Strafanzeige Urheberrecht

Alles klar da hast du wohl recht ;)
 
Urheberrecht und Telemediengesetz sind zwar schwammig und dehnbar. Aber in den Durchsetzungsmöglichkeiten eher zu Gunsten des Rechteinhabers und Ungunsten des "Beklagten". ^^
 
Indiesem Sinne xD ^^
 
ja, genau: es ist halt ein lukratives Geschäftsmodell - komisch, dass die erst so spät auf die Idee gekommen sind, einfach wahllos IP-Adressen (bzw. die angeblichen Benutzer dahinter) zu verklagen, die Verbindung zu gewissen anderen Adressen aufbauen (Tracker für BT z.B.). Dies hatte jetzt neulich erst wieder eine US-Amerikanisch Studie an einer Universität gezeigt, die im Rahmen ihrer Forschungsarbeiten zu Schwarmdynamik in p2p-Netzen Tracker angesprochen haben, um Nutzungsstatistiken erfahren zu können. Ergebnis: 400 Abmahnungen wegen Ironman, Indiana Jones und Co! Zweiter Test war es, gefälschte Absender-IPs zu benutzen - was dazu führte, dass Institutseigene Laserdrucker Abmahnschreiben erhielten. Da sieht man mal wieder, dass es im Prinzip jeden treffen kann und dass wahrscheinlich ihre dtschn. Abmahnkollegen auch nicht anders vorgehen. Tja, und wie will man im Fall der Fälle das Gegenteil beweisen? Eigene Logs könnten gefälscht sein - könnte die Gegenseite behaupten. Letztendlich steht es Wort gegen Wort und wer hier mehr Glaubwürdigkeit besitzt dürfte klar sein: das Schulkind oder der drittklassige Anwalt?
 
Es gab vor Kurzem ein Urteil, welches besagt, dass IP-Adressen nicht als Beweismittel zulässig sind.
Begründet wird dies damit, dass durch Herausgabe der IP gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen wird und keine einwandfreie Zuordnung zu einem Benutzer möglich ist.

Wehrt euch ! :)
 
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