Umzug Sonderkündigungsrecht

DaBas schrieb:
Befinden sich beide Verträge noch in der ersten MVLZ ?
Er schreibt doch beide Verträge haben noch mehr als 1 Jahr Laufzeit.

Renegade334 schrieb:
Viele Häuser haben auch Einliegerwohnungen mit komplett eigenem Telefon- und Internetanschluss.
Das spielt ja aber keine Rolle. Der Anschluss muss schon in deiner Wohneinheit realisierbar sein und nicht in der möglicherweise vermieteten Einliegerwohnung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lee Monade
Lee Monade schrieb:
Wenn die Telekom die Kündigung schriftlich bestätigt hat, bei 1&1 anrufen und ein Upgrade auf Glasfaser buchen, so bekommt Ihr zwar keine Neukunden Rabatte aber immerhin seit Ihr einen Vertrag los.
Das Upgrade telefonisch buchen und ganz frech fragen, ob es möglich ist, die Neukundenrabatte mit zu nehmen.
 
h00bi schrieb:
Das spielt ja aber keine Rolle. Der Anschluss muss schon in deiner Wohneinheit realisierbar sein und nicht in der möglicherweise vermieteten Einliegerwohnung.
Ist er natürlich, da da nur ein Kabel umgesteckt werden müsste :rolleyes:
Der Anschluss liegt im Gebäude und kann mehr als 1x gebucht werden. Ob man dann ein Kabel umstecken, ein neues ziehen oder WLAN nutzen muss dürfte dem Anbieter ziemlich egal sein.


Lee Monade schrieb:
Nein, aktuell steht das so nicht hier im Thread. Es ist bisher eigentlich immer die Rede von Sonderkündigung falls am neuen Standort keine Leistung erbracht werden kann, oder Kulanz des Anbieters.

Und auch dein unkommentierter Link zu dem 475 Seiten Entwurf bringt nicht völlige Klarheit.

§60 Umzug spricht z.B. nur davon, dass der Anbieter die Leistung zu bestehenden Konditionen am neuen Standort anbieten muss und die Wechselgebühr nicht teurer als ein Neuanschluss sein darf.
Auch nach §57 hat man keine Möglichkeit zu kündigen, falls die Leitung am neuen Standort geschaltet werden kann und keine Störungen bestehen.

//edit:
h00bi schrieb:
Was ist denn das für eine Logik? "Wir haben es bei ihrem Nachbarn geschaltet, da war noch was frei. Um alles weitere kümmern sie sich bitte selbst"
Glaubste ja selbst nicht.
Doch. Der ISP legt das ja nicht zu deinem Nachbarn, sondern schaltet das am Hausanschluss. Idealerweise im Technikraum. Oder meldest du dem als Wohnort "Haus 9a 3. Stock 4. Tür links"? Glaubste ja selbst nicht. Wie der Eigentümer das dann in den richtigen Flur schaltet ist doch nicht Sache des ISP.
Aber als Mieter braucht dich das ja nicht wirklich interessieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Renegade334 schrieb:
Ob man dann ein Kabel umstecken, ein neues ziehen oder WLAN nutzen muss dürfte dem Anbieter ziemlich egal sein.
Das steht aber voraus, dass nicht nur genug Adern zum APL gehen sondern auch dass genug vom APL in die Wohneinheiten gehen. Die TAE ist der DSL Abschluss und der hat in der Wohneinheit zu sein, NICHT irgendwo im Haus wo es dem ISP gerade gelegen kommt.

Was ist denn das für eine Logik? "Wir haben es bei ihrem Nachbarn geschaltet, da war noch was frei. Um alles weitere kümmern sie sich bitte selbst"
Glaubste ja selbst nicht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Lee Monade und Howdegen
Zurück
Oben