Kündigungsfrist bei Miete

Skoll

Ensign
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Juni 2004
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Hi, ich hab ein kleines Problem. Mein Vermieter hat mir heute eine Mieterhöhung angekündigt per Brief. eigentlich hab ich schon länger vor eine neue wohnung zu suchen. Nun hab ich im Internet mal ein bißchen geguckt und gesehen, das ich so eine art sonderkündigungsrecht hab.
Ich schreibs am besten hier mal rein:

§ 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach §558 oder §559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.


Also ich hab das schreiben heute gekriegt, 21.04.08
Angenommen ich schreib ihm übermorgen, am 23.04 das ich nach diesem paragraphen, also 561 kündigen werde. wann kann ich dann frühestens ausziehen? +2 monate, also zum 30.06.08 oder +4 monate, zum 31.08.08 ? je früher, desto besser!

PS: Ich hab wirklich lange bei google gesucht, bin aber kein anwalt und würd auch gern auf einen verzichten. ich versteh bloß nicht wie dieser paragraph gemeint ist. für hilfe wär ich dankbar

Skoll
 
Ist doch selbsterklärend ....

Nach der Zustellung des Brief's hast du 2 Monate die Kündigung einzureichen, und diese tritt dann zum Ende des übernächsten Monats in Kraft.

Bsp: Mitte Februar Brief erhalten, noch im Februar Kündigung geschrieben, also Ende übernächster Monat wäre dann zum Ende April
 
" so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung [...] kündigen."

...heißt, dass du bis zum 30.06. schriftlich kündigen kannst...

" [...] außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats [...] "

...heißt, dass die Kündigung zum 30.06. wirksam ist...

angenommen du schreibst ihm übermorgen: dann kannst im Juli in ne neue Wohnung einziehn ;) und zum ersten mal haben sich die vorlesungen in recht gelohnt - glaub ich?

naja, so versteh ich das jedenfalls und wir hatten das Thema vor nem Monat behandelt ^^

gruß,

franky

ps: 4 monate machen ja auch keinen Sinn, wenn du schon ein ordentliches Kündigungsrecht von 3 Monaten hast :o
 
danke für die rasche hilfe! ich hab zwar einen bekannten der schon 3 semester bgb-recht hinter sich hat, aber der hat mir gesagt, es wären 4 monate und das ist wohl falsch (kam mir auch unsinnig vor).
 
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