Mondgermane schrieb:
besteht irgendeine Möglichkeit sich die hohen Abzüge beim Weihnachtsgeld oder Tantieme etc... über die Steuererklärung zurückzuholen?
Mondgermane schrieb:
immer eine Rückerstattung
Dann läuft das doch schon alles.
Anonsten präzisiere die Frage. Wenn es darum geht, auf einer einzelnen Gehaltsabrechnung die Zahlen zu ändeern, dann kann man bspw. das Gehalt anders aufteilen.
Oder auch, wenn es um Liquidität geht, kann man das ggf. anders eintragen. Man kann sich, sofern zutreffend, Freibeträge eintragen lassen oder sie streichen.
Die für ein gewisses Jahr anfallende ESt ändert sich dadurch nicht. Wenn man eine Steuererklärung abgibt, dann wird darüber alles glattgezogen.
Gibt man keine ab und ist dazu auch nicht verpflichtet, dann heißt das, dass der Fiskus davon ausgeht, dass bereits sämtliche anfallende ESt oder mehr getilgt wurde.
Ich kann ja manchmal auch nicht verstehen, weshalb bei den Finanzämtern manche Entschiedungen getroffen weden.
Ich hab bspw. überwiegend Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und dort Werbungskosten über dem Pauschbetrag. Zudem in meheren Jahren immer ESt-Erstattungen erhalten. Dennoch war das FA der Meinung, ich möge zusätzlich vierteljährliche Vorauszahlungen leisten. D.h. sie haben mich bspw. 400€ vorauszahlen lassen, nur um mir hinterher wieder 1600€ an zu viel vorausgezahlter Steuer zu erstatten.
Da frage ich mich schon auch, weshalb ich unbedingt diese Vorauszahlungen leisten sollte, aber statt sich groß drüber zu ärgern, hab ich sie halt gezahlt, wieder rausgekriegt und dabei halt einen ein- bis zweistelligen Betrag an Zinsen/Rendite verloren. Zwar finde ich es prinzipiell nicht richtig, wenn mir dadurch auch nur 1€ Nachteil ensteht, aber gesetzlich sind die Vorauszahlungen rechtens, also warum aufregen? Im Folge-Folgejahr wurden die Vorauszahlungen dann wieder auf 0 gesetzt.
Daher: Frage präzisieren.