Strafanzeige Urheberrecht

deathhour schrieb:
Bitte lest mal was ich oben geschrieben habe das hat mir mein RECHT dozent erzählt und ich bin der Meinung das der Ahnung hat von was er redet ...

Ach, ich hätte gerne auch solche Personen, die in allem ungeprüft recht haben dürfen. ;)
 
Sehr ich auch so!
@Tankred wie meinsten das?? Ich meine wenn mein dozent täglich mit sowas zu tun hat und DR abschluss hat und speziel internetrecht bei uns lehrt glaub ich schon das der recht hat xD
 
Danke für die vielen Beiträge hier - sie haben uns etwas beruhigt.
Wenn ich das geschriebene mal zusammenfasse, ist das hier so in etwa das Empfohlene:

- Die Staatsanwaltschaft hat wegen Geringfügigkeit eingestellt.
- Jetzt können Konto... & Co. eine Klage gegen den IP Inhaber einreichen oder aber eine Unterlassungserklärung verlangen.
- Die Empfehlung von euch geht dahin, erst nach einem Schriftstück von deren Anwalt aktiv zu werden oder - wenn wir risikofreudig sind - auch dieses so lange zu ignorieren, bis Post vom Gericht kommt.

Hab ich das soweit richtig verstanden?

Wie ist das eiegntlich genau mit der Haftung oder auch nicht des "IP-Inhabers". Die damals verteilte IP konnte ja meiner Lebensgefährtin eindeutig zugeordnet werden. Sie hat wie geschrieben mich und 2 Kinder, die alle ihren PC haben.
Müssen wir beweisen, daß jemand NICHT an seinem PC illegales geladen hat oder müssen "Die" beweisen, mit welchem PC illegales geladen wurde?
Oder ist es so, daß der IP-Inhaber haftet, egal wer da was an welchem PC tat?
Übrigens schließe ich fremde User an unserer FritzBox aus. Ich habe WPA eingestellt und keine neune PC erlaubt - so gesehen hat sich also sicher alles wirklich nur hier bei uns abgespielt.

Wie schon auf der ersten Seite - Danke für eure Tips.

Gruß Olaf
 
Ignorieren ist nie gut! Auf keinen Fall ignorieren , das ist im Zweifelsfall wie ein Schuldeingeständnis.

Gehe zum Anwalt deines Vertrauens, lass dich beraten und unterschreibe nicht voreilig irgendwelche Erklärungen.

In Deutschland gilt immernoch der Grundsatz, dass man dir etwas beweisen muss. Nicht umgekehrt.

Du musst als Inhaber eines Anschlusses nur Sicherheitsmaßnahmen gegen unbefugte Nutzung und solch illegale Sachen einrichten, wie es dir zumutbar ist.
Solange dein WLAN verschlüsselt & gesichert ist, du deinen Kindern gesagt hast was sie tun sollen und was nicht, vllt noch "ab und zu" mal nach dem rechten schaust.. ist doch alles ok.
Du hast damit die Pflicht in jedem Fall erfüllt. Alles andere macht überhaupt keinen Sinn, da du nie nachvollziehen kannst, was deine Kids letztendlich an ihren Rechnern machen!

Geh zum Anwalt!
 
Wie eben gesagt ich schick dir die lösung deiner Fragen sobald ich mein Wühlhauen zuhause druch hab!

Da gibts 3-4 Artikel/Paragraphen §§ die deinen Fall beantworten! Es wird nicht ermittelt welcher Rechner sondern wem der anschluss gehört! Wie eben gesagt die Lösung kommt! ich kann versuchen dir das dann fix zu schicken! Weil ich noch auf arbeit bin ungefair in 2 stunden wäre es dann soweit falls es drängen würde!

EDIT:zum anwalt gehen brauchst eben nich unbedingt, es sei den der macht das für LOW, ich selbst war noc hnie beim anwalt weiss ja nicht was die dienste kosten! Wie eben gesagt mein vorredner hats erfasst! Sie müssen es dir beweisen solange du im rahmen warst können sie ohne staatliche freigabe theoretisch nix beweisen! Es sei den du mahst ein schuldbekenntnis! Die IP an sich is wertlos sie müssen es nachvollziehen können was sie nur können beim Provider können und dieser is der datenschutzpflicht unterlegen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurden in dem Schreiben der Zeitpunkt und deine IP zu diesem benannt? Ein Bekannter von mir konnte ein Ähnliches Schreiben durch einfache Durchforstung seiner Routerlogs einwandfrei widerlegen. Soweit ich weiss haftet nicht unbedingt der Anschlussinhaber.

Wann ein Anschlussinhaber haftet, wenn über seine Leitung beispielsweise per P2P Files verbreitet wurde, ist auch nach einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Mannheim nicht vollständig klar. Keine Haftung liege nach einem nun vorliegenden Urteil vor, wenn der Anschluss auf die Eltern eines volljährigen Kindes gemeldet ist. In einem vorausgegangenen Urteil ließ das Gericht die Frage offen, ob eine Haftung für minderjährige Kinder vorliege, sah eine Haftung für die Nutzung über Freunde der Kinder jedoch als gegeben an. mehr

in jedem Fall solltest du Spaltenfalters Rat befolgen. Im Endeffekt bringt dir hier keine Aussage Sicherheit und wenns dann doch zum großen Knall kommen sollte (was hier keiner hofft) dann wird es dir nichts bringen dich auf dieses Forum zu berufen. Also auf jeden Fall mal einen Anwalt kontaktieren.
 
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Naja gut wenn man das so sieht ich geh hier höhst warscheinlich von der herschenden Meinung aus! Wie im endeffekt das gericht entscheidet steht meist in den sternen ich kann echt nur versuche nspäter mal die paragraphen raus zuwühlen um meine aussagen zu untermauern!
 
@deathhour:
Mein Anwalt nimmt ungefähr 90 € fürn Schreiben + 2 Beratungsstunden. Vollkommen OK, wie ich finde.
 
@olaf334
Nein, nicht ganz.
Das mit der Staatsanwaltschaft ist schon richtig so. Aber als nächstes wird Post von vom Anwalt des Klägers kommen. Dort wird eine Unterlassungserklärung drin sein und da wirst du auch den geforderten Betrag erfahren.
Die mitgelieferte Unterlassungserklärung in der Form sollte man nicht unterschreiben und zurück schicken, da sie meist eine Klausel enthält, wo man das vergehen eingesteht. Eine Unterlassungserklärung muss aber zurück geschickt werden. Handelst du nicht, wird kurz darauf eine einstweilige Verfügung kommen.
D.h. du suchst dir im Netz eine vorgefertigte Unterlassungserklärung oder modifizierst die zugeschickte ein wenig und schickst diese zurück - ohne Schuldeingeständnis.
Wenn du gar nichts unternimmst und nur abwartest auf die nächste Post, wird es nur schlimmer.

Einen Anwalt brauchst du dann, wenn er für dich diese Modifikation vornehmen soll oder, wenn du dich direkt entscheidest vor Gericht zu gehen und die Unterlassungserklärung nicht hinzunehmen.

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Die Sache mit der IP ist sehr unterschiedlich zu beurteilen. Natürlich kann nachgewiesen werden, dass durch diese IP eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
Die Sache ist aber die, dass IPs kein Geld haben und auch nicht bestraft werden können. Es ist ja nur eine Anschlusskennung.
D.h. man braucht einen Täter nach deutschem Recht. Der ist in eurem Fall aber nicht ermittelbar, da es ja mehrere Personen im Haushalt sind und es jeder hätte sein können.

Ab hier scheiden sich die Geister bzw. die Gerichte. Zwar ist der Anschlussinhaber als Störer für den Anschluss verantwortlich, doch wie in dem o.g. Link (#28) ist er das nicht immer. Gerade, wenn es um Urheberrechtsverletzungen geht.

D.h. das wäre der risikoreiche Weg gerichtlich gegen die Abmahnung vorzugehen mit dem Ziel, dass in diesem Einzelfall das Gericht den Anschlussinhaber nicht als Störer ansieht. Wo kein Täter ist, kann auch niemand belangt werden.
Aber wie schon gesagt ist das keine übliche deutsche Rechtssprechung und man müsste es auf das Verfahren ankommen lassen, da es eben auf den speziellen Einzelfall an kommt. Erwägst du einen Weg in dieser Richtung, solltest du mit der Abmahnung direkt zum Anwalt und ihn beurteilen lassen, ob in deinem Fall ein solcher Weg Aussicht auf Erfolg hätte oder eher nicht.
 
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mmh ok naja wie eben gesagt hab noch nie einen gebraucht!
Ich werd eben später evt. mal die lösung von unserem Fall hier rein stellen, das is dann eine Lösung von einem Anwalt, der fall passt hier 1:1

Wie mein vorredner sagt!
hab ich oben auch so geschrieben es ist zu empfehlen das schreiben zu modifizieren! Weil es sonst als annahmeerklärung fungiert!
 
alles was man zu dem Thema wissen muss steht hier:

http://www.wbe-law.de/news/wp-content/uploads/2007/08/filesharing-faq.htm

RA Solmecke war auch zu Gast bei SternTV.

oder auch hier ein Forum welches sich mit solchen Abmahnungen der Musikindustrie befasst.

http://www.netzwelt.de/forum/allgem...ef-rasch-rechtsanwaelte-hamburg-teil-2-a.html

Wenn Ihr bereits Post von der Staatsanwaltschaft bekommen habt, solltet Ihr schnell handeln und einen auf solche Fälle spezialisierten Rechtsanwälte konsultieren und damit hohe Abmahngebühren vermeiden. Diese Anwälte schreiben selbst im genannten Forum und sind am "RA" im Nick zu erkennen.

Denn sollte eine Abmahnung ins Haus flattern dann kommt Ihr um eine Unterlassungserklärung nicht herum und die ist meistens mit hohen Abmahngebühren versehen.

Jay
 
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Achtung: Nur meine eigene persönliche Meinung ist geschildert!

Wenn ich das richtig verstehe, dann...

hast Du Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, die das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt hat. Dummerweise kam somit jedoch der Kläger, erwähntes Kontor Dingsbums, in Besitz Deiner Personalien und wendet sich nun zivilgerichtlich an Dich.

Sprich - strafrechtlich dürfte die Sache schon nicht mehr relevant sein, durch den Hinweis der Staatsanwaltschaft. Zivilrechtlich...

Nun - es tut sich da einiges momentan, das weiß ich. Dementsprechend könnte es sogar sein, dass die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft, die Zuordnung Deiner IP zu Deinen Personalien betreffend, in der Zivilklage gar nicht mehr verwendet werden dürfen.

Dementsprechend: Ab zum Anwalt. Ein erstes Beratungsgespräch kostet selbst ohne Rechtschutzversicherung nicht die Welt. Danach kann man entscheiden, was man weiter macht.
 
RA Solmecke war auch zu Gast bei SternTV
Hör mir auf mit Stern-TV. RTL ist jetzt auch auf den Abmahnzug aufgesprungen, für ihre ganzen Sportspiele u.v.m.
Solmecke ist nicht schlecht, aber sein Vorschlag für die Abgabe einer vorbeugenden pauschalen UE halte ich für recht riskant.
Das kann sich allerdings zb. für (Ex-) Powersauger durchaus lohnen und Kosten vermeiden.

Geh bitte auf http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/ und lies Dir alles gründlich durch.
Zuerst hier lesen: http://abmahnwahn-dreipage.foren-city.de/topic,201,-neuabgemahnter-erst-hier-lesen-dann-posten.html

Die dortige modifizierte Unterlassungserklärung (ModUE) ist von mehreren Anwälten erarbeitet, ist KEIN Schuldeingeständis und bezieht sich ausschließlich auf das abgemahnte Werk!

Eine UE hat folgende Funktionen:
- sofortige Abstellung und Wiederholungsvermeidung durch Willenserklärung und selbst auferlegter Vertragsstrafe
- Vorbeugung einer einstweiligen Verfügung (EV)

Ich würde auf keinen Fall eine von den Anwälten gesendete UE unterschreiben. In der Regel viiieeel zu weit gefasst .
Immerhin gilt diese Vereinbarung 30 Jahre! Da kann man genausogut auch gleich seinen Webanschluss für die nächsten 30 Jahre abmelden.
Und natürlich würde ich nichts zahlen. Wer zahlt gibt meiner Meinung nach irgendwo eine Schuld zu. Und es schützt nicht vor weiteren Abmahnungen (Melkkuh)

ERST ab 5000€MP3 wird der staat aktiv dann machen sie erst hausdurchsuchungen
Als gebräuchlich mit hoher Wahrscheinlichkeit einer HD sind ~500 Dateien. Unter 100 aber eher sehr selten.

Hausdurchsuchung gibts allerdings nur im Strafverfahren. Letzteres ist bei Erhalt einer UE bzw. eines Vergleichsangebotes regelmäßig bereits eingestellt.
Zivilrecht ungleich Strafrecht. Das Risiko das Du in Störerhaftung genommen werden kannst ist zumindest nicht gering.
Das heisst aber noch lange nicht, dass es überhaupt zum Prozess kommt und dass du auch schuldig gesprochen wirst.
Prozesse gabs bisher so gut wie garnicht, bzw. nur vereinzelt durch eigene Fehler der Abgemahnten, zb. nicht zum Prozess erschienen, Belastende Aussage bei der Polizei getätigt, Schuldeingeständnis, gerichtl. Mahnbescheid ignoriert

Wenn Du Dir unsicher bist, dann gehe bitte zu einem Anwalt mit mindestens einem der folgenden Spezialgebiete:
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Internetrecht
Der kann dich individuell auf Deine Situation hin beraten.
 
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Oh sorry hab ich evtl. mit ner 0 mehr verwechselt mir war so als uner recht dozent 5000 MP3 gesagt hat!

Diese gebühr du da ansprichst die gibt es bereits! Sie wird zum Beipsiel beim erwerb eines DVD Brenners abgeführt! Laut meinem DOzent xD
jedoch is daswarscheinnlich eher obligatorisch zu sehen ^^ so eine gesamt abgabe wäre sicher nicht schlecht.
 
@deathhour
Das ist eine inoffizielle Orientierungslinie, keine Pflicht, kein Gesetz. Das bezieht sich übrigens auf alle Dateien, nicht nur mp3 und natürlich immer auf nicht kommerzielle Verwertung. Sonst kanns durchaus auch schneller kommen.
Speziell bei Musikalben in zb. gepackten Archiven ist man sich immer noch uneinig, ob das noch unter die neue Kostendeckelung fällt.

Am Ende hängts immer vom Ermessen des jeweiligen Gerichts und Richters ab.
Die Wahrscheinlichkeit einer HD ist für den Kleinsauger allerdings generell recht gering.

Nur der Staat ist hierbei das allerkleinste Problem. Das Zivilrecht ist ein größeres. Da gilt zb. auch die sekuläre Beweislast. (vom Angeklagten zu erbringen) Also nicht zwangsläufig im Zweifel für den Angeklagten. Sondern die gewichtigeren Argumente können da durchaus entscheiden.

Ab Eingang gerichtlicher Mahnbescheid würde ich spätestens einen Anwalt zu Rate ziehen, egal ob tatsächlich schuldig oder nicht !
Achso und natürlich auch bei einstweiliger Verfügung. Man kann da sehr viele entscheidende Fehler machen, als Rechtslaie.
 
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Gibst das eigentlich noch mit dem Grund das man sich was runtereladen hat für "wissenschaftliche zwecke" ala studium?
 
Nein. Das Laden aus offensichtlich illegalen Quellen ist verboten und natürlich auch das öffentliche Weiterverbreiten. Tauschbörsen zählen vorallem dazu.
Mit diesem Argument kommste höchstwahrscheinlich nicht durch. ^^
Es sei denn, Du hast eine Genehmigung/Lizenz vom Rechteinhaber oder das Zeugs ist frei.
 
Naja ich hab da eben was gehört von meinem recht dozent! Gut der hat evtl. anders interpretiert aber ich dachte er hätte gesagt dfas für studienzwecke evtl. software runtergeladen werden kann. Ich bin mir eben nich sicher dswegen frag ich ja ^^
 
Bei einer wirklich guten RSV wird u.U. noch die Erstberatung übernommen, sonst überwiegend nichts.

@deathhour
Sicher ist nur der Tod.
Wäre mir neu. Das hieße ja dann quasi, jeder könnte sich einen Studenten oder Wissenschaftler schnappen und fröhlich loslegen. ;)
Wozu bracht man dann noch Studentenlizensen?
Evt. spricht Dein Dozent von der Privatkopie zu Schulungszwecken? Bspw. Texte kopieren am Kopierer usw.
Im Internet ist es aber leider besonders eng ausgelegt. Wenn die Quelle offensichtlich illegal ist, was in Tauschbörsen u.ä. immer heikel ist, dann kommst Du mit diesem Argument vor Gericht nicht so einfach raus, eher schlitterst Du Dich weiter rein.
Individuelle Strategien sollte man dann besser mit seinem Anwalt besprechen.
 
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