Merle
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 11.619
Hallo Telekom-hilft-Team,
ich ziehe demnächst um. Mein momentaner Anschluss (100MBit, Vectoring) steht am neuen Zielort nicht zur Verfügung, im selben Haus bekommt der Nachbar 6MBit. Die letzte Meile in der Region ist von einem Regionalanbieter überbaut (Wisotel).
Da das Produkt L dort nicht zur Verfügung stehen kann, nehme ich an für diese Situation gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Nun die Fragen:
- was benötigt die Telekom als Nachweis und wohin muss ich mich wenden?
- ich habe etwas davon gelesen, dass ab Sonderkündigung, für die man vermeintlich die Meldebescheinigung braucht, noch 3 Monate bezahlt werden muss. Aber wo in diesen Konstrukt wird zeitlich die Leitung gekappt? Was, wenn der Nachmieter einen Anschluss schneller haben möchte als nach den 3 Monaten und keine DAs in die Wohnung zur Verfügung stehen um parallel bereitzustellen? Oder zahlt man die 3 Monate nicht für die Leistungsbereitstellung sondern sozusagen als Vertragsstrafe?
Vielen Dank.
ich ziehe demnächst um. Mein momentaner Anschluss (100MBit, Vectoring) steht am neuen Zielort nicht zur Verfügung, im selben Haus bekommt der Nachbar 6MBit. Die letzte Meile in der Region ist von einem Regionalanbieter überbaut (Wisotel).
Da das Produkt L dort nicht zur Verfügung stehen kann, nehme ich an für diese Situation gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Nun die Fragen:
- was benötigt die Telekom als Nachweis und wohin muss ich mich wenden?
- ich habe etwas davon gelesen, dass ab Sonderkündigung, für die man vermeintlich die Meldebescheinigung braucht, noch 3 Monate bezahlt werden muss. Aber wo in diesen Konstrukt wird zeitlich die Leitung gekappt? Was, wenn der Nachmieter einen Anschluss schneller haben möchte als nach den 3 Monaten und keine DAs in die Wohnung zur Verfügung stehen um parallel bereitzustellen? Oder zahlt man die 3 Monate nicht für die Leistungsbereitstellung sondern sozusagen als Vertragsstrafe?
Vielen Dank.