Sonderkündigungsrecht bei Defekt?

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Guten Morgen, Wandelung gibt es seit 2002 nicht mehr. Um es in deinen Worten zu sagen: Damit disqualifizierst du dich in dieser Diskussion.
Ein Rechtsstreit ist das letztmögliche Mittel und lohnt, wenn man ihn auch gewinnt.

Die Aufspaltung in Handy und Mobilfunkvertrag scheint ziemlich kritisch zu sein. Meiner Meinung nach muss das als einheitlicher Vertrag gewertet werden - allerdings hab ich das jetzt nicht nachgelesen.

Im Ergebnis würde 1&1 sowieso lange vor einem möglichen Rechtsstreit nachgeben. Man müsste sie nur kompetent und hartnäckig genug nerven.
 
Kannst ja dann, wenn die Sache vor Gericht geht, mal dem Richter erklären; der wird dann eher Dich als schwachsinnig empfinden !

Ich habe mal einen Vertrag mit einem großen Softwarehaus geschlossen der beinhaltete, dass ich deren Software regional exklusiv vertreibe und dafür für das Marketing regelmässig Adressen von Interessenten geliefert bekomme; dafür habe ich dann Software für 10 TEUR gekauft und auf die Adressen gewartet, die nie kamen.

Da ich keine Adressen erhielt, habe ich auch nicht bezahlt und den Vertrag widerrufen; die dann folgende Klage des Softwarehauses habe ich durch zwei Instanzen verloren; die 10 TEUR musste ich löhnen, weil laut Gericht nur vertragliche Nebenpflichten nicht erfüllt wurden. Dazu durfte ich dann auch noch 6 TEUR Gerichtskosten tragen.
 
Lies doch mal §324 BGB und dann §241 Abs. 2 BGB. Dann merkst du schnell, dass deine Ansicht falsch ist. Zusatzinfo: In §241 II BGB sind Nebenpflichten beschrieben.
Ich weiß auch nicht wieso du auf die Idee kommst, dass das Mobiltelefon eine Nebenpflicht darstellt. Viel eher sind sowohl Telefon, als auch Mobilfunkvertrag Hauptleistungspflichten.


Ansonsten verlierst du den Prozess natürlich, weil nur Verbraucher ein Widerrufsrecht haben und das auch erst seit 2002?. Da du noch Wandlung im Kopf hast dürfte das länger her sein.
 
Schön, wenn die "Spezialisten" hier reinschneien, ihre "Meinung" kundtun und der TE sich dazu gar nicht mehr meldet.
 
Wir diskutieren ja nur noch abstrakt über den Fall. Das bringt dem TE nichts. Er kann es nicht anwenden. Schließlich soll das keine Rechtsberatung sein.
 
Wenn der TE kann sich bei mir melden, wenn noch Diskussionsbedarf besteht.
 
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