adresse falsch oder das Paket nicht zustellbar. Wobei man IMHO bedenken muss, dass viele "Sonderangebote" auf solchen Seiten schlicht Preisfehler sind.
 
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Eyecatchers ... So das man was anderes mitbestellen tut. Aber bisher selten das Problem gehabt.
 
1Justin schrieb:
nach Tagen storniert wurde, weil der Artikel aufgrund einer Abweichung im Lagerbestand nicht lieferbar war.

Gerade bei beliebten Deals bei Mydealz sollte man die Menge an Bestellungen nicht unterschätzen.
Ich habe aber auch selten Probleme gehabt bisher.
 
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Es gibt leider immer mehr Leute, die Angebotsartikel leer kaufen wollen um sie dann weiterzuverkaufen.
Beispiel: Akku Lötkolben von Parkside (Lidl). Im Lidl Webshop für 14,99€ zu haben, wenn verfügbar.
Innerhalb der letzten 8 Wochen zwei Mal kurz verfügbar gewesen, jeweils nach wenigen Stunden ausverkauft.
Bei Ebay stehen sie für ~30€ drin.

Generell gilt natürlich: Je besser und "heißer" der Deal, desto mehr Bestellungen und desto mehr Marge lässt der Händler liegen.

Ich würde jetzt erstmal keinem Händler unterstellen dass das Absicht ist. Das würde man in den Mydealz Kommentaren klar rauslesen können.
 
Angebote oder waren es vielleicht doch Preisfehler? 🤨
 
Nur um das noch einmal klarzustellen: Die Bestellung ist eine einseitige Willenserklärung die durch den Händler quasi erst bestätigt werden muss. Die Bestellbestätigung ist dabei noch keine Willenserklärung. Steht meist auch so drin.
Der Vertrag kommt im Onlinehandel häufig erst mit dem Versand der Ware zustande.

Sprich: Bis zum Versand ist eine Stornierung immer möglich.

Ich sage mal so: Sind es "echte Angebote", kommt es eher selten zu Stornierungen. Anders sieht es bei Preisfehlern aus...
Du verrätst uns ja auch nicht, was du wo bestellt hast ;)
 
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kachiri schrieb:
Du verrätst uns ja auch nicht, was du wo bestellt hast
Aus gutem Grund, nicht das du es irgendwo günstig findest und es vor der Nase wegkaufst. Ist aber am Ende sicher wieder eine "too good to be true"-Ware, wie eine besonders günstige GPU, von denen gleich mehrere gekauft werden, um die bei ebay zu verhökern. Der übliche Fall also.

kachiri schrieb:
Nur um das noch einmal klarzustellen: Die Bestellung ist eine einseitige Willenserklärung die durch den Händler quasi erst bestätigt werden muss. Die Bestellbestätigung ist dabei noch keine Willenserklärung. Steht meist auch so drin.
Der Vertrag kommt im Onlinehandel häufig erst mit dem Versand der Ware zustande.
This.

Steht bei jedem Händler drin.
 
Vielleicht war der Womanizer Pro wieder im Angebot :D (ich kenn den nur von Mydealz)

Spaß beiseite. Es gibt dort einige Angebote mit Preisfehlern und wenn man bei so einem kauft, wird es häufig storniert, sehe da auch kein Problem das ist schon das Recht des Händlers. Bei diesen Angeboten steht auch oft auf der Mydealz Seite drauf, dass es sich um einen Preisfehler handelt.

Man muss es ja auch mal aus Händlersicht sehen. Ein Sachbearbeiter vertippt sich kurz vor Feierabend, am Abend landet der Deal auf Mydealz, und bis man morgens ins Büro kommt, ist der wirtschaftliche Schaden da.
 
Wobei wenn die Bezahlung vorab stattgefunden hat, dies durchaus auch als Willenserklärung angesehen werden kann und damit der Kaufvertrag womöglich auch schon rechtens ist. Heißt aber nicht, dass der Händler den dann nicht noch wegen Irrtums anfechten düfte (und deshalb von sich aus schon mal storniert).

Und als Käufer lohnt da der Rechtsweg wohl in den seltensten Fällen, wenn der Händler storniert. Im Zweifel müsste man ja einen Schaden nachweisen, der entstanden ist.
 
Ui das könnte interessant werden, was die Ansichten und Erfahrungen dazu betrifft.
Ich aus meiner Seite mache bei sowas gar nicht mit, erstens mir zu blöd, zweitens streue ich nicht gerne meine Daten aus damit eventuell damit noch ein Geschäft durch dritte ermöglicht wird.
 
tollertyp schrieb:
Wobei wenn die Bezahlung vorab stattgefunden hat, dies durchaus auch als Willenserklärung angesehen werden kann und damit der Kaufvertrag womöglich auch schon rechtens ist. Heißt aber nicht, dass der Händler den dann nicht noch wegen Irrtums anfechten düfte (und deshalb von sich aus schon mal storniert).
Selbst wenn bei der Bestellung direkt gezahlt wird, ist das nicht zwingend der rechtskräftige Abschluss des Kaufvertrages.
Ich gehe als Käufer quasi nur in Vorleistung, indem ich meinen Teil des möglichen Kaufvertrages quasi schon erfülle.
Die Alternative wäre, dass der Händler bei Online-Zahlmethoden erst mit seiner Auftragsbestätigung den Link für die Online-Zahlung sendet. Das würde den Prozess aber ungemein verlängern.
Der Kunde muss auf die Auftragsbestätigung warten. Der Kunde muss dann auch noch reagieren...
Das will vor allem der Kunde nicht (dem Händler wäre das vermutlich egal)
 
kachiri schrieb:
Nur um das noch einmal klarzustellen: Die Bestellung ist eine einseitige Willenserklärung die durch den Händler quasi erst bestätigt werden muss. Die Bestellbestätigung ist dabei noch keine Willenserklärung. Steht meist auch so drin.
Der Vertrag kommt im Onlinehandel häufig erst mit dem Versand der Ware zustande.

Sprich: Bis zum Versand ist eine Stornierung immer möglich.
Ist das EU Recht oder Deutsches Recht?
Wir (Italien) hatten auf unserer Webseite einen falschen Preis für Arbeitssicherheitsschuhe und der Artikel wurde - nach meiner Meinung nach - mit Bots leer gekauft denn ein Kunde hat teilwese mehrere Bestellungen mit menge >1 gemacht. und dementsprechend auch Überweisungen. Er war auch nicht der einzige Besteller. Kurios: Monate zuvor gab es nicht so hohen Traffic auf der Internetseite und die wird auch nicht mit Google ADS beworben.
Wenn ich mehrere Mengen vom gleichen Artikel brauche mach ich 1 Bestellung und nicht innerhalb weniger Minuten mehrere.
Der Chef ist dann halt ausgetickt weil er meinte er MUSS zu diesem Preis nun verkaufen usw obwohl ich ihm gesagt habe dass man immer rauskommt - eben auch mit der Aussage wie du sie oben hattest
 
kachiri schrieb:
Selbst wenn bei der Bestellung direkt gezahlt wird, ist das nicht zwingend der rechtskräftige Abschluss des Kaufvertrages.
Ich gehe als Käufer quasi nur in Vorleistung, indem ich meinen Teil des möglichen Kaufvertrages quasi schon erfülle.
Das ist aber eine ziemliche gedankliche Verrenkung. Und ich will explizit nicht sagen, dass du was falsches schreibst, nur das ich das Recht an der Stelle etwas absonderlich finde.
Ein Händler macht mir ein Angebot. Ich sage "ok das kaufe ich" (bzw. klicke drauf) und gebe dem Händler das Geld. Paar Tage später sagt der Händler: "Nein, doch nicht" und es soll dann kein Kaufvertrag zustande gekommen sein... :D.
 
Das ist genau der Punkt!
Der Preis im Netz (oder auch der Preis im Regal im stationären Handel) ist noch gar kein Angebot (also im Sinne einer Willenserklärung).
 
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Gerade am Beginn der Pandemie hat unsere Beschaffungsstelle sehr deutlich gemerkt das "sofort lieferbar" einen absoluten Dreck aussagt. Sehr viel Händler scheinen mit dieser Anzeige kein Warenwirtschaftssystem verbunden zu haben oder machen absichtlich falsche Angaben.

Aber ansonsten ist es halt "invitatio ad offerendum", was kachiri anprach. Nicht die feine Art, aber ist so.
 
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nebulein schrieb:
Man muss es ja auch mal aus Händlersicht sehen. Ein Sachbearbeiter vertippt sich kurz vor Feierabend, am Abend landet der Deal auf Mydealz, und bis man morgens ins Büro kommt, ist der wirtschaftliche Schaden da.
Schon länger diverse Angebote zu 6500XT bei NBB mit "verlockenden" Artikelüberschriften.
Sapphire Pulse Radeon RX 6500XT Grafikkarte - 4GB GDDR6, HDMI, 3x DP
Powercolor RX 6500XT ITX 4GB Grafikkarte - 8GB GDDR6, HDMI, 3x DP

So recht an den abendlichen Sachbearbeiter glaube ich da eher nicht.
 
kachiri schrieb:
Selbst wenn bei der Bestellung direkt gezahlt wird, ist das nicht zwingend der rechtskräftige Abschluss des Kaufvertrages.
Ich gehe als Käufer quasi nur in Vorleistung, indem ich meinen Teil des möglichen Kaufvertrages quasi schon erfülle.
Du weißt, was das Wort "kann" bedeutet?
 
BeBur schrieb:
Ein Händler macht mir ein Angebot. Ich sage "ok das kaufe ich" (bzw. klicke drauf) und gebe dem Händler das Geld.
Und im Geschäft darf der Händler auch genau das ..

Du gehst zum Regal nimmst die Ware zur Kasse legst sie hin und das Geld daneben... Kann der Händler immer noch sagen nein Verkauf ich nicht an dich.. warum auch immer.

Online ist das genauso... Eine Überweisung von dir ist keine Kaufgarantie.

Ein paar Rechtsurteile kann sich jeder selbst suchen ab wann ein online Kauf rechtswirksam ist.
Bsp.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/i...die Bestellung einer Verpackungsmaschine ging.
 
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