Sonderkündigung bei Umzug=?

WhiteShark schrieb:
Andere Technologie ist aber nicht mehr die gleiche Leistung.

Ach, Pardon, ist natürlich nur zum Nachteil und absolut nicht hinzunehmen, wenn man bei VDSL100 einen höheren Upload bekommt als mit 100 Kabelinternet. Wo kämen wir denn da hin, wenn man sich doch tatsächlich verbessern würde....

Da muss man natürlich sofort und ohne Verzögerung kündigen können, ist schon klar
 
@Hägar Horrible,

auch wenn dir das nicht passt oder wie auch immer, so ist es.
Wer einen alten langsamen ADSL Anschluss hat und am neuen Wohnort ist nur schnelles VDSL möglich hat genauso ein Sonderkündigungsrecht.
Nur wenn der Vertrag 1 zu 1 umziehen kann (komplett identisch mit allen Vertragsbestandteilen) gilt das Sonderkündigungsrecht nicht, jede noch so kleine Änderung bedeutet Kündigung ist möglich. Andersrum bedeutet es natürlich auch dass bei nicht genutzter Kündigungsmöglichkeit die Vertragslaufzeit neu beginnt, also wieder die meist üblichen 24 Monate da ein neuer Vertrag vorliegt.
Ergänzung ()

Hägar Horrible schrieb:
Solltest du das Anders sehen, dann bitte ich um eine detaillierte Quellenangabe, am Besten ein Zitat des betreffenden Passus

Lesen ist nicht deine Stärke oder wie soll ich diese Aufforderung verstehen?

die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen,
 
XMenMatrix schrieb:
Was haben die AGB damit zutun? Das ganze ist im TKG geregelt.
...weil bei mir in der AGB steht:

"Zieht der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um, so werden Verträge, die auch am neuen Standort durchgeführt werden können, unter Anrechnung der bisherigen Vertragslaufzeit fortgesetzt. Sollte die Fortführung des Vertrages nicht möglich sein, so kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Dazu ist die Vorlage einer Kopie der Meldebestätigung des neuen Wohnsitzes notwendig."
 
So steht es doch auch im Gesetz.
Nur die Meldebescheinigung muss man halt dann nachreichen.

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Und wo steht jetzt, dass eine Sonderkündigung möglich ist, wenn die Technologie gewechselt wird?

(8) Der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, der mit einem Verbraucher einen Vertrag über öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste geschlossen hat, ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt. Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. In jedem Fall ist der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes verpflichtet, den Anbieter des öffentlichen Telekommunikationsnetzes über den Auszug des Verbrauchers unverzüglich zu informieren, wenn der Anbieter des öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes Kenntnis vom Umzug des Verbrauchers erlangt hat.

Ich bleibe dabei, dass er kein Sonderkündigungsrecht hat, da VF ihm einen Internetzugang ohne Geschwindigkeitsverlust bereitstellen kann. Wenn im Vetrag explizit der Kabelzugang erwähnt wird, dann ist es zwar möglich aber unnötig. Lediglich die Vetragslaufzeit darf sich nicht ändern.....
 
Es geht um die vertraglich vereinbarte Leistung. Und ob Kabel oder DSL gehört auch zur vereinbarten Leistung.

Wäre ja noch schöner, wenn statt dsl50 nur dsl16 verfügbar wäre und der Anbieter am Vertrag festhalten könnte, nur weil über UMTS die 50mbit erreicht werden würden.


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Der Vergleich hinkt aber gewaltig. Der TE hat geschrieben, dass es keine Einbußen bei der Geschwindigkeit gibt. Daher wäre ich vorsichtig hier grundsätzlich die Möglichkeit einer Sonderkündigung zu propagieren.

Ich verstehe auch ehrlich gesagt die Problematik nicht, die hier künstlich hervorgerufen wird. Der Freund hätte, ausgenommen die neue Vertragslaufzeit und das ist mit Sicherheit verhandelbar, keinerlei Nachteile.

Aber klar, in der heutigen Zeit muss man aus jeder Kleinigkeit einen Elefanten machen.:rolleyes::freak:
 
@Leon,
ich habe es doch extra fett markiert, jede Änderung egal welcher Art bedeutet Sonderkündigungsrecht.
Genau so wird es von den Anbietern auch umgesetzt.
 
Wenn es so eindeutig und unstrittig ist, wie du sagst, dann frage ich mich warum VF ihn dann nicht raus lassen will.
 
Da braucht man nicht vorsichtig sein, denn er hat klar ein Sonderkündigungsrecht.
Zur vertraglich vereinbarten Leistung zählt auch die Technik.

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Na dann...
 
Vodafone versucht halt alles den Kunden zu halten, inklusive "optimierter" Auskunft zum Sonderkündigungsrecht.
Da ist einfach der Kunde selbst gefragt sich über seine Rechte zu informieren.
 
Das macht nicht nur Vodafone. Alle Anbieter versuchen die Kunden auf solche Weisen zu halten.

Ich persönlich würde einfach schriftlich zum Auszugsdatum kündigen, danach die Zahlungen einstellen und denen noch die Meldebescheinigung nachschicken.
 
heronimo schrieb:
Das wäre aber falsch und dein Nachmieter hätte bei DSL ein massives Problem.


Was genau wäre denn jetzt falsch ?
 
Dragon Sun schrieb:
...weil bei mir in der AGB steht:

"Zieht der Kunde vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um, so werden Verträge, die auch am neuen Standort durchgeführt werden können, unter Anrechnung der bisherigen Vertragslaufzeit fortgesetzt. Sollte die Fortführung des Vertrages nicht möglich sein, so kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Dazu ist die Vorlage einer Kopie der Meldebestätigung des neuen Wohnsitzes notwendig."

Das ist eins zu eins aus dem TKG.....
 
Hier stand falsches. Bitte entsorgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
de la Cruz schrieb:
Was genau wäre denn jetzt falsch ?

Einfach schriftlich zum Auszugsdatum kündigen und danach die Zahlungen einstellen.
Wenn man das so macht nimmt der Betreiber die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ins System (also Ende MVLZ) und kassiert/verlangt bis dahin volles Geld, zur Not über Inkasso da sind die schmerzbefreit und zu recht.
 
Soll er doch. Ne Chance dass Geld zu bekommen hat er nicht, da die Kündigung ja rechtens ist.
Vor einem Inkasso braucht man keine Angst haben. Die schicken auch nur Briefe. Und vor einer Klage prüfen die erst wie hoch ihre Chancen sind.

Hatte sowas auch mal mit Unitymedia. Gekündigt wegen Umzug, Einzugsermächtigung entzogen. Zum Auszug Meldebescheinigung Geschickt. Die kam nur angeblich nicht an. Aber Rechnungen wurden auch keine mehr geschickt. Nach nem Jahr haben die sich mal gemeldet. Ging dann auch bis zum Inkasso. Geklagt haben die nicht, da die wussten, das sie vor Gericht verlieren.

Und der Nachmieter hat kein großes Problem. Der schickt zur Not den Mietvertrag und der Anschluss muss wieder freigegeben werden.

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@WhiteShark,

du schreibst einfach Nonsens.
Im TKG ist die Kündigungsfrist bei Umzug geregelt, diese greift wie mehrfach geschrieben auch nur wenn am neuen Standort der Anschluss nicht 1 zu 1 umsetzbar ist. Sonst läuft der Vertrag einfach weiter.
Und bei einem DSL Anschluss kann unter Umständen einfach die Leitung damit blockiert sein. Nutze einfach mal google, da wirst du schnell merken dass deine Ansicht konträr der aktuellen Gesetzeslage läuft.
 
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