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News Sony reicht Patentantrag für Gebrauchtspielsperre ein

matty2580 schrieb:
Es geht hier doch nicht um Raubkopien.
Willst Du das noch immer nicht erkennen?

Es geht einzig um eine Umsatz- und Gewinnmaximierung von Sony.
DRM ist/war nie eine Maßnahme gegen Raubkopierer, sondern ein Wiederverkaufsschutz.

Seit Steam/ Origin besteht dieser Wiederverkaufsschutz, weil die Spiele registriert sind.
Da kann man höchstens den Datenträger, aber nicht die Lizenz weiter verkaufen (wenn schon registriert).
Nun wird das einfach nur effektiver für die Konsolen umgesetzt.
Der einzig grobe Unterschied besteht hier, dass die Spiele für ein Gerät registriert werden, statt einem Account.
Wobei hier noch abgewartet werden muss, wie das am Ende aussieht.

€dit:
Und natürlich möchte man dann, an den verkauften Spielen Gewinnmaximierung erzielen.
Wenn von 10 Spielen...
- 5 gekauft werden
- 5 sind Raubkopien
... hat man 50% eingenommen.
Werden nun die Umsätze der 50% durch Wiederverkauf weiter verringert, bekommt der Spieleentwickler/ Publisher seine Entwicklungen nicht mehr bezahlt.

Also muss man dafür sorgen, dass der Verlust sehr gering gehalten wird bzw. gar nicht erst entsteht.
Immerhin wollen die Angestellten auch bezahlt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde ich gut, hoffentlich bauen Sie es in die PS4 ein, ist doch änlich wie Steam das System.

Die Raubkopierer wird es natürlich wenig freuen. ;)
 
Wieviele hier keine Ahnung haben. Valve verstößt mit Steam gegen geltendes EU Recht. Wer jetzt damit argumentiert, dass Sony ja nur ähnlich agiert wie Valve, dem muss doch klar sein, dass so ein Vorgehen von Sony in der EU ebenfalls illigal wäre.

Valve musste bisher nur nicht agieren da es nur eine Grundsatzentscheidung gab. Damit es auch bei uns umgesetzt würde müsste jemand gegen Valve klagen, diese abmahnen oder allgemein auf Rechtssicherheit klagen.

Viel Spaß beim Lesen
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf
http://www.ifross.org/artikel/eugh-ersch-pfungsgrundsatz-usedsoft-v-oracle
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62011CJ0128:DE:HTML

Valve müsste doch nur eine Funktion einbauen und zwar das man die Spiele die an den Accounts gebunden sind wieder in Gifts umwandeln kann. Die programmiertechnische Umsetzung würde vermutlich innerhalb eines Tages funktionieren. Es ist doch wie bei Microsoft: "Der Internet Explorer ist so tief im System verankert, dass wir diesen dort nicht entfernen können!"

EU: "Ihr bietet eine Lösung an oder ihr zahlt noch mehr!"
Ergebnis: 4 Tage später gab es einen entsprechenden Patch...

Wir sollten Spenden sammeln und dann einen Rechtsanwalt einschalten. :D

P.S.
Raubkopierer ist das System doch egal. Nutzt einfach ein System wie bei Diablo 3 und berechnet die Welt auf einem Onlineserver. Bisher ist das nicht geknackt worden...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich find die Idee von Sony spitze, nach dem wohl auch der Controller für Kinderhände so bleibt wie er ist, kommen die mit einem weiteren KO-Punkt für die ehrlichen Kunden.

Ich habe eine Xbox und bleib auch dabei, auch Digital Content ist da wie alle Nutzer wissen, kein Grund zum maulen, weil man ja auch so "teilen" kann ^^

Und das viele immer wieder mit Raupkopie Statistiken kommen müssen, wenn man wirklich von 50% Raupkopien ausgehen müsste, wäre der Markt schon längts tot, die Wahrheit bei Konsolenspielern ist doch ganz einfach: Man kauft sich eine Konsole weil man alles schön einfach haben will und mega faul ist ^^, kaum einer ist echt daran interessiert das Ding zu knacken und Raupkopien zu nutzen, vorallem wenn man eh Online spielen will
 
Microsoft wird mit größter Warscheinlichkeit auch nach einem Weg suchen, den Gebrauchtspiele-Markt zu unterbinden. Ihr glaubt doch nicht etwa, das nur Sony ins Hirn geschissen wurde oder ? Die großen Publisher machen druck und wollen das Sony und Microsoft was dagegen unternehmen.
 
MuckMuck schrieb:
Meine Güte, wie die ganzen "Spielesüchtigen " und "Spielefreaks" hier abgehen... :freak:
Und wer dies ist, erkennt man ja SOFORT :evillol:

Topic: finde ich richtig gut von Sony :)

Sitzt eben nicht jeder mit ner Büchse Bier aufm Sofa und schaut Unterschichtenfernsehen. *g*

(Obwohl ich nicht mal ein Konsolero bin. Ich spiel lieber PC-Spiele.)
 
Mit dem Patetnt könnte Sony auch nur spezielle inhalte auf der Disc blocken, und gegen eine gebühr wieder frei machen.
EA hat mit der einführung des Onlinepass ne menge kohle gemacht, und fast jeder Entwickler begrüst die idee die EA hatte und einige haben es nachgemacht.
Das wäre ja nicht s anderes nur das die konsole auch ohne internet erkennen könnte ob das game gebraucht wäre.
Der Onlinepass hat dem gebrauchtmarkt nicht geschadet, im gegenteil.
Man bekommt gebraucht games mit schon benutzten code noch viel günstiger, und wer z.b ne xbox hat bekommt die 800 points zu freischalten offt schon für paar euro bei ebay.
Habs schon paar mal so gemacht und ganz neue games schon für 30-35,- EUR bekommen :)
Denke MS/Sony werden beide versterkt in die richtung gehen.
 
Copier schrieb:
Und das viele immer wieder mit Raupkopie Statistiken kommen müssen, wenn man wirklich von 50% Raupkopien ausgehen müsste, wäre der Markt schon längts tot, die Wahrheit bei Konsolenspielern ist doch ganz einfach: Man kauft sich eine Konsole weil man alles schön einfach haben will und mega faul ist ^^, kaum einer ist echt daran interessiert das Ding zu knacken und Raupkopien zu nutzen, vorallem wenn man eh Online spielen will

Das war keine Statistik, sondern einfach nur ein Beispiel, mit einfachen Zahlen.
Immer wieder wird hier auf "Beispielzahlen" rumgeritten, meine Güte. ^^
Am besten, man legt zu jedem Post eine Legende an, damit auch wirklich niemand mehr etwas zu meckern hat.
Wobei dann sicher viele über die Legende meckern würden... xD
 
Es wird geschrien, sich fassungslos an den Kopf gefasst, die Augen weit aufgerissen ... dann doch die Playstation 4 gekauft (die evtl diesen Mechanismus beinhalten wird) und weiter drauf los gebrüllt :rolleyes:
Wie wärs mal mit boykottieren? Die Verkaufszahlen sind das einzige, was die Hersteller interessiert. Und es hat noch keiner den Anschluss ans Leben verloren, nur weil er nicht sofort die neue Konsole hatte :)
 
Servus.

Suxxess schrieb:
Wieviele hier keine Ahnung haben. Valve verstößt mit Steam gegen geltendes EU Recht. Wer jetzt damit argumentiert, dass Sony ja nur ähnlich agiert wie Valve, dem muss doch klar sein, dass so ein Vorgehen von Sony in der EU ebenfalls illigal wäre.

Na, wenn du dich damit mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnst.

Du beziehst dich wohl auf das Urteil zu Oracle. Hier wurde nur das bestätigt, was in D schon länger ausdrücklich erlaubt ist und zwar der grundlegende Weiterverkauf von "gebrauchter" Software.

Problem, das Urteil berücksichtigt nicht eine Anbindung der Software an einen persoenbezogenen Account und genau hier ist die Krux.
D.h. es gilt für D bisher nach wie vor das Urteil vom BGH vom 11.2.2010 zu Steam, welches ganz klar sagt, daß ein Verbot der Weitergabe personenbezogener Accounts rechtens ist.

Hieraus ergibt sich, daß Valve über Steam und die anderen Dienste keines Wegs im Moment gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Software darf weiter verkauft werden, nur der Account, der für die Nutzung der Software nötig ist, darf nicht weiter gegeben werden.


Grüße ~Shar~
 
Zuletzt bearbeitet:
FrAGgi schrieb:
Wie wärs mal mit boykottieren? (...)
So schön es auch wäre wenn ein Hersteller direkt und einstimmig von allen Kunden die Quittung für ne kundenfeindliche Idee bekommen würde, so unrealistisch erscheint es doch.

Dieses Forum ist gefüllt mit größtenteils technikbegeisterten Leuten die sich mit Problematiken wie Account/Gerätebindung auseinandersetzt und ggf. auch mal das Kleingedruckte im letzten Absatz der EULA liest. Diese Leute machen aber nur einen verschwindend geringen Anteil der Käuferschaft aus, und selbst hier herrscht noch nichtmal 100 % Einigkeit darüber ob die Maßnahme gut oder schlecht wäre. Dass Spiele an die Hardware gebunden werden stört wahrscheinlich auch garnicht so viele wie man hier meinen könnte. Der Prozess wird wahrscheinlich mit einem einfachen "Spiel X wird jetzt an die Konsole mit Seriennummer Y gebunden - OK/Abbrechen" erledigt und damit relativ schmerzlos sein. Dass Accountbindungen aufm PC so nervig sind/sein können verdanken wir ja u.a. der Tatsache, dass jeder Hersteller sein eigenes süppchen kocht und teils noch zusätzlich zu beispielsweise Steam nen weiteren Account verlangt den man erst mühsam erstellen muss und wo man sich ein Passwort merken muss und so weiter (man denke mal an GTA 4: Steam-bindung, Rockstar-Account und Games-for-Windows-Account). Und der Gebrauchtmarkt für Spiele - keine Ahnung wie klein oder groß der ist (wenn dazu jemand Studien hat, nur her damit) und zumindest mir fällt es sehr schwer einzuschätzen wie attraktiv der Handel mit gebrauchten Spielen ist.
 
@Shar:

Grundsätzlich hast du ja auch Recht, aber in dem besagten EuGH-Urteil gegen Oracle wurde auch u.a. ausgeführt, dass der Rechtsinhaber den Weiterverkauf durch Maßnahmen nicht verhindern darf. Steam tut das nicht, das ist richtig, weshalb meiner Meinung nach ein Verfahren gegen Steam diesbezüglich nicht zielführend wäre.
Allerdings sieht es bei den Publishern anders aus. Indem der Publisher einen persönlichen Account bei Steam und co. für sein Spiel voraussetzt, verhindert er dadurch den Weiterverkauf und verstößt (meiner Ansicht nach) gegen EU-Recht. So wird ein Schuh draus. Natürlich müsste man mal gegen einen Publisher ein Urteil diesbezüglich erwirken, um Rechtsicherheit zu haben.

Im Fall von Sony ergeben sich nun weitere Fragen. Sony würde nun sagen, jedes Spiel auf der PS4 ist Account und Hardwaregebunden, ohne eine andere Möglichkeit. Hier wäre evtl. eine andere Kausalität zwischen der Möglichkeit des Weiterverkaufs und der ursächlichen Verhinderung gegeben.

Aber das sind bis jetzt halt alles nur Theorien :D
 
Ist das nicht schon mit BluRays alleine möglich? Ich erinnere mich noch, dass es bei der Einführung der BluRay Proteste gab, weil es dort technisch möglich sei, einen Film an einen Player zu binden.
 
Shar schrieb:
Hieraus ergibt sich, daß Valve über Steam und die anderen Dienste keines Wegs im Moment gegen geltendes Recht verstoßen.
Die Software darf weiter verkauft werden, nur der Account, der für die Nutzung der Software nötig ist, darf nicht weiter gegeben werden.
Gut erklärt, allerdings müsste Valve und Co. dann ja erst Recht eine Möglichkeit anbieten eine Software von einem bestimmten Account zu lösen. Ich kann doch nicht einfach eine Lizenz an einen Account binden und damit das Recht faktisch unterbinden diese Software unabhängig von diesem Account oder einem anderen Medium weitergeben zu dürfen. ( Genau dieses Recht hat das EU Gericht doch gerade explizit gestärkt )

Das Urteil vom BGH ist meiner Meinung nach damit durch den europäischen Gerichtshof aufgehoben worden. Aber wie ich bereits sagte wird man darauf klagen müssen damit es auch so umgesetzt wird. Im Moment ist Valve und Co. in meinen Augen im Unrecht. Aber solange dort kein abschließendes Urteil gefällt ist, wäre dies eine Grauzone für mich.
 
Man freu ich mich auf die OUYA :)

Schön gemütlich, kleine innovative Spiele zocken und ein offenes System haben. Was will man mehr :)

Hoffentlich startet die Konsole voll durch, sodass man sich den Rotz von Sony und Microsoft nicht mehr antun muss. Großer Gewinner kann hier auch die Wii U werden. Was mich sehr freuen würde, da diese Konsole auch auf "Gesellschaftsspiele" ausgelegt ist und Raum für Innovationen da ist.
Wer natürlich unbedingt Call of Duty altbacken Warfare 14 braucht, wird wohl oder übel in den sauren Apfel beißen müssen und ordentlich gemolken werden :D

Da fällt mir noch ein, dass es noch eine letzte möglichkeit gibt...man muss zum Raubmordkopierer werden :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
Tyranidis schrieb:
@Shar:

Allerdings sieht es bei den Publishern anders aus. Indem der Publisher einen persönlichen Account bei Steam und co. für sein Spiel voraussetzt, verhindert er dadurch den Weiterverkauf und verstößt (meiner Ansicht nach) gegen EU-Recht. So wird ein Schuh draus. Natürlich müsste man mal gegen einen Publisher ein Urteil diesbezüglich erwirken, um Rechtsicherheit zu haben.

Du kannst doch dein Spiel weiter verkaufen, allerdings nicht die Lizenz.
Lediglich der Datenträger geht in dein Eigentum über, nicht aber die Lizenz.
Das besagen auch deren AGB's. Wenn man mit diesen nicht einverstanden ist, sollte man sich auf den KV nicht einlassen.
 
so was hab ich schon geahnt. war nur eine frage der zeit

so will man die leute zwingen gefälligst das spiel neu zu kaufen, wenn möglich noch zum vollpreis. gebraucht profitiert ja keiner davon.
wenn ich so an spieleentwickler wie EA denke, was die schon durchmachen mussten, pro gebrauchtes spiel. die armen, haben ja so schon nicht viel geld und dann SO WAS SKANDALÖS (:

das wird in deutschland aber nicht so einach gehen, oder doch. denn mit steam funktioniert das ja auch. man kann mit mitteln und wegen alles umgehen. aber der kunde ist immer noch könig, wer nicht kauft hängt am längeren hebel. ich kauf mir diese scheiß konsole sowieso nicht, so ein unnötiges stück plastik. sehe ja ja an der ps3, 2 spiele gekauft und steht nur rum. pc ist einfach besser. das hängt bei mir nur davon ab was für den pc kommt, einige spiele sind leider zu gut dass man sie sich entghen lässt. jedesfalls ist es auf de rps3 so, gibt schon paar sehr gute exklusivspiele
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus.

@Tyranidis:
Danke für die Anwort.

Tyranidis schrieb:
Natürlich müsste man mal gegen einen Publisher ein Urteil diesbezüglich erwirken, um Rechtsicherheit zu haben.

Genau das ist der Springende Punkt. Es gibt bisher noch keine klare Rechtsprechung, die den Umstand dementiert oder bestätigt - zumal, streng genommen, der Weiterverkauf der Software ja auch im Falle von Steam/Origin & Co. nicht unterbunden wird. Die Spiele-Software an sich kann man - streng genommen - ja nach wie vor weiter verkaufen (wurde und wird ja auch immer wieder gemacht).

Man kann sich halt nicht auf das Orcale-Urteil beziehen und selber etwas hinein interpretieren - denn mehr ist es im Moment nicht, wenn man auf Grund dieses Urteil sagt, die Accountbindung und das Weitergabeverbot sei rechtswidrig. (mehr dazu gleich)

Suxxess schrieb:
allerdings müsste Valve und Co. dann ja erst Recht eine Möglichkeit anbieten eine Software von einem bestimmten Account zu lösen.

Aktuell müssen sie nichts, da es im Moment zu dieser Konstellation keine klare Rechtsprechung gibt.

Das Urteil vom BGH ist meiner Meinung nach damit durch den europäischen Gerichtshof aufgehoben worden. Aber wie ich bereits sagte wird man darauf klagen müssen damit es auch so umgesetzt wird. Aber solange dort kein abschließendes Urteil gefällt ist, wäre dies eine Grauzone für mich.

Sorry, wenn ich das so direkt sage, es ist aktuell halt (leider) "nur" deine Meinung.
Bei einer gültigen und klaren Rechtsprechung oder entsprechenden Gesetzen sind wir halt leider noch nicht angelangt und solange das so ist, bewegen sich Die Publisher mit Steam/Origin&Co. in der von der genannten Grauzone und machen damit letztendlich nichts illegales.


Grüße ~Shar~
 
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