Strafanzeige Urheberrecht

olaf334

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Hallo Wissende!
Über Google und entsprechende Suchbegriffe kam ich hierher und fand einige sehr interessante, fundierte Beiträge zu meinem Problem - zum aktuellen Problem unserer Familie. Ich möchte es nun hier kurz schildern und euch bitten, uns zu raten.

Es kam Post von der Staatsanwaltschaft. Darin ist geschrieben, daß eine Anzeige vom Januar 08 wegen Urheberrechtsverletzung von Kontor.... in Hamburg auf den Weg der Privatklage verwiesen wurde.
Wir wussten damit erst einmal garnichts anzufangen. Als ich nun nach der Firma Kontor... suchte, fand ich Musik, Download & Co. Unsere hochnotpeinliche Befragung unserer Kinder ergab "Treffer". Sie hatten wohl mal probiert, wie das Laden von Musik geht. Zur Zeit sind die Rechner sauber. Sie hatten es wohl wirklich nur probiert.

Wisst ihrm wie das nun weitergeht? Wir sind uns bewusst, daß der Download von Musik zu 99,9 % illegal ist, das wissen auch die Kinder (12 und 15, beide eigene PC im WLAN-Netz).
Haben wir nun zu befürchten, daß unsere Wohnung auf den Kopf gestellt wird? Oder daß wir enorme Strafen zu zahlen haben?
Muss eigentlich festgestellt werden, mit welchem der PC's geladen wurde oder reicht es, wenn der Anschlussinhaber bekannt ist - er hat zu zahlen?

Für eure Tips jetzt schon ein Danke, Gruß Olaf R.
 
Seid ihr vorgeladen worden ?
Ich würde mir das an deiner Stelle beweisen lassen, nicht dass die Versuchen euch mehr "unterzujubeln" als eigentlich verbrochen wurde.
Ich bezweifele sehr stark, dass eure Wohnung auf den Kopf gestellt wird, aber ich würde dennoch einen Anwalt einschalten bzw. die Rechtsschuztversicherung informieren.
 
Naja, mit 12 Jahren biste ja noch nicht straffähig.
Allerdings wird es schwer, nachzuweisen, dass eben dein Sohn/deine Tochter, der/die 12 Jahre ist, den Download durchgeführt hat.

Wahrscheinlich kommt eine Rechnung und die gilt es dann eben zu bezahlen...

Ich selbst habe da aber kein Erfahrung mit gemacht.
 
mosquito87 schrieb:
überflüssiges Zitat entfernt *klick*

Noch schwerer dürfte es sein IHM dies zu beweisen.

Kommt immer drauf an ob man Lust auf nen Rechtsstreit hat.
Du kannst garnicht immer überwachen, was deine Kinder im Inet treiben. Das geht weder technisch noch logisch.

Außerdem ist die bloße IP-Adresse nicht als Beweis ausreichend! Screenshots reichen auch nicht!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (Komplettzitat entfernt.)
bei stern tv gab es riesengroße reportage über genau solche fälle , wo die kinder paar lieder runtergeladen haben und auf der homepage von stern tv gab es ein musterbrief und dieser brief war die rettung vieler vor hohen strafen . näheres weiß ich leider nicht . grob gesagt sagt er das man es nie wieder machen wird :D aber wenn es hilft . da es wirklich und ein paar lieder geht , wird es wohl glimpflich ausgehen . denk ich mal .
 
eine hausdurchsung wird bei euch nicht anstehen ;)
die haben kein interesse an kleine fische, wenn deine kids mal 2-3 sampler oder so ziehen.
erst ab eine bestimmte größen ordnung werden die vorbei kommen mit einer durchsuchung.
aber die wäre schon längst gewesen ;) weil die sagen vorher net bescheid ;)

könnte sein das das nur abmahn abzocker sind, also wenn du brief bekommst nix zahlen, geh damit zu den grünen und frag ob der wisch überhaupt echt ist.
 
Ich würde mich erstmal nicht verrückt machen, du bekommst sicherlich eine Auflistung welche Songs runtergeladen wurden.
Daran kannste erkennen wie viele es sind.
Allerdings müssen es schon ein paar mehr gewesen sein, wegen nur ein paar Songs machen die meisten nicht so einen Aufstand - kann allerdings schon vorkommen.

Also erstmal abwarten ob noch was kommt und dann sehen wie viel Geld die Urheberrechtsverletzung kostet und dann gegebenenfalls einen Anwalt hinzuziehen.
Viele Machenschafften der Abmahnkanzlein sind nämlich selbst rechtswirdig, und das wissen die auch nur versuchen sie es so professionell wie möglich aufzuziehen das das alles den Anschein hat rechtsgültig zu sein.
 
xXSteVeXx schrieb:
bei stern tv gab es riesengroße reportage über genau solche fälle , wo die kinder paar lieder runtergeladen haben und auf der homepage von stern tv gab es ein musterbrief und dieser brief war die rettung vieler vor hohen strafen . näheres weiß ich leider nicht . grob gesagt sagt er das man es nie wieder machen wird :D aber wenn es hilft . da es wirklich und ein paar lieder geht , wird es wohl glimpflich ausgehen . denk ich mal .

bloß keine Unterlassungserklärung unterschreiben, damit wirds nur schlimmer!
 
Also, diese Kanzlein machen immer grosse Rundumschläge und schicken erst mal Rechnung an alle, deren ip vorliegt. Diese könnte aber durchaus als Beweis ausreichen. Du als Eigentümer des Netzwerks bist dafür verantwortlich was darüber geladen wird.
Allerdings glaube ich auch gehört zu haben, das die max. Strafgelder mittlerweile per Gesetz festgelegt sind.
Aber ich würde mich auf jeden Fall vorher beraten lassen (evtl. mal zur Verbraucherzentrale gehen)

Hausdurchsuchungen machen die keine :-)
 
@Benny4u
Der Brief kam von der Staatsanwaltschaft und nicht von einer privaten Anwaltskanzlei, Abzocke würde ich daher ausschließen. Ich denke das wird in einem außergerichtlichen Vergleich enden. Die Höhe ist natürlich davon abhängig, wieviel die Kinder runtergeladen haben, das können schon einige Hundert Euro werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der inhaber des Internet Anschlusses haftet immer, egal wer diesen misbraucht.
Es lief doch in den letzten wochen wieder mal im fernsehen das bestimmte Anwälte sich darauf spezialisiert haben P2P user abzuzocken...
am besten man nutzt als alternative sowas wie den online music recorder (einfach mal googeln).
 
Zuletzt bearbeitet: (OMR)
Spaltenfalter schrieb:
bloß keine Unterlassungserklärung unterschreiben, damit wirds nur schlimmer!

ich denke es war was anderes oder weißt du es genau ?
 
@Itkrass
Du musst mir mal erklären, wo das Abzocke ist, wenn Anwälte Leute verklagen, denen eindeutig Urheberrechtsverletzung nachgewiesen werden kann. Dass die Strafen dafür unverhältnismäßig groß sind ist eine andere Sache.
 
Buttkiss schrieb:
Also, diese Kanzlein machen immer grosse Rundumschläge und schicken erst mal Rechnung an alle, deren ip vorliegt. Diese könnte aber durchaus als Beweis ausreichen. Du als Eigentümer des Netzwerks bist dafür verantwortlich was darüber geladen wird.

Nein, wie soll man das bitte kontrollieren?
Du musst unter zumutbaren Bedingungen kontrollieren , dass keiner Unfug treibt damit oder "schwarz surft".
Und es ist definitiv unzumutbar jeden Rechner per VNC oder wie auch immer rund um die Uhr zu überwachen.
Zumal ich dem TE (jetzt mal ohne böse Absicht) einfach mal unterstelle, dass er garnicht wüsste, wie er effektiv solch eine Sperre einbaut, einen Proxyserver aufsetzt oder sonstwie da Pakete abfangen kann.

Allerdings glaube ich auch gehört zu haben, das die max. Strafgelder mittlerweile per Gesetz festgelegt sind.
Aber ich würde mich auf jeden Fall vorher beraten lassen (evtl. mal zur Verbraucherzentrale gehen)

Hausdurchsuchungen machen die keine :-)
Das dürfte noch nicht in Kraft getreten sein.


@Steve:
Das war auf das "ich machs auch nie mehr wieder" bezogen. Die Kinder WERDEN es irgendwann wieder machen. Und dann sind schnell 50.000 € weg.

@stokes83:
Es kann nicht eindeutig nachgewiesen werden. IP & Screenshot reichen NICHT als Beweismittel aus.
 
naja, die absicht zu erklären, dass man etwas in zukunft nicht mehr macht, könnte im § deutsch doch gut eine Unterlassungserklärung sein, oder meinst nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
verbaucherzentrale? ja klar... :rolleyes:

ganz ehrlich, es macht ja schon sinn, dass du versuchst dich zu informieren. aber wenn du wirklich handfeste informationen haben willst, was du tun/lassen solltest und mit was für konsequenzen ihr rechnen müsst, dann geht zum anwalt deines vertrauens. am besten sogar zu einem, der sich auf urheberrecht spezialisiert hat. zeig ihm den wisch und der wird euch korrekt beraten.

hier im forum kann jeder schreiben was er für richtig hält oder meint richtig zu sein...
 
@Spaltenfalter
Ich glaube der Gesetzgeber hat mittlerweile auch genau festgelegt, in welchem Umfang der Netzwerkinhaber sein Netzwerk gegen Missbrauch von außen schützen muss. Und ich glaub so eine Standardverschlüsselung reicht da schon aus.
 
So sehe ich das auch.
 
Zuletzt bearbeitet: (Rechtschreib Hans)
So hieß das in dem beitrag, und abzocke wenn die das als einzige einnahme quelle machen? seltsam oder?
Ich hab ja auch nicht vor den P2P Musik dl gut zu heißen aber es gibt leute dies mit dem Recht übertreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange sie sich an geltendes Recht halten ist es in meinen Augen keine Abzocke.
 
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