Sonderkündigungsrecht nach §554 BGB

SilentBob_

Cadet 4th Year
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Okt. 2007
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Hi Leute.

Wir haben im April von unserem Vermieter einen Brief bekommen, in dem wir darüber informiert wurden, dass ab August größere Modernisierungsmaßnahmen an unserem Wohnblock geplant sind und damit verbunden auch eine Mieterhöhung.

Weiterhin wurden wir in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass wir vom Sonderkündigungsrecht §554 Abs. 3 Satz 2 BGB Gebrauch machen können.

Hier der Satz:

"Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen."

Ich versteh des ganze jetzt so:

1)Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt,...

Wir haben die Mitteilung im April bekommen, also ist mit dem Ablauf des Monats der auf den Zugang der Mitteilung folgt der 31.5.08 gemeint - oder??

2)...außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen.

der Ablauf des nächsten Monats wäre dann der 30.6. ??

Also sprich, wir müssten bis zum 31.5. unsere Kündigung einreichen, die dann ab dem 30.6. wirksam wird - so weit ich das verstanden hab.

Gebt bitte bescheid ob das so stimmt oder falsch ist.

Danke Bob_
 
Zuletzt bearbeitet:
Verstehe ich genauso wie du, hatte aber nur 2 Jahre Jura Leistungskurs, bin also kein Jurist ;)
 
Vielen Dank so weit.

Hab den Sachverhalt auch mal nem Kumpel geschildert.Der ist auch der gleichen Meinung.
Sind also zumindest schon mal zu 3. :)

PS: Es ist erwünscht wenn noch mehr Leute ihre Meinung dazu posten, so fern Zeit und/oder Lust da ist.^^
 
Jo, Schreiben im April bekommen, kündigen bis zum Ablauf des nächsten Monat, also im Laufe des Mai für ein Mietvertragsende zum Ende des nächsten Monat, also Juni. So würde ich das auch sehen.
 
Etwas ähnliches wurde hier schon angesprochen.

§554 Abs. 3 ist da eigentlich ziemlich klar.
 
Ja, ist es hier ja auch, wie du siehst.
 
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