Sonderkündigungsrecht möglich?

Pascha77

Lieutenant
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März 2009
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Hallo Leute.

Ich hatte ca. vor einem Jahr meinen DSL-Vertrag bei der Telekom verlängert.

Hintergrund: Ich wurde von einer Mitarbeiterin der Telekom angerufen, da mein Vertrag kurz vor Vertragsende stand.

Eigentlich wollte ich von der Telekom weg.

Da ich nur eine 3MBit-Leitung habe, wurde mir versichert, das ich einen kostenlosen Upstream für DSL 6000 bekommen könnte, wenn ich meinen Vertrag verlängern würde.
Dies können auch andere Kundenberater im Ticketsystem sehen, da ich deshalb schon telefonisch nach gefragt habe.

Nach 2 Wochen kam dann Post, das Upstream 512 nicht kostenlos angeboten werden kann.

Mir wurde da eine Leistung versprochen, die ich so nicht nutzen kann.

Ist es jetzt möglich den Vertrag vorzeitig zu kündigen, da mir ja offensichtlich falsche Tatsachen am Telefon erzählt wurden?
 
nein, kannst du nicht.
Die Telekomunikationsbranche hat keine Dokumentationspflicht.
D.h. ein Gespräch muss nicht beidseitig (Kunde und Anbieter) unterschrieben und somit beurkundet werden.

Die Kündigung hätte somit vertragsgemäß also vor ablauf der Frist erfolgen müssen.
Da das nicht erfolgt ist, gilt die konkludente Handlung als zustimmung einer stillschweigenden Vertagsverlängerung.

Lediglich bei der Versicherungsbranche ist ein Beratungsprotokoll notwendig, welches eine "Falschberatung" beurkundet hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Beweis ist aber da, das eine falsche Aussage getroffen wurde, was eine Vertragsverlängerung geebnet hat.
Somit denke ich, das ich eine ausserordentliche kündigung des Vertrags machen werde.
 
Ich war wegen diverser nicht eingehaltener 1und1 Versprechen auch schonmal beim Anwalt -> vergiß es.
 
... der Zeitraum liegt einfach zu weit zurück; in diesem Fall hättest Du eher aktiv werden müssen.

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, im Wege der Kulanz aus dem Vertrag herauszukommen - zumindest die für uns gültigen AGB sahen das (unter bestimmten Voraussetzungen/Abschlag) vor.

Realistisch gesehen, jedoch sehr unwahrscheinlich, dass sich die T-Com hierauf einlässt ... allein schon einen kompetenten (und dafür zuständigen) Mitarbeiter ausfindig zu machen, gestaltet sich überaus schwer.

Kündige form- und fristgereicht und schau Dich in aller Ruhe nach Alternativen um; sofern Kabelanschluss anliegt, gibt es über den vor Ort aktiven Kabelnetzbetreiber ggf. höhere Bandbreite - zudem meist mit recht attraktiven Paketen; je nach Anbieter, gibt es für Wechsler auch passende Angebote (je nach Vertragslaufzeit, die ersten 6 Monate frei etc.).

Ansonsten kann nur dazu geraten werden, bei telefonischen Beratungen oder Abschlüssen, in jedem Fall die Unterlagen schriftlich an- respektive nachzufordern.

MfG.
 
ja, versprechen, aber ich hab das ja schwarz auf weiss und somit ist das eine Täuschung und da würde mir jedes Gericht recht geben
 
nur mal ne frage... wen n du deine antwort doch weißt wieso fragst du dann hier? Auch ich meine du hättest viel früher dagegen vorgehen müssen...
 
ich wollte nur wissen, ob Leute ähniche Erfahrungen gemacht haben @ sebi100
Ergänzung ()

Ich habe telefonisch verlängert, nur mit der Vorraussetzung, das mir dieser Upstream 512 für für DSL 3000 kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Habe aber dann ein Schreiben erhalten, das mir der verspochene Upstream 515 für DSL 3000 nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden kann und 4,95 zusätzlich kosten würde.
Das beweist ja eindeutig, das ich da getäuscht wurde und mir falsche Tatsachen erzählt wurden.
Ist auch so im Ticketsystem der Telekom durch andere Mitarbeiter sichtbar.
 
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Ja, sicherlich - die eine oder andere Erfahrungen hat jeder schon gemacht; allerdings steht auch meist "bis zu" in den Leistungsbeschreibungen ... und sofern Du telefonisch aktiv wurdest bzw. Dich auf telefonische Beratungen oder Vertragsangelegenheiten eingelassen hast, ist es meist sehr schwer, das später belegen zu können (besonders bei den vollmundigen Versprechungen am Telefon, die meist - nach erfolgter Prüfung - so nicht eingehalten werden können).

Daher kann man nur raten, sich alle Unterlagen schriftlich nochmals zukommen zu lassen, oder ansonsten nur von sich aus den Anbieter zu kontaktieren (vor Ort/Internet/telefonisch). Meist werden auch Sub-Unternehmen aktiv (meist an unterdrückter Rufnummer zu erkennen ...), die nicht unmittelbar mit Deinem Vertragspartner etwas zu tun haben müssen ... da ist wirklich Vorsicht geboten.

Zudem solltest Du nicht das Sonderkündigungsrecht (beispielsweise im Mietrecht) mit dem grundsätzlichen Recht zur außerordentlichen Kündigung (aus wichtigem Grund) verwechseln ... allerdings solltest Du für letzteren Fall auch aussagekräftige Nachweise bzw. Belege vorweisen können, um Aussicht auf Erfolg zu haben.

MfG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe telefonisch verlängert, nur mit der Vorraussetzung, das mir dieser Upstream 512 für für DSL 3000 kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
hast du diese Aussage schriftlich (oder Gespräch aufgezeichnet), wenn ja Klage ... wenn nein versuch das mal zu beweisen ... Null Chance
 
aufzeichnen ist illegal und muss mit zustimmung des gesprächpartners VOR telefonbeginn mindestens mündlich vereinbart sein.

andernfalls kein erlaubtes/zugleassenes Mittel in einem rechtsstreit.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Pascha77: Es gibt doch genug alternativen zum abzockverein telekom! Ich würde alles versuchen wie serra.avatar schon schrieb es zu beweisen:
hast du diese Aussage schriftlich (oder Gespräch aufgezeichnet), wenn ja Klage ... wenn nein versuch das mal zu beweisen ... Null Chance
 
@Tyr43l

Falsch, es muss lediglich darauf hingewiesen werden, wie auch, dass man das Recht hat, die Aufzeichnung nicht zu wollen. Ansonsten wird meistens automatisch aufgezeichnet, mit entsprechender Warnansage vorher.

@Pascha77

Gehe Doch einfach mal in ein paar T-Shops und erläutere da Dein Problem oder ruf nocheinmal bei der Hotline an. Wenn Du freundlich und betrübt Deinen Fall schilderst, reagiert die T-Kom vielleicht kulant. Ansonsten bleiben nur die Schritte, die bereits erwähnt worden sind.
 
Akula schrieb:
@Tyr43l
Ansonsten wird meistens automatisch aufgezeichnet, mit entsprechender Warnansage vorher.

das ist doch die mündliche vereinbarung, die anbieter bereits bei der willkommensansage raushauen.
Ist man damit nicht einverstanen:"drücken sie jetzt die 1"
Als Kunde hat man das slebe recht und weißt nun die dame darauf hin, dass man auch aufnehmen wolle und ob sie damit einverstanden ist.

edit: 3,2K posts :cheerlead:
 
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glaubst du alles was man dir am telefon verspricht?

hast du keine auftragsbestätigung bekommen nach dem telefonat bekommen?

soweit ich weiss kriegste doppelten upstream nur bis DSL2000 bei T-Home

ich arbeite selbst bei einer technik hotline von t-home... sowas ist beinahe normal, das kunden vom vertrieb belogen werden und viel versprochen wird.. was nicht gehalten werden kann
 
@Tyr43l

Will ja och keen Klugscheißer sein, aber lies Dir bitte nochmal Deine Passage durch - da schriebst Du nämlich "muss mit zustimmung des gesprächpartners VOR telefonbeginn mindestens mündlich vereinbart sein." Und was schrieb ich? Eben, es bedarf keiner mündlichen Vereinbarung und Zustimmung, denn diese erfolgt eben automatisch. Es ist eben etwas anderes, wenn ich erst Widerspruch einlegen muss. So hast Du es im 2.Post ja auch festgestellt: "Ist man damit nicht einverstanen:"drücken sie jetzt die 1"

Ansonsten Happy Glückwünsche zum 3200tsten Post! :)
 
wir reden vom selben. Danke Dir und bb :cool_alt:
 
@ FBrenner
Warum, weil er die Wahrheit deutlich ausspricht? Schwarze Schafe gibt es bei allen Anbietern, wobei Vodafone und die Telekom wohl am schlimmsten sind.
 
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