Sonderkündigungsrecht Telekom

Herzaaa schrieb:
Wo hier meine "Schuld" liegen soll ist mir völlig unbegreiflich, aber wie du meinst.
Von Schuld zu reden ist hier natürlich Blödsinn.

Umzüge können nun einmal aus den verschiedensten Gründen vorkommen. Es kann jetzt aber vorkommen, daß der bisherige Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann bzw. dies nur mit einem unzumutbaren Aufwand möglich wäre. Genau aus diesem Grund gibt es den §46 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz. Mit dieser Regelung soll es einen Interessensausgleich zwischen den beiden Vertragsparteien geben. Getreu der Redensart nach der mit einem guten Kompromiss beide Seiten gleichermaßen unzufrieden sind hat man eben die Regelung mit den 3 Monaten geschaffen.

Der Nutzer kommt vorzeitig aus dem Vertrag raus und der TK-Anbieter muß eben damit leben, daß seine Kalkulation diesmal nicht ganz aufgegangen ist.

mrdeephouse schrieb:
Das ist keine Nettigkeit der Telekom, das ist RECHTSSPRECHUNG zweier OLGs (Düsseldorf und München)
Ja, die Oberlandesgerichte haben so entschieden, aber sie haben damit lediglich §46 TKG angewandt. Es handelt sich hier also nicht um eine Spezialität der nordrhein-westfälischen oder bayerischen Rechtsprechung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Penicillin
@Herzaaa
Nun frage dich bei all deinen Argumenten auch einmal, wenn die Rechtssprechung für die Internetanbieter ausgelegt werden würde... Beispiel?!
Du gehst einen 24-monatigen Vertrag ein. Ziehst nach 10 Monaten um. An deinem alten Wohnort hast du deinen besagten 100er Anschluss; am neuen nur einen 16er.
Anbieter B liefert an deinem neuen Wohnort eine 100er Leitung. Jedoch sagt dein alter Anbieter, du musst die restlichen 14 Monate noch mit der 16er Leitung leben. Kannst also nicht (wie jetzt) den neuen Anbieter nutzen.

Wie sieht es nun aus, mit dem bösen Anbieter A?
Und bitte nicht davon ausgehen, nur weil dir 16MBit reichen, dass es jedem anderen (Selbsständigen im Homeoffice) ebenfalls reicht.

Die Sonderkündigung bei Umzug, wenn am neuen Wohnort nicht die vertragliche Leistung zur Verfügung steht, ist also für den Verbraucher gut ... nicht für den Anbieter.
 
Herzaaa schrieb:
Was für unangenehme Menschen hier sind ist echt unfassbar.
Deine Aussage finde ich recht kritisch.
Zumal du scheinbar nicht einmal die Beiträge ordentlich liest.

Es geht ja nicht nur um die Telekom, die viel Verdient.
Solche Gesetze greifen in ganz ganz vielen Fällen und auch bei "Kleinen".
Und eben genau da sollte man auch dran denken.

Aber nach wie vor verstehe ich dein Problem nicht.
Du störst dich jetzt daran, dass du nicht einfach aus dem Vertrag kommst, also direkt und deinen Vertrag auf einen geringeren umschreiben kannst, der deine aktuelle Laufzeit mitnimmt?

Praktisch hast du schon 10 von 24 Monaten deinen DSL 100 Vertrag laufen, du würdest gerne auf 16K wechseln, weil nix anderes angeboten wird, das aber mit 10 von 24 Monaten, korrekt?

Hast du das schonmal so ganz konkret hier im Telekom Forum angesprochen? Mal ganz freundlich, nicht fordernd bei der Kundenrückgewinnung etc. angefragt?

Wenn ja, was gab es für eine Antwort?

Wenn nein, solltest du es dir mal überlegen.

Und nein, auch eine Telekom hat das Recht sich das Geld zu holen was ihr zusteht. So einfach ist das. Du würdest in gleicher Position nicht anders handeln. Du würdest bei ausbleibenden, fest verplanten Geldern, das mitnehmen, was dir zusteht.

Weder die Telekom, noch du haben etwas zu verschenken. Du verlangst ja, dass dir die Telekom nichts berechnet, bist auf der anderen Seite aber nicht gewillt Geld zu geben. Das kann ja nicht funktionieren.
Da Internetverträge aber so klar geregelt sind und der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist wird man dir nicht direkt anbieten können: ach komm machen wir 50/50, da sind wir alle glücklich.
Das bekommst du ja praktisch durch die Rechtssprechung.

Wenn ich ehrlich bin habe ich immer irgendwie etwas bekommen, eine Gutschrift, ein Benefit oder sonstiges. Aber nur weil ich freundlich und empathisch war und einfach mit dem Mensch gegenüber an der Hotline ein gutes Gespräch hatte. Dieser hat sein bestes getan und ich meines. Hat bislang immer geklappt. Diese Menschen an der Hotline sind wirklich Menschen, wollen aber auch ein wenig Respekt.

Ruf doch einfach mal in Ruhe an, melde dich dort und Frag nach wie man vorgehen kann. Vllt. gibt man dir die 16K Leitung vergünstigt, so dass die Monate, die du mehr abschließt durch Neuvertrag, finanziell ausgeglichen werden.
Wird gut möglich sein.

Wenn du dort aber so aufschlägst wie du hier im Forum antwortest wundert es mich nicht, dass man dir nicht sonderlich entgegenkommt.
 
Nilson schrieb:
Quelle
Von 100k auf 16k ist nach Adam Riese mehr als 50 %. Ggf. noch mal bei der Telekom nachhaken oder mal mit der Rechtsschutz telefonieren.
Wieso soll er denn seine Rechtsschutz informieren?
Weiter unten steht doch fett:

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei Sonderkündigung?​


Die Kündigungsfrist bei Sonderkündigung beträgt 3 Monate.
und genau diese 3 Monate wurden ihm doch angeboten ;)
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: brainDotExe
Keiner hat was zu verschenken.

Wenn man eine niedrigere Anschlussgebühr bekommt, etwas niedrigere monatliche Beiträge zu Beginn - dann erkauft man sich das mit 24-Monatsverträgen.

Stell Dir einfach vor, das macht jemand umgekehrt mit Dir. Oder einfach jeder ^^

Nur 3-Monate ist schon eine recht kulante Lösung.

---

PS: ich habe zum 1. April Vodafone sondergekündigt. Mein Vertrag wäre noch bis 2022 März gelaufen, aber seit Januar ging da werktags im Upstream nichts mehr. 1-10Mbit/s maximal, unbrauchbar für fettere Teams-Sessions etc. - habe denen ausreichend Zeit zur Mängelbehebung gegeben und dann sondergekündigt nach BGB 622. Aber das muss man alles nachweisen können.
 
Von den drei Monaten Grundgebühr kann man auch zumindest bei der Telekom noch 69€ abziehen, die man ansonsten für einen Umzug zu bezahlen müsste.

Ich denke keiner findet toll diese drei Monate zu bezahlen für Null Leistung. Dafür ist das mal eine unbürokratische Lösung ohne drölzig Sonderregelungen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: tollertyp und brainDotExe
Das was hier zur Kündigungsfrist geschriebnen wurde, ist doch gerade in der Gesetzesänderung gewesen.
Danach sollte doch nach Mindestvertragslaufzeit von 24M eine Kündigung nach 1 Monat möglich sein und sich Verträge nicht immer um ein Jahr verlängern.
Je nachdem wann diese Gesetzesänderung nun in Kraft tritt und ob Du schon außerhalb der Mindestvertragslaufzeit von 24Monaten bist, brauchst Du dann nur einen Monat weiter zahlen.
Sich also jetzt in igendeiner Form mit dem Anbieter zu einigen, wäre eher schlecht für Dich.
Ein Angebliches Sonderkündigungs-Recht gibt und gab es nie.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faire-verbrauchervertraege-1829172
Also das mit der Verlängerung um 1 Jahr und 3 monatiger Kündigungsfrist ist nur in Ausnahmefällen mit gesondertem Hinweis von Seiten der Provider möglich.
Zitat:
"Danach ist eine Verlängerung bis zu einem Jahr nur noch möglich, wenn der Verbraucher rechtzeitig auf die anstehende Verlängerung und seine Kündigungsmöglichkeit hingewiesen wurde."
 
Zuletzt bearbeitet:
@hildefeuer: Er spricht von einem 24-Monatsvertrag. Insofern dürfte er sich meiner Meinung nach nicht in der Verlängerung befunden haben, weil mir schon lange kein Telekom-Telefonvertrag bekannt ist, der sich automatisch um 2 Jahre verlängert hat.

Warum wird eigentlich Telefon und Handy bei der Seite nicht genannt?
 
Zurück
Oben