News Street View: Widerspruch doch nicht endgültig?

Da sieht man es mal wieder, es ist aktuell scheinbar in der Mode sich über Street View aufzuregen. Dabei sind extrem hochauflösende Satellitenbilder oder das was Microsoft mit seinem Bing Maps - Aerial View gemacht hat viel ehr ein Eingriff in die Privatsphäre, da man dort über den "Zaun" schaut. Aber davon(MS Luftbilder) wissen die meisten Leute nichts und es wurde auch von niemandem angeheizt, also gehts wohl ok :).

Nicht falsch verstehen ich hab gegen beides nichts Street View und Aerial View. Ich will nur aufzeigen wie absurd es ist, dass über das eine diskutiert wird während das andere keine Rolle spielt.

Edit: @Forum-Fraggle

Wieso ist jemand für Dich ein Phobiker, wenn er etwas nicht will?
(die Aussage kam zwar nicht von mir aber egal)

Eine Phobie ist im Regelfall eine Angst die keinen logischen/nachvollziehbaren Hintergrund hat. Und so wird es auch gemeint sein. Frag mal jemand der Widerspruch eingelegt hat, warum er das getan hat. Dann wird die Antwort kommen: "Weil er nicht will das man sein Haus sieht". Und wenn er dir nicht erklären kann warum er das nicht will, ist es quasi eine "Phobie". (Und das können die meisten nicht und selbst wenn sind die Gründe kaum sinnvoll.)
 
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wie ihr Hotel im Urlaub ausschaut

So hätte ich das auch sinnvoll gefunden.
Google scannt alles und stellt es stilisiert dar. Und jeder der sich anmeldet kann sein Haus, Hotel, Wirtschaft oder Firma etc. in Street View sichtbar machen lassen.

Die Panne ist doch wohl nur wieder der Versuch zu sehen ob es auffällt und wie die Bevölkerung/Medien/Politik darauf reagiert.
Kein neue Methode aber man kann immer noch rausreden ... ups, das war so nicht geplant.
 
F(r)og of War schrieb:
Hätten sie die 'blur-aktion' nicht ins Leben gerufen, hätten sie jetzt diese Probleme nicht...
Korrekt, jetzt haben sie den Salat.

Rein rechtlich wäre Google schwer bis gar nicht zu fassen gewesen. Wenn ich mich recht entsinne gabs auch mal einen Artikel in in ct.

Persönichkeitsrechte von Hausfasaden... lächerlich.


DJServs schrieb:
Dass ein nachträglicher Widerspruch nicht möglich sein soll halte ich für völligen Quatsch, damit kommt Google vor deutschen Gerichten never durch!
Sagt wer...? Nachträglicher Widerspruch ist laut Google möglich. Da der eingeräumte Widerspruch reine Kulanz ist, hätte Google wahrscheinlich selbst rechtlich wenig zu befürchten.
 
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Capta!nFalcon schrieb:
Persönichkeitsrechte von Hausfasaden... lächerlich.
Lächerlich ist eher, wenn man anscheinend nicht mal weiß, dass eben mehr gezeigt wird und mehr Informationen preisgegeben werden, als die Hausfassaden...
Und das betrifft dann wieder schon das Persönlichkeitsrecht...
 
Seppuku schrieb:
Lächerlich ist eher, wenn man anscheinend nicht mal weiß, dass eben mehr gezeigt wird und mehr Informationen preisgegeben werden, als die Hausfassaden...
Danke für die Unterstellung.

Gibst du mir bitte auch noch ein Beispiel?
 
DJServs schrieb:
Dass ein nachträglicher Widerspruch nicht möglich sein soll halte ich für völligen Quatsch, damit kommt Google vor deutschen Gerichten never durch!

Da die Möglichkeit des Widerspruchs ein Entgegenkommen seitens Google war und nicht auf einem rechtlichen Anspruch der Personen auf selbigen fusst kann Google sehr wohl selbst die zeitliche Grenze ziehen bis zu welcher er einzureichen ist um noch Gültigkeit zu haben.

Es ist wirklich seltsam das einige immer noch der Meinung sind eine "Recht" auf Mitsprache bei Aufnahmen ihres Haus und Gartens aus dem öffentlichen Bereich zu haben.
Nun ja.... sie werden nun eines besseren belehrt.
 
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"...ein Entgegenkommen seitens Google war ..."

dazu gibt es soweit ich weiß noch keine abschließenden urteile, dass es googles recht ist, das eigentum anderer zu fotografieren. spätestens wenn ein eingriff in den höchstpersönlichen lebensbereich gerichtlich bejat wird hat google hier schon ein problem!
 
Es ist in Deutschland immer noch so das wir von der aktuellen Lage ausgehen und da ist Google nun mal im Recht. Das der Garten und die Fassade nicht zum schützenswürdigen Persönlichkeitsbereich erster Stufe gehören ist im übrigen schon länger rechtlich geklärt.
 
Hat irgendjemand geglaubt, daß sich die amerikanische Firma Google an Recht und Gesetz in Deutschland halten wird ?

Dazu braucht es einen souveränen Staat wie China: Nachdem China mit der Aussperrung gedroht hatte, konnte sich Google plötzlich an die Gesetze halten.

In einem Satelitenstaat wie Deutschland hat Google keine Konsequenzen zu fürchten.
Die Meinung des Volkes findet innerhalb des Regimes nur noch als Simulation statt.
 
Seppuku schrieb:
@ coupefx2

Genauso die "Verknüpfung einer Information mit einer bestimmten Person". Das solltest du doch inzwischen aus dem von dir so oft verlinkten Artikel auch wissen...

Auch du solltest eben genau aus dem von dir angesprochenen -oft von mir verlinkten- Bericht wissen das Google selbst bei unzureichend oder gänzlich unverpixelten Personen nicht angreifbar ist da hier das nächste Gesetz für Panoramaaufnahmen greift wo nach sichtbare Personen - da sie nicht Angelpunkt der Aufnahme sondern nur "Beiwerk" sind- keinen Anspruch auf löschung des Bildes haben (anders als dies bei herkömmlicher -punktbezogener Fotografie- der Fall ist).

Folgender Auszug zum Thema Panoramaaufnahmen aus einem Bericht zu Gutachten welche über SV in Auftrag gegeben wurden :

.......Den Prinzipien des klassischen Liberalismus gemäß sollte der Einzelne möglichst uneingeschränkten Anspruch auf die Nutzung seines Grundstückes, Hauses und allem, was sich darauf und darin befindet, besitzen. Daraus ergibt sich für jeden auch das Recht, den Blick auf sein Grundstück durch Zaun, Hecken und Mauern zu verwehren. Er kann aber selbstverständlich nicht verbieten, dass eine Person eine offen dargebotene Hausfassade betrachtet. Auch die Einschränkung, ein öffentliches Panorama zu fotografieren und zu dokumentieren, ist immer ein Eingriff in das Selbstbestimmungs- und Eigentumsrecht des Dokumentierenden, die nur mit einer zwingenden Begründung zu legitimieren ist.

Grundsätzlich muss es in einer freien Gesellschaft möglich sein, öffentliche, der Allgemeinheit zugängliche Panoramen zu dokumentieren und die Dokumentation zur Informationsbeschaffung zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht auch den geltenden Normen des Grundgesetzes. Das Recht auf informelle Selbstbestimmung findet seine Grenzen beim Recht auf Informationsfreiheit, also dem Recht sich aus den allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. So stellt ein für den schleswig-holsteinischen Landtag von Prof. Johannes Caspar erstelltes Rechtsgutachten zu den datenrechtlichen Implikationen von „Street View“ fest: „Dem Ziel des Datenschutzes setzt das Grundgesetz somit immanente Schranken, indem es die Verschaffung solcher Informationen erlaubt, die im öffentlichen Raum grundsätzlich frei zugänglich sind. Dies kann mitunter auch Informationsquellen betreffen, die einen Personenbezug haben und sich auf sachliche Verhältnisse von bestimmten Personen beziehen.“ Das Gutachten kommt auch zu dem Schluss, die bloße Abbildung von Sachen im Rahmen von Panoramabildern greife nicht in das Recht des Eigentümers in Besitz und zur Benutzung seiner Sache ein. Anderenfalls werde dies dazu führen, dass nahezu jede Anfertigung von Aufnahmen unmöglich wäre, da sich stets etwas von fremdem Eigentum auf jedem Bild befindet......

Quelle

Vor allem das herausgestellte sollten sich die SV Gegner mal auf der Zunge zergehen lassen.
Es zeigt auf was Fakt ist : Nicht die Rechte der Gegner werden durch das fotografieren ihres Eigentums beschnitten - Nein, ganz im Gegenteil versuchen die Gegner dem fotografierenden das Selbstbestimmungs- und Eigentumsrecht zu kastrieren.

Weiter steht in diesem Bericht ....

...............kommt das Landgericht Köln zu der Einschätzung, dass die Adresse verknüpft mit dem Foto als „individualisierendes Merkmal“ nicht ausreicht, um als Eingriff in die Privatsphäre zu gelten. Das Landgericht Köln wies am 13. Januar 2010 die Klage gegen einen Internetanbieter zurück, der Bilder von Häuserfassaden mit Geodaten und der jeweiligen Adresse verknüpft im Internet zugänglich gemacht hatte. Dies tat das Landgericht mit der Begründung, dem Betrachter des Internetangebotes werde letztlich bildlich nicht mehr dargeboten als demjenigen, der selbst durch die Straße geht oder fährt, wobei der normale Passant zusätzlich noch in die Lage versetzt werde, sofort durch Ansicht der Klingelschilder die Namen der Bewohner zu ermitteln. Somit vermittle das Internetangebot weniger Informationen, als selbst der einfache Straßengänger gewinnen könnte.............


Und da soll mir nochmal jemand erzählen es gäbe keine diesbezüglichen Urteile ... (zu DJServs schielt).....
 
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@Seppuku
Ok, sie sind nicht geblurt. Rein rechtlich (aus deutscher Sicht) stellt sich die Frage, ob die Frau im Mittelpunkt des Fotos ist oder nur zwangsläufig als Beiwerk mit drauf ist. Da wahrscheinlich kein Anwalt nachweisen kann, dass Google wegen der Frau die Bilder gemacht hat und nicht wegen der Straße sollte es rechtlich auch kein Problem darstellen. (coupefx2 war schneller und hats besser erklärt ;) )

Oder wie sollte es dann mit Fotos und Videos in Zeitungen, Nachrichtenportalen und -sendungen gehandhabt werden?


Sicher kann man durch Kombination mehr über eine Person herausfinden. Es ist immer eine Frage wie viel Detektivarbeit man leisten will und kann. Ich finde die strikte Ablehnung von Bildern, die im öffentlichen Raum entstanden sind nur so absurd. Nur weil es ein Unternehmen ist, das die Fotos gemacht hat. Über die Bilder bei Flickr und Co beschwert sich niemand, die ebenso mit Geodaten versehen z.B. in eine Kartenansicht eingebunden werden können. Aber das kommt ja von privat.

Und ich bleibe auch bei meiner Aussage:
Zu behaupten, die eigene Hausfasade oder was auch immer man von der Straße aus sieht betrifft das Persönlichkeitsrecht ist lächerlich. Allein schon deswegen, weil es keine Personen sind.
Wenn überhaupt irgendetwas ein Problem auf den Bildern ist, das sind es die Menschen, die Personen. Nicht irgendwelche Vorgärten oder Häuser!

Mich würde mal interessieren, was getan werden müsste, damit du oder andere Gegner das System für gut UND machbar halten würden.
 
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HennesVIII schrieb:
Hätten sie die Leute vorher gefragt hätte es gar keine 'blur-aktion' benötigt...:rolleyes:
Warum sollten sie diesen Aufwand betreiben, wenn sie legalerweise gar nicht erst hätten fragen müssen?


Mizi Mace schrieb:
Das Dorf heißt Parum und ist ein Ortsteil der Gemeinde Gülzow-Prüzen. Mach aber keinen Unfug.
Wäre Fotografie mein Hobby, könnte man es sich überlegen aus diesem Dorf ein "User-Streetview" zu machen :evillol:


DJServs schrieb:
Dass ein nachträglicher Widerspruch nicht möglich sein soll halte ich für völligen Quatsch, damit kommt Google vor deutschen Gerichten never durch!
Die deutschen Gerichte sind machtlos, denn nicht der Mob entscheidet über Gesetze...
Noch dazu ist ein nachträglicher Widerspruch GEGEN das eigene Haus möglich.
Es ist aber kein "Widerspruch" FÜR das entpixeln des eigenen Hauses....

bellencb schrieb:
Hat irgendjemand geglaubt, daß sich die amerikanische Firma Google an Recht und Gesetz in Deutschland halten wird ?

Dazu braucht es einen souveränen Staat wie China: Nachdem China mit der Aussperrung gedroht hatte, konnte sich Google plötzlich an die Gesetze halten.

In einem Satelitenstaat wie Deutschland hat Google keine Konsequenzen zu fürchten.
Die Meinung des Volkes findet innerhalb des Regimes nur noch als Simulation statt.

Jetzt wird es ganz Makaber :freak:
Mal abgesehen davon, dass ich ganz anderer Meinung bin, willst du das Deutschland wie China wird`? ;)
 
Mr. Snoot schrieb:
Erst werden mal ganz aus Versehen WLAN-Daten mitgeschnitten,[...]
Und was bitte ist daran schlimm? Ist Sollte doch sowieso verschlüsselt sein und wer sein Netzwerk tatsächlich offen lässt, ist doch nun wirklich selber Schuld und kann froh sein, dass es nur Google war und nicht irgendein Kipo-Leecher.
 
Götterwind schrieb:
Sowieso alles Quatsch mit der Debatte... Es werden bei den Aufnahmen ja nur Bilder gemacht, die sich jeder auch machen kann. Es gibt gar keinen Eingriff in irgendwelche Privatsphären.


Und wenn du ein Haus mit ner 2,5m großen Mauer oder Hecke hast, um deinen Garten vor fremden Blicken zu schützen? Dann kommt Google mit seiner 3m hohen Kamera vorbei und fotografiert einfach drüber, was ein normaler Fußgänger nicht tun könnte. ;)
 
Turrican101 schrieb:
Und wenn du ein Haus mit ner 2,5m großen Mauer oder Hecke hast, um deinen Garten vor fremden Blicken zu schützen? Dann kommt Google mit seiner 3m hohen Kamera vorbei und fotografiert einfach drüber, was ein normaler Fußgänger nicht tun könnte. ;)

Und warum beschwerste dich nicht über Google Earth? Hast du mal überhaupt Streetview gesehn?
Ergänzung ()

DJServs schrieb:
"...ein Entgegenkommen seitens Google war ..."

dazu gibt es soweit ich weiß noch keine abschließenden urteile, dass es googles recht ist, das eigentum anderer zu fotografieren. spätestens wenn ein eingriff in den höchstpersönlichen lebensbereich gerichtlich bejat wird hat google hier schon ein problem!


Nicht nur google sondern alle die mit Fotos zu tun haben, es könnte ja irgendwo ein Haus oder Sache von jemmanden auf den Bild sein. Das wären unvorstellbare Ausmaße!
 
Turrican101 schrieb:
Und wenn du ein Haus mit ner 2,5m großen Mauer oder Hecke hast, um deinen Garten vor fremden Blicken zu schützen?

jetzt sag mir mal bitte den namen irgendeiner gemeinde die sowas erlaubt, und komm mir nicht mit altbauten von 1814!

realistisch bleiben leute!

das ich mit google maps/earth in euren garten schauen kann juckt hier keinen, aber eure hausfassade darf ich nicht sehen?
obwohl ich evtl. jeden tag dran vorbeifahre oder mich aus spaß an der freude mit nem campingstuhl davor setzten kann?
google darf also nicht fotografieren was ich mir stundenlang und live anschauen kann?

ich habe hier noch kein ernsthaftes argument gelesen...
 
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