@ Konti:
Endlich mal jemand, der sich mit der Argumentation gedanklich auseinandersetzt und nicht einfach alles ignoriert, was es zu bedenken gibt. Meinen Dank hierfür an Dich. Ich wünschte, es gäbe mehr solcher User (ob sie nun meiner Meinung entsprechen oder nicht ist gleichgültig).
Zu Deinen Einlassungen:
- Du kannst bei Freunden testen, in's Netz-Cafe gehen oder dir einen Crack besorgen. Die klassische Reallife-Videothek benutzt heutzutage doch eh kaum noch jemand. Sei mal ganz ehrlich zu dir selbst ... wie oft hast du dir in einer Videothek ein Spiel zum "vorher testen" ausgeliehen?
Es bleibt ein gültiges Argument, wenn man aus irgendwelchen Gründen sagt "Ich will auf gar keinen Fall einen Crack benutzen." und eben keinen Kumpel oder PC-Spiele-Laden/Netz-Cafe in der Nähe hat. Trotzdem ist es meiner Meinung nach kein besonders starkes Argument gegen eine Online-Aktivierung.
Also einen Crack kann und möchte ich mir nicht besorgen - würde ich bei so etwas erwischt werden, stünde meine gesamte Karriere auf dem Spiel (ich studiere Jura - bereits hierfür benötigt man ein einwandfreies Führungszeugnis; darüber hinaus interessiere ich mich für den Staatsdienst (StA / Kripo), da käme so etwas noch schlechter

).
Zudem bin ich der Auffassung, dass wir hier ausschließlich völlig legale Methoden diskutieren sollten - ansonsten wäre quasi jedes Spiel problemlos antestbar (indem man sich zunächst illegalen Zugang dazu verschafft). Selbst wenn man das so täte (ich meine die Illegalität zwecks Antesten in Kauf zu nehmen): Kein Richter würde einem das abnehmen

.
Würde mich auch schwertun, ein Argument zu akzeptieren, welches da lautet: "Du kannst doch antesten, versehe das Spiel mit einem Crack und teste."
Wer das Spiel crackt, spielt es idR durch, ohne es zu kaufen.
Ausnahme hiervon: Wer ein Spiel gekauft hat und es der Bequemlichkeit halber mit einem NoCD-Crack versieht. Ein solcher User müsste sich selbst vor Gericht nicht allzu große Gedanken machen - die Angelegenheit würde, wenn der Sachverhalt klargestellt wurde, höchstwahrscheinlich nicht einmal zu einem Gerichtsverfahren führen. Das gilt aber, dies sei nochmals betont, nur für User, die vorab das Spiel völlig legal erworben haben (hier gilt dann: Es bestünde kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung und zivilrechtlich könnten die Firmen nicht viel ausrichten, da ihre schutzwürdigen Interessen nicht beeinträchtigt wurden).
Alles in allem: Ich zumindest leihe (bzw miete) mir regelmäßig Spiele zu Testzwecken von der Videothek, ganz ehrlich.
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Hinsichtlich DRM:
Du hast Recht, man sollte die Begriffe in der Tat nicht durcheinanderwerfen.
Allerdings ist das nachträgliche Einfügen von Begrenzungen für den User gar nicht so schwer wie angenommen. Denn der Vertrag sieht zunächst nur die Nutzbarkeit für den Käufer vor. Ein nachträgliches Verhindern der Verleihmöglichkeiten muss nicht zwingend erfasst sein, obwohl ich persönlich der Auffassung bin, dass so etwas (ob nachträglich oder auch von vorn herein) unvereinbar mit deutschem Recht ist.
Hier haben Lobbyisten ganze Arbeit geleistet. Frau Zypries (diese dumme Kuh - ich bitte um Entschuldigung für diesen Ausbruch

) hat sich voll und ganz auf die Seite dieser Lobbyisten geschlagen.
Aus meiner Sicht wird es Zeit, juristisch gegen jegliche Art von Kopierschützen vorzugehen, die das Verleihrecht des einzelnen beschränken. Eine solche Einschränkung findet keine rechtliche Stütze im deutschen Recht.
Zu Deinem Argument, dass es höchst unwahrscheinlich sei, dass der Hersteller pleite geht und die Server abschaltet:
Siehe zB Troika und Vampire - Bloodlines. Hätte dieses Spiel eine online-Aktivierung erfordert, wäre es jetzt unspielbar. Der Knackpunkt ist zudem, dass jedes cracken oder sonstiges Umgehen des Kopierschutzes zumindest so lange verboten bleibt, bis etwa ein Insolvenzverfahren abgeschlossen wurde und die Gläubiger befriedigt wurden. Dies dauert sehr, sehr lange. Bis dahin bleibt es illegal, die Rechte des Kunden (Nutzungsrechte) sind hier rechtlich zweitrangig. Der Kunde könnte sich (mit Schadensersatzansprüchen) in die Reihen der vielen Gläubiger einreihen - so ist unser Gesetz nunmal. Crackst Du in diesem Falle trotzdem, machst Du Dich strafbar und zivilrechtlich schadensersatzpflichtig - an Deiner Geldleistung würden die Gläubiger partizipieren.
Im Übrigen kann ich Dir ohnehin nur zustimmen.
Ich bedanke mich nochmals bei Dir für Deine guten und berechtigten Einlassungen und Deiner Auseinandersetzung mit dem Thema. Für mich ist dies seit langem ein Topthema, da ich die derzeitige Vorgehensweise der Industrie für unvereinbar mit deutschem Recht halte.
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Offen gestanden habe ich mich bei meinen Posts in diesem Thread (ich meine nicht diesen Post) sehr oft gewaltig zurückhalten und zur Ruhe rufen müssen, um nicht persönlich oder beleidigend zu werden. Wenn ich von Usern lese, die ohne jede Beachtung der Konsequenzen "was habt Ihr bloß alle gegen online-Aktivierungen" posten, kann ich mich nur schwer zurückhalten.
Es geht um weit mehr als nur um bloße online-Aktivierungen, die gegen Raubkopierer schützen sollen. Es geht vorliegend um die Freiheit des Einzelnen, so etwa um das Kontrahierungsrecht (= die Freiheit des Einzelnen, Verträge zu schließen). Es geht somit weitestgehend um das Selbstbestimmungsrecht. Es geht um die Frage: Wie weit lassen wir Bürger uns noch von Firmen gängeln, die aufgrund des Wunsches nach maximalem Gewinn nicht einmal mehr vor legalen Usern Halt machen (wie anders kann ein Verbot des Verwendens von NoCD-Cracks FÜR LEGALE USER, also solchen, die nur nicht ständig CDs einlegen möchten, verstanden werden? Nochmals besten Dank an Frau Zypries (SPD), der wir diesen Schwachsinn zu verdanken haben). Es geht um das Recht des Kunden, ein Produkt ausreichend und völlig legal in Augenschein nehmen zu dürfen, noch bevor er es kauft (wie bereits gesagt: Wer von Euch hat es schon einmal vollbracht, ein Spiel wegen Nichtgefallens zurückzugeben?).
Jeder, der einfach lapidar über dieses Thema hinweggeht, öffnet diesen Lobbyisten weitere Tore, mit deren Hilfe sie gnadenlos die Rechte der Kunden beschneiden.
Mit alldem warst Du aber nicht gemeint, Konti.
MfG,
Dominion1.