Sonderkündigung abgelehnt

Haiyato

Ensign
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Angenommen Max hat seit 2 Monaten Internetprobleme. Sein Anbieter (V...) gewährt Ihm seitdem nur die halbe Bandbreite (8000 statt 16000). Mit dem Anbieter hat er schon öfters Kontakt aufgenommen und Techniker waren bereits vor Ort. Keine Problemlösung gefunden, stattdessen sollen weitere Techniker kommen und Max auf seinem Handy anrufen. Nichts geschah seit 1 Monat. Max ist sauer und schickt eine außerordentliche Kündigung ein mit den Zeilen:
"...und kündige den oben aufgeführten Vertrag für die Internetnutzung außerordentlich.
Die Kündigung erfolgt, da ich das Internet aufgrund halber Bandbreite nicht in dem vertraglich vereinbarten Umfang nutzen kann...."

Am heutigen Tag bekam Max eine Antwort von dem Anbieter. Sie wollen, dass Max sich an den 24 Monatigen Vertrag hält und lehnen die vorzeitige Vertragsaufhebung ab.

Muss Max eine Frist für den Anbieter setzen oder hätte eine außerordentliche gereicht?

Laut dslweb.de heißt es: "Gründe für die außerordentliche Kündigung: Sollten vom DSL Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht worden sein, kann der DSL Kunde vom DSL Vertrag zurücktreten. Allerdings erst, nachdem er eine Nachbesserung eingefordert hat und diese nicht erfolgt ist."


Grüße
 
Die offene Frage ist doch noch: Was wurde denn vertraglich mit Max vereinbart?

Wurden fixe 16.000 oder nur "bis zu" 16.000 vereinbart. Bei letzterem ist der Anbieter im Recht und es gibt keine ausserordentliche Kündigung bei weniger als 16.000.
 
Max war Vertraglich an einem Anbieter gebunden, welcher von einem anderen Anbieter übernommen wurde. Damals hatte Max die "bis zu 6000" Verbindung bis zum Übergang. Da stand nun "Ihre neue Bandbreite beträgt: "A.....-Internet 16000."


Grüße
 
Haiyato schrieb:
... Da stand nun "Ihre neue Bandbreite beträgt: "A.....-Internet 16000."
Grüße

Versteh ich nicht. Mal Karltext bitte.

Welcher Anbieter? Alice alt und neu nun O2?
Was steht denn im Kleingedruckten?


Mir ist bisher kein Privat-DSL Anbieter bekannt, der dir eine fixe Geschwindigkeit garantiert.
 
Bin mir nicht sicher, ob das jetzt gesetzlich erlaubt ist. Es handelt sich um den Übergang von Arcor zu Vodafone. Da stand: Ihre neue Bandbreite beträgt: Arcor Internet 16000.
Kleingedrucktes steht bei der Umstellung nicht.
 
Arcor Internet 16000 ist nur ein Produkt, das ist keine Geschwindigkeit.
In der Produktbescheibung steht dann, was für eine Geschwindigkeit du bei diesem Produkt bekommen kannst.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass dort ebenfalls nur "bis zu" steht.
 
http://www.vodafone.de/infofaxe/487.pdf

Laut der PDF (Info) steht da:
"Down- und Upload-Geschwindigkeiten mit Vodafone DSL:
DSL 16000
Download bis zu 16.000 KBit/s
Upload bis zu 800 KBit/s "

Sprich, dann könnte Max nichts dagegen tun, wenn Vodafone einfach das Internet zur Hälfte "drosselt"?
 
Das vermutlich eher technische Gründe, absichtlich dürfte eine Reduzierung der Bandbreite nicht stattfinden.

In diesem Fall dürfte eine außerordentliche Kündigung wohl nicht möglich sein.
 
Was ist an "...bis zu..." so schwer zu verstehen? Eine zugesicherte Leistung gibt es bei keinem Provider. Ergo: Vodafone ist im Recht.

Du kannst es maximal weiter über die Hotline/Techniker versuchen.

Du sagst allerdings auch, dass bis vor kurzem noch die volle Bandbreite anlag? Das würde bedeuten, dass z.B. Teilnehmer an deinem Verteiler hinzukamen oder dass der Verteiler einen Fehler hat. Da kann dir allerdings nur ein Techniker helfen.

Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ist hierbei allerdings nicht möglich.
 
Eine sichere Antwort wirst du hier nicht erhalten. Hier kann man rein spekulieren und sich "die erste Meinung" holen. Glaubst du das irgendwas schief läuft obwohl vorher alles gut war kannst du dich auch bei der Verbraucherzentrale ausführlich und rechtssicherer beraten lassen. Hier kann man dich nur auf die "bis zu" Klausel verweisen. Welche so bereits mehrfach vor Gericht stand gehalten hat.
 
turbocharged255 schrieb:

Ein Techniker war bereits vor Ort. Dieser konnte keine Fehler vorfinden und es wollen auch keine weiteren Techniker kommen, obwohl Termine versprochen wurden.

Mit dieser dummen "..bis zu..." Klausel könnte jeder Anbieter einfach diese missbrauchen. Das kann doch wohl nicht gerecht sein?! Immerhin zahlt man den vollen Preis.


Werde dann zur Verbraucherzentrale gehen, danke. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
aranax schrieb:
Warum führt der Link zu Zanox-Affiliate?

Ich sehe zwei moegliche Erklaerungen:

1. Computerbase ersetzt automatischjede URL zu Vodafone durch ihre Affiliate URL.
2. Der Ersteller ist Zanox-Affiliate, und ignoriert die Foren-Regeln, indem er hier seinen Link verbreitet.

Herausfinden laesst es sich nur, indem man nochmal einen "nackten" Link zu Vodafone setzt, und dann ueberprueft, ob CB diesen entsprechend anpasst.

Test: http://www.vodafone.de/infofaxe/487.pdf
 
Wende dich mal an eine Verbraucherzentrale. Ich meine erst vor kurzem ein Bericht auf 3 Sat gesehen zu haben , dort ging es genau um das Problem.

50‰ weniger Leistung wurde dort als Sittenwidrig tituliert. Die Leistung darf nicht mehr als 20 % varrieren.

Stellt euch mal vor Ihr kauft euch ein neues Auto das wird als Spritsparwunder beworben mit einem Verbrauch von bis zu 3 Liter und nacher stellt sich raus der Karren braucht das Doppelte. Ist definitiv nicht legitim.

Solltest du Rechtsschutz haben, würde ich ein Anwalt diesbezüglich fragen.
 
Der Vergleich hinkt aber massiv.

Das Auto wird ja mit 3 Litern Verbrauch beworben also muss es diesen auch annähernd erreichen. Zumal Verbrauch ein doofes Beispiel ist, weil der zu sehr von der Strecke die man fährt und vom Fahrstil abhängig ist. Hier allerdings geht es um keine garantierte Leistung, sondern um einen Internetanschluss der mit bis zu 16.000kbit beworben wird.

Wenn das Auto mehr verbraucht, habe ich höhere Spritkosten, entsteht mir ein wirtschaftlicher Schaden. Wo ist hier aber der Schaden? Ich meine die Leitung gibt trotzdem 8.000kbit her was so ziemlich für alles im Internet ausreichen dürfte. Ich sehe hier keinen Nachteil bzw. Grund wieso man jetzt das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat.

Kein DSL Anbieter garantiert dir ja diese Leistung und genau das ist der große Unterschied zu einem KFZ. Es gab mal den Fall mit einem Audi Sportwagen der ab Werk 420ps haben sollte und er hatte dann auf einem Prüfstand nur 380ps. Audi gab auch erst an, dass dies innerhalb der Tolleranz liegen würde und man bei solch Leistungsstarken Motoren eben nicht immer genau die PS erreichen würde. Vor Gericht muste Audi dann nachbessern und tat dies auch.

http://www.heise.de/autos/artikel/U...r-weniger-PS-hat-als-versprochen-1350396.html
 
Wo ist hier aber der Schaden?

Ein Download kostet einfach mehr Zeit und besonders Freizeit ist verdammt viel wert.

Ich kaufe mir ein schnelles Auto damit ich schneller von A nach B komme. So ist es auch mit der Internetgeschwindigtkeit,
wenn ich Abends nach Hause komme und mir bei Steam ein Spiel runterlade dann will ich keine Stunde warten. Daher kaufe ich mir eine schnelle Internetleitung um wertvolle Freizeit nicht zu verschwenden.

Wenn der Anbieter mit "bis zu 16000 kbit/s" wirbt dann erwartet der Kunde auch diese Leistung
 
Zuletzt bearbeitet:
Lipovitan schrieb:
Wenn der Anbieter mit "bis zu 16000 kbit/s" der Kunde auch diese Leistung erwartet.

er kriegt die beworbene leistung ja auch
 
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