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Strafanzeige stellen - welcher Verstoss liegt vor?
- Ersteller ThomasK_7
- Erstellt am
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FidelZastro
Commander
- Registriert
- Okt. 2008
- Beiträge
- 3.032
Ich sehe nicht, weshalb die Anzeige an der Rechtsschutzversicherung scheitern sollte. Wenn der Staatsanwalt tatsächlich ein Verfahren eröffnet, trägst du da doch keine Kosten. Ob die in Frage kommenden Straftatbestände tatsächlich beweisbar sind, wird sich zeigen. Die Mühlen der Deutschen Justiz mahlen aber dank chronischer Überlastung recht langsam, du solltest dir davon also erst mal keine schnelle Besserung in deiner Streitsache erhoffen.
M.E. solltest du deine Versicherung anrufen und die Kostendeckung für einen Fachanwalt bestätigen lassen, den du dann konsultierst. Selbst der Fachanwalt würde dir hier wahrscheinlich keinen anderen Tip geben.
M.E. solltest du deine Versicherung anrufen und die Kostendeckung für einen Fachanwalt bestätigen lassen, den du dann konsultierst. Selbst der Fachanwalt würde dir hier wahrscheinlich keinen anderen Tip geben.
DerWitwenmacher
Lt. Commander
- Registriert
- Dez. 2005
- Beiträge
- 1.542
Weiter würde ich einen Brief (Einschreiben mit Rückschein) mit Fristsetzung aufsetzen, wo sie den Nachweis deiner Willenserklärung für die Vertragsverlängerung erbringen.
Per Telefon würde ich so was gar nicht erst anfangen, weil man hinterher nichts als Beweis zur Hand hat.
Per Telefon würde ich so was gar nicht erst anfangen, weil man hinterher nichts als Beweis zur Hand hat.
Doc Foster schrieb:@FoxyDox:
Wo ist denn hier der Irrtum?
Vorspielung falscher Tatsachen (vertragsabschluss)
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.152
Es braucht beides, die Vorspiegelung falscher Tatsachen und einen daraus resultierenden Irrtum. An dem mangelt es hier offensichtlich, so dass bestenfalls ein versuchter Betrag in Frage käme.
Wie bereits geschrieben, dürfte hierbei dann der Nachweis des Vorsatzes nahezu unmöglich sein.
Bei dem geschilderten Sachverhalt schadet aber die Weitergabe an eine Staatsanwaltschaft sicherlich auch nicht.
Wie bereits geschrieben, dürfte hierbei dann der Nachweis des Vorsatzes nahezu unmöglich sein.
Bei dem geschilderten Sachverhalt schadet aber die Weitergabe an eine Staatsanwaltschaft sicherlich auch nicht.
Als absoluter Laie im deutschen Strafrecht;
Seit wann muss man da einen konkreten Grund angeben? Ich dachte, man erstattet prinzipiell Anzeige und den Rest erledigt dann die Staatsanwaltschaft, inkl. eventuell passende Gründe abchecken? Oder läuft das in Deutschland anders?
Seit wann muss man da einen konkreten Grund angeben? Ich dachte, man erstattet prinzipiell Anzeige und den Rest erledigt dann die Staatsanwaltschaft, inkl. eventuell passende Gründe abchecken? Oder läuft das in Deutschland anders?
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.152
Nein, genauso (wie geschildert) ist es.
Es darf nur keine (wissentliche) Falschverdächtigung sein.
Es darf nur keine (wissentliche) Falschverdächtigung sein.
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 7.067
So, habe zwischenzeitlich schriftlichen Strafantrag wegen 3 Delikten an die Staatsanwaltschaft Bonn ausgeschrieben nebst Anlagen 1-10.
Danke den Posts # 2,16,20,25 für ihren konstruktiven Beitrag. Ich halte Euch über PN über den Ausgang auf dem Laufenden.
Die Zivilklage mache ich heute Nachmittag/Abend fertig, kann ja alles von der Strafanzeige verwenden.
Manche von Euch sind sich wirklich nicht zu schade hier im Unterforum Recht zu posten, nur um wörtlich mitzuteilen, dass Sie selber keine Ahnung haben und demzufolge auch alle Anderen nicht!
Danke den Posts # 2,16,20,25 für ihren konstruktiven Beitrag. Ich halte Euch über PN über den Ausgang auf dem Laufenden.
Die Zivilklage mache ich heute Nachmittag/Abend fertig, kann ja alles von der Strafanzeige verwenden.
Manche von Euch sind sich wirklich nicht zu schade hier im Unterforum Recht zu posten, nur um wörtlich mitzuteilen, dass Sie selber keine Ahnung haben und demzufolge auch alle Anderen nicht!
Doc Foster
Fleet Admiral
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 10.152
Es zeugt ja zum Einen von deinem Charakter und zum Anderen von deiner Kompetenz, wenn du dich bei den unpassenden und v.a. unzutreffenden Postern bedankst und alle anderen als doof hinstellst.
Trotzdem war dieser Thread sehr aufschlussreich.
Trotzdem war dieser Thread sehr aufschlussreich.
- Registriert
- Feb. 2003
- Beiträge
- 15.708
Bevor das nun völlig aus dem Ruder läuft, mache ich hier mal dicht.

Vielleicht sollte man zunächst das eigene Tor sauberhalten...Doofies bitte zurückhalten !
- Status
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