Strafanzeige Urheberrecht

ich würd mir da keine Sorgen machen!
Die müssen dir erst mal beweisen können, dass du das alles runtergeladen hast. Dafür wäre eine Hausdurchsuchung nötig. Eine IP Adresse reicht vor Gericht nicht aus. Also PCs schön säubern eventuell mit Tools die den freien Speicher überschreiben um Spuren zu vernichten. Obwohl es wohl keine Durchsuchung mehr geben wird, wenn die Staatsanwaltschaft das schon auf den Weg der Privatkage verwiesen hat.

Auch die Aussage von denen, dass der Anschlussinhalber für alles Verantwortlich ist, stimmt so nicht. Erst mal ist immer der Verantwortlich, der die Straftat begeht. Sonst wären ja auch Internetcafes verantwortlich!
Es gilt auch nicht "Eltern haften für ihre Kinder" das ist ebenfalls ein Irrglaube und dieses Schild an Baustellen stimmt so gar nicht.

Erst mal war das ja nur ein Infobrief der Staatsanwaltschaft. Warte erst mal ab, ob denn noch ein Brief von denen Selber kommt. Das wird dann wohl ne Abmahnung erstmal sein. Ich würde die Einfach ignorieren. Die werden das nicht vor Gericht bringen, da die wahrscheinlichkeit eines Sieges für die zu Gering ist. Schließlich haben sie keine Beweise. Die IP alleine reicht nicht.
Diese Abmahner hoffen einfach, dass genug Leute lieber aus Angst bezahlen (was leider die meisten auch tun) Zu Gerichtsverfahren kommt es eigentlich nie! Mir ist kein Fall bekannt.

Ich hab vor mehr als 2 Jahren auch mal eine Abmahnung bekommen. Diese hab ich einfach ignoriert. Dann kam ein paar Wochen noch mal eine Mahnung und dann war Ende. Habe nie wieder etwas davon gehört.

Also meine Empfehlung:
Einfach ignorieren! Solange bis es vor Gericht geht. Da werden sie verlieren, daher wird es dazu nicht kommen!
 
Der Brief vom StA kam deshalb, weil das Verfahren wegen z.b Geringfügigkeit eingestellt wurde. Die Eröffnung des Verfahren beruht auf einer Anzeige des Rechteinhabers oder eines Bevollmächtigten. Nur dadurch kommt man über die provider und IP-Adresse an die korrekte Postanschrift. Dem StA ist es zu wenig für eine Strafverfolgung und der Rechteinhaber hat Eure Adresse und wird sich irgendwann mit einer Unterlassungserklärung nebst deftiger Rechnung melden. Gib einfach mal in der Suchmaschine Deiner wahl den Begriff Abmahnwahn ein. Und dann lesen, lesen, lesen. Die ersten beiden Einträge dürften reichen.
 
@Jägermeister
Einen Brief von der Staatsanwaltschaft sollte man auf keinen Fall ignorieren, es wurde ja offensichtlich bereits Strafanzeige erstattet! Ich hatte auch mal eine Mahnung von einer PRIVATEN Anwaltskanzlei bekommen, hab mich dann im Internet erkundigt und schnell herausbekommen, dass die fernab von jeder rechtlichen Grundlage handeln und es nie auf eine Klage ankommen lassen. Diese Briefe habe ich dann auch ignoriert. Aber die Staatsanwaltschaft auf keinen Fall ignorieren, das ist was anderes!
 
Bitte hört mit der Diskussion um die Abzock-Versuche einiger Kanzleien auf; es geht hier eindeutig nicht um so einen Fall ! Und es geht auch nicht darum, ob es schon reicht mit der IP etc. Darüber entscheidet schlussendlich der Richter.

Nochmals: Die Staatsanwaltschaft hat olaf 334 informiert, dass eine Strafanzeige eingegangen sei und auf den Weg der Privatklage verwiesen. Das ist der Punkt.

Die Kanzlei muss nun - nach Absprache mit ihrem Auftraggeber - entscheiden, ob sie tatsächlich eine Klage einreichen will oder nicht. Dabei muss sie das Prozessrisiko bewerten, wozu beispielsweise die 'Delikt'-Summe, die Beweislage und ähnliches gehört.

Zwischenbemerkung: es mag sein, dass dann ein Brief kommt in der Art: wir verzichten auf Klage, wenn im Gegenzug eine bestimmte Summe bezahlt wird.

Aber bis zum Zeitpunkt, wo entweder die Klage eingereicht wird oder ein Brief der Anwälte bzw. der Firma mit einer konkreten Forderung eingeht, muss nichts unternommen werden.

Sicher ist es sinnvoll, sämtliche Papiere und die Ergebnisse der eigenen Abklärungen in einwandfreier Ablage zu halten, und es ist sinnvoll, sich mal im Bekanntenkreis oder sonstwie nach einem geeigneten Anwalt umzusehen. Diesen beizuziehen ist aber erst nötig, wenn tatsächlich eine Klage oder eine Forderung eingeht.
 
@stokes83
hierbei handelt es sich aber offensichtlich nur um eine Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Wahrscheinlch hat sie das Verfahren eingestellt (wegen unverhältnismäßigkeit) und wollte dies ihm mitteilen. Somit muss er erstmal nix tun. Der Kläger müsste jetzt den privaten Rechtsweg einschlagen. Also wird er abmahnen.

Was mich aber wundert ist, dass die Staatsanwaltschaft einen über sowas neuerdings informiert.

edit:
wann du dir wirklich einen Anwalt suchst, dann achte darauf was du für einen findest. Ist gibt so Hirnies die sagen: "ja wenn sie das wirklich gemacht haben, dann müssen sie auch bezahlen" Schließlich haben sie unrecht begangen. Such dir einen der sagt: "die können ihnen das eh nicht nachweisen, ich sorge schon dafür dass sie nichts bezahlen müssen"
 
Zuletzt bearbeitet:
- Die Strafanzeige wurde abgewiesen, also kann es zumindest wegem dem Fall zu keiner Hausdurchsung kommen.

- Als Anschlussinhaber ist man im Normallfall dafür auch verantwortlich

Es wird vorraussichtlich jetzt erst mal Post von Anwaltskanzlei XY kommen, wo eine Aussergerichtliche Einigung vorgeschlagen wird, Kosten schätzungsweise 300 €, ansonsten könnte es noch zu einer Zivilrechtlichen Klage kommen.

Es wurden zwar genaue Geldbeträge wegen solche Vorgehen beschlossen (ich meine 1te Vergehen um die 50 €) allerdings war dies glaube ich erst nach Januar 08. Da würde ich mal nach suchen, ich meine das dies im März/April 08 beschlossen wurde, vlt. war dies aber auch rückwirkend zum Jan. 08 oder so.

Bei einer Zivilrechtlichen Kage, könnte dies Verfahren aufgrund Geringfügigkeit eingestellt werden, allerdings kann man sich dort nicht sicher sein, und wenn die Klage durchkommt und man verliert(man kann auch gewinnen), wären die Anwalts und Gerichtskosten wesentlich höher als der Streitwert.
 
Also ich würd neue Festplatten kaufen bzw. die alten ne Zeit lang verstecken :D dann können sie dir doch eh nichts nachweisen oder?
Kauf dir die CD`S mit den Liedern drauf und sag du hast die Lieder runtergeladen weil deine CD´s kaputt sind. Vielleicht hilfts ja.


Mfg Kivi
 
Wie es aussieht ist ja die Strafanzeige schon vom Tisch, da selbst der Staat solcherlei Dinge als Lappalie ansieht. Was jetzt folgt sind die zivilrechtlichen Ansprüche der Musikindustrie bzw. deren Anwalt.

Wie hoch die Forderung ausfällt hängt vom Anwalt und vom Umfang der zum Upload bereitgestellten Stücke ab. D.h. es wird wohl eine Unterlassungserklärung per Post kommen, wo der Anwalt seine Unkosten und einen bestimmten Betrag für das Unternehmen, das er vertritt, verlangt. Und natürlich das schriftliche Versprechen, dass man es nie wieder macht, da es sonst sehr viel teurer wird.
Ganz nebenbei könnte die Erklärung so formuliert sein, dass sie als Schuldeingeständnis dient. Es wäre also ratsam die Erklärung umzuschreiben (zahllose Vorlagen im Netz) oder einen Anwalt zu beauftragen.
Über den Weg könnte man die Sache als eine voraussichtlich ein paar hundert Euro teure Lektion abhaken.

Ein anderer Weg wäre vor Gericht zu ziehen, denn Urteil: DSL-Anschlussinhaber haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen
Für eine solche Klage oder Forderung braucht man natürlich die Person, die es war, nicht die IP, die genutzt wurde. In eurem Haushalt kommen da mehrere in Frage, d.h. niemand weiß, wer es war und ihr alle habt das Recht zu schweigen. Es weiß also niemand, wer es war und wird es auch nie herausfinden können.
Da ist aber noch die Sache, dass unter Umständen der Anschlussinhaber als "Störer" bei der Sache herangezogen werden kann. Welche genauen Auswirkungen das hätte, kann ich aber auch nicht sagen. Es hört sich für mich an, als würde er dann für das Vergehen verantwortlich gemacht.

Dabei gibt es aber drei große Probleme, wie das in deinem Fall zu bewerten wäre: Ich kenne weder den genauen Sachverhalt, der zu dem o.g. Urteil geführt hat, noch deinen Fall, noch bin ich Jurist.

D.h. falls du in Erwägung ziehst vor Gericht zu gehen, solltest du sowieso direkt zu einem Anwalt, der dann auch Akteneinsicht bekommt, genaue Vorhersagen machen kann, was als nächstes passiert und eben die Chancen bewerten kann, da kein Täter zu ermitteln ist.
Der Weg ist aber meist teurer und beinhaltet auch ein gewisses Risiko. Das ist ja auch der Grund, warum die Masche mit den Abmahnungen von Anschlussinhabern so ein Millionen-Geschäft ist und so gut klappt.


edit: Habe gerade hier im Thread gelesen, dass man bloß keine Unterlassungserklärung unterschreiben soll. Das stimmt natürlich nicht und ist ein sehr gefährlicher Ratschlag. Denn man hat nur die Wahl zwischen einer Unterlassungserklärung zurück schicken oder vor Gericht zu gehen. Ignoriert man die Unterlassungserklärung einfach, wird kurze zeit später eine einstweilige Verfügung ins Haus flattern aufgrund der nicht unterschriebenen Unterlassungserklärung und dann hat man richtig Probleme. Man muss sich also entscheiden und muss reagieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
metzlor schrieb:
Als Anschlussinhaber ist man im Normallfall dafür auch verantwortlich
das stimmt so direkt nicht. In meiner Abmahnung stand sowas auch. Den Paragraph der da drin stand hab ich mir mal angeguckt. Der Anwalt hatte diesen nur zu seinen gunsten ausgelegt. Ich weiß nicht mehr was drin stand aber nicht, dass der Anschlussinhaber immer dafür Haftbar ist. Nur in Ausnahmefällen.

metzlor schrieb:
Bei einer Zivilrechtlichen Kage, könnte dies Verfahren aufgrund Geringfügigkeit eingestellt werden, allerdings kann man sich dort nicht sicher sein, und wenn die Klage durchkommt und man verliert(man kann auch gewinnen), wären die Anwalts und Gerichtskosten wesentlich höher als der Streitwert.

Das hoffen diese Abmahnanwälte doch alle nur! Schön alle aus Angst zu bezahlen. In 99,999% der Fälle wird es keine Verhaldlung geben. Auch der Anwalt hat das Risiko, dass er verliert und dann wäre es ein Präzidentsfall. Danach würde seine Masche nicht mehr funktionieren, wenn das ganze im Internet bekannt würde. Dann würde keiner mehr schnell bezahlen und es alle auf eine Verhandlung ankommen lassen. Daher verzichten die Anwälte lieber auf die Einnahmen! Damit ihr Abmahnmodell weiter funktioniert!

edit:
CPat schrieb:
Bei einer Zivilrechtlichen Kage, könnte dies Verfahren aufgrund Geringfügigkeit eingestellt werden, allerdings kann man sich dort nicht sicher sein, und wenn die Klage durchkommt und man verliert(man kann auch gewinnen), wären die Anwalts und Gerichtskosten wesentlich höher als der Streitwert.
Wohnt er denn in Hamburg? ^^
Sowas wird in den seltesten Fällen angewant! Kenne nur Fälle vom LG Hamburg!

Ps:
Macht ihm doch nicht alle so eine Angst! Nur Schisshasen bezahlen direkt!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi hallo erstmal, ich würde auch dein wlan überprüfen ob nich auch von außen an dein WLAN angezapft wurde.
 
@olaf:
ich habe selbst einen solchen brief letztes jahr bekommen.
darauf hin bin ich zur polizei und habe meinen paps entlastet. das verfahren wurde eingestellt, da sich wohl niemand berufen gefühlt hat wegen 50€ streitwert weiter randale zu machen.
der zuständige polizist hat auch dierkt gesagt, dass ich nix zu befürchten habe. manch einer schiebt ja derart paranoia und denkt der ganze staat hats auf ihn abgesehen :eek::freak:

ich rate dir auch, dich vor solchen "die können dir eh nix, poche auf deine rechte" tipps fern zu halten. dem polizist auf der anderen seite ist es zehnmal lieber, wenn man die sache ruhig und sachlich klärt anstatt für 10€ sämtliche rechtliche grauzonen und schlupflöcher auszunutzen. sowas kann schwer in die hose gehen.
 
@sisko
was sind das denn für Grauzonen und Schlipflöcher?
Er und seine ganze Familie verweigert die Aussage und verlangt Beweise die vor Gericht bestand haben?
Alles ganz seriös und da es die nicht gibt wird er nix bezahlen müssen!
 
Wieso sollte man nicht auf seine Rechte pochen?

Dafür gibt es sie doch!
 
-Sisko- schrieb:
das verfahren wurde eingestellt, da sich wohl niemand berufen gefühlt hat wegen 50€ streitwert weiter randale zu machen.

Die Strafanzeigen werden ja auch meist nicht gemacht, um eine strafrechtliche Verfolgung durchzuführen. Der Staatsanwalt ermittelt so aber die Adresse zur IP und damit steht es den Rechteinhabern offen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
 
@Spaltenfalter

"Nein, wie soll man das bitte kontrollieren?"

Das haben die gar nicht nötig zu kontrollieren. Bis auf weiteres bist du als Inhaber dafür verantwortlich. Deine IP, dein Name, deine Verantwortung, so einfach kann das sein

@Zimon

nicht jeder hat einen "Anwalt seines Vertrauens" , ich kenne noch nicht mal einen :-)
Daher kann man, um sich zu Informieren, zur Verbraucherzentrale gehen, denn dort bekommt man eine günstige Rechtsberatung, bei richtigen Anwälten.
 
Wir hatten son Beispiel mal im Recht unterricht an der uni gehabt. Unser dozent hatte gemeint das die eltern haften da sie für den anschluss haften.

Aber ich weiss jetzt nicht genau wie es weiterging jedoch zuhause hab ich die lösung! Kann ich dir raussuchen falls das problem noch besteht schreib mich einfach mal per pm an dann such es es mal raus!!

Ich weiß auf jeden fall das es zum schluss um eine gemeinschaft ging,familäre gemeinschaft----->musst eigentlich nix bezahlen

so war die lösung ich kann dir da noch die passenden artikel raussuchen! Habich in meinen unterlagen zuhause!

Ach ja und der staat macht da nix!!

ERST ab 5000€MP3 wird der staat aktiv dann machen sie erst hausdurchsuchungen das hab ich mir gemerkt XD unserer dozent hatte davoll den spannende recht unterricht gemacht war richtig geil^^ er hat die vorlesung immer begonnen mit folgenden worten:"Raubkopien kennen sie ja nicht sie machen sowas natürlich nicht"! Das war immer so eine ironie!!^^

Du musst wissen diese agenturen sind eigentlich total die verbrecher! Da gibts welche in münchen sitzen die gräfwald oder so heißt der weiss es nicht mehr genau. Jedenfalls die kunden durchsuchen den ganzen tag das inet nach solchen opfern wie du leider einer warst bzw. deine kleinen. Dann nehmen die ihr formular XYZ schreiben deinen namen rein und verschicken ihre abmahnung!

falls du so eine abmahnung erhälts JA nicht unterschreiben! WEnn du sowas unterschreibst erklärst du das du die straftat begangen hast! Das ist eine annahme erklärung! Die darfst du nur modifiziert unterschreiben am besten anwalt fragen! Dann ahste eigentlich schon fast gewonnen. Es kommt auf die höhe an bei 200€ oder höher würde ich es nicht einsehen zu unterschreiben um zu unterlassen!

bei 20-50€ ersparste dir viel ärger dann unterschreibste den wisch das du das nicht mehr machen wirst und gut is es!

so war noch irgendwas?? ach ja wie eben gesagt die Anwaltskanzleien dürfen eigentlich dich garnicht belangen weil sie nur eine indem fall deine IP besitzen!
nur wenn du kinderpornos oder gewalt verherlichung betreibst s. staatsfeindlich dann können sie über den staatsanwalt eine IP vom provider holen! Im normal fall können sie nix beweisen! da sie nur eine numemr haben und datenschutz technisch nicht beisen können das du es warst!

Deswegen die Unterlassungerklärung bei hohen beträgen nicht unterschreiben wenn du das machst haben sie gewonnen ^^, weil das dann wie ein schuldgeständis ist!

da gibts ne feine seite die mein dozent immer gesagt hat www.recht-im-internet.de
glaube so hieß die hoffe ich konnte dir helfen bei fragen infach pm oder hier rei nschreiben ^^ bin hier immer bissle planlos im forum!

EDIT: falls das prob geklärt is weil ich die anderen post net gelesen habe dann ignoriert diesen post
bitte korrigiert mich falls etwas falsch ist oder sich etwas geändert hat ich hab versucht mich so gut ie möglich zu errinnern was mir mein DOZENT gesagt hat! Das war ziemlich glaubwürdig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Buttkiss schrieb:
@Spaltenfalter

"Nein, wie soll man das bitte kontrollieren?"

Das haben die gar nicht nötig zu kontrollieren. Bis auf weiteres bist du als Inhaber dafür verantwortlich. Deine IP, dein Name, deine Verantwortung, so einfach kann das sein

Wer hat dir den Schwachsinn erzählt?
 
Also, ich kann mich Sisko nur anschließen. Diese sture Haltung, das die einem eh nichts können, kann böse enden.

Auf jeden Fall nichts unterschreiben und sich beraten lassen. Ich sag ja gar nicht, das man im Unrecht ist. Aber , Spalterfalter, du scheinst eine ungesunde Einstellung zu dem Thema zu haben.
 
Bitte lest mal was ich oben geschrieben habe das hat mir mein RECHT dozent erzählt und ich bin der Meinung das der Ahnung hat von was er redet ;), aber ich kann mich euch anschlißen erste regel NICHTS UNTERSCHREIBEN! WEil es gibt nix was einen überführen kann außer eine hausdurchsuchung bei >5000
MP3 oder einer annahmeerklärung! Bzw. eurer Provider rückt die IP raus mit dem dazugehörigen Name!
 
Man darf sich halt nicht alles gefallen lassen.
Es gibt viel zu wenig Menschen mit Rückgrat!

Da gibt es doch garnichts zu diskutieren. Er ist nicht in der Pflicht auf seine Kinder aufzupassen bzw. ihre Internetgewohnheiten zu kontrollieren.
Sowas ist unzumutbar.

Solange aber genug Menschen einknicken und sofort bezahlen, solange wird es auch Abmahnidioten geben.

Solange keine Beweise vorliegen muss man ohnehin nichtmal drüber sprechen..
 
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