Angenommen Max hat seit 2 Monaten Internetprobleme. Sein Anbieter (V...) gewährt Ihm seitdem nur die halbe Bandbreite (8000 statt 16000). Mit dem Anbieter hat er schon öfters Kontakt aufgenommen und Techniker waren bereits vor Ort. Keine Problemlösung gefunden, stattdessen sollen weitere Techniker kommen und Max auf seinem Handy anrufen. Nichts geschah seit 1 Monat. Max ist sauer und schickt eine außerordentliche Kündigung ein mit den Zeilen:
"...und kündige den oben aufgeführten Vertrag für die Internetnutzung außerordentlich.
Die Kündigung erfolgt, da ich das Internet aufgrund halber Bandbreite nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen kann...."
Am heutigen Tag bekam Max eine Antwort von dem Anbieter. Sie wollen, dass Max sich an den 24 Monatigen Vertrag hält und lehnen die vorzeitige Vertragsaufhebung ab.
Muss Max eine Frist für den Anbieter setzen oder hätte eine außerordentliche gereicht?
Laut dslweb.de heißt es: "Gründe für die außerordentliche Kündigung: Sollten vom DSL Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht worden sein, kann der DSL Kunde vom DSL Vertrag zurücktreten. Allerdings erst, nachdem er eine Nachbesserung eingefordert hat und diese nicht erfolgt ist."
Grüße
"...und kündige den oben aufgeführten Vertrag für die Internetnutzung außerordentlich.
Die Kündigung erfolgt, da ich das Internet aufgrund halber Bandbreite nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen kann...."
Am heutigen Tag bekam Max eine Antwort von dem Anbieter. Sie wollen, dass Max sich an den 24 Monatigen Vertrag hält und lehnen die vorzeitige Vertragsaufhebung ab.
Muss Max eine Frist für den Anbieter setzen oder hätte eine außerordentliche gereicht?
Laut dslweb.de heißt es: "Gründe für die außerordentliche Kündigung: Sollten vom DSL Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht worden sein, kann der DSL Kunde vom DSL Vertrag zurücktreten. Allerdings erst, nachdem er eine Nachbesserung eingefordert hat und diese nicht erfolgt ist."
Grüße