Studienabbruch, dann Ausbildung: Steuern? Abgaben?

Wanderfeind

Cadet 1st Year
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Feb. 2008
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Hallo,

ich bin seit 2,5 Jahren Student und werde das Studium abbrechen, da es für mich keinen Sinn mehr macht. Einen Ausbildungsplatz zum 1.8. habe ich schon. Bis dahin bleibe ich Student, wegen dem Kindergeld, kaum Abgaben als studentische Aushilfe (verdiene über 400 Euro) und weiteren Vorteilen...

Nun möchte ich wissen wie es steuerlich für 2008 für mich aussieht. Gilt der Freibetrag von 7664 Euro bei mir zusammen für den Verdienst als studentische Hilfskraft und Azubi? Oder wird das dann irgendwie anders berechnet?

Ich muss das wissen, damit ich nicht das Kindergeld zurückzahlen muss. Habe noch das ganze Jahr 2008 Kindergeldanspruch. ist vielleicht jemand in einer ähnlichen Situation oder kennt sich da aus...? Danke!
 
Der Freibetrag gilt m.E. immer für ein Jahr, egal welche Tätigkeit dann die Kohle einbringt.
Frage zur Sicherheit aber beim Finanzamt deines Vertrauens nach. Die wissen das.
 
ich würde eher sagen, es gilt für die anteilge zeit, die du im jahr 2008 Student bist, also bis 1.8.
Aber es hilft wirklich ein ANruf beim Finanzamt.
 
steuerfreibeträge gelten immer für ein jahr. genauso wie zB die einkommenssteuer immer für ein jahr berechnet und dann monatlich anteilig von dir gezahlt wird. deshalb macht man auch die lohnsteuererklärung bzw. den lohnsteuerjahresausgleich ;) - und deswegen bekommst du als student oder schüler soviel geld zurück bei der steuererklärung.

am jahresende bzw anfang des folgejahres (oder beim ausscheiden aus dem betrieb auch direkt im anschluss) bekommst du eine sog. lohnsteuerbescheinigung deines arbeitgebers. es ist egal, wo du was gearbeitet hast. du hast geld verdient - das ist das was zählt. die daten dieser bescheinigung(en) brauchst du für deine steuererklärung. natürlich kannst du das auch alles sein lassen, nur stellst du dich damit fast immer ungünstiger und verschenkst im endeffekt geld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Deine Frage würde ich direkt nem Steuerberater oder dem Finanzamt stellen. Die werden dir kompetent helfen.

darf man nach den Gründen für den Studienabbruch fragen?
Welchen Studiengang hast du studiert?

Stoff zu schwer, allgemeine Finanzprobleme oder world of warcraft?

Auf lange Sicht wirst du es warscheinlich bereuen. allein schon vom späteren Verdienst
Nach ner Ausbildung muss man meist auch noch eine Weiterbildung machen
(Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder ähnliches) da du laut öffentlichen Profil schon 25 bist, wirst du in jedem Fall erst nach dem 30 Lebensjahr fertig sein. und das sind noch 10 Semester

MFG
EX-OO
 
Auf lange Sicht wirst du es warscheinlich bereuen. allein schon vom späteren Verdienst
Nach ner Ausbildung muss man meist auch noch eine Weiterbildung machen
(Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder ähnliches) da du laut öffentlichen Profil schon 25 bist, wirst du in jedem Fall erst nach dem 30 Lebensjahr fertig sein. und das sind noch 10 Semester

und nen Studium ist noch lange keine Garant für nen tollen Verdienst ... nen schlechtes Studium (falsche Richtung, schlechter Abschluß) sorgt eher dafür das du zu den ach so gebildeten arbeitslosen Ing. gehörst ....

Können und Wissen ist gefragt ob mit oder ohne Studium ist da vollkommen egal ...
ich hab nicht studiert obwohl ichs hätte können ... mittlerweilen bin ich Selbstständig und die Ingeneure von der alten Firma können von nem Lohn wie ich ihn habe nur träumen ...
Fleiss Können und Wissen ...

zum Thema erkundigst dich lieber beim Finanzamt, sonst kannste schnell ganz böse darstehen wenn man dir nachweist das du Leistungen bezogen hast die dir nicht mehr zustehen ... den die "Großen" lässt man laufen die "Kleinen" haut man in die Pfanne.
 
Zuletzt bearbeitet:
und nen Studium ist noch lange keine Garant für nen tollen Verdienst ... nen schlechtes Studium (falsche Richtung, schlechter Abschluß) sorgt eher dafür das du zu den ach so gebildeten arbeitslosen Ing. gehörst ....

Meiner Meinung ist die Tendenz zu einem höheren Verdienst in einem Angestelltenverhältnis mit einem Studium sehrwohl da. Nicht jeder wagt den Sprung in die Selbstständigkeit.
 
OK, danke! Ich werde mich dann auf jeden Fall nochmal beim Finanzamt erkundigen, da ich sowieso bald meine (erste) Steuererklärung machen werde...

Zum Grund des Abbruchs:
Mein Studium (Elektrotechnik, Diplom) ist schonmal nicht das einfachste, zumal wenn man nie wirklich gut in Mathe war. Hinzu kam bei mir dass ich mich nicht zum Lernen motivieren konnte, nebenbei noch für die Firma der Eltern viel Zeit investiert hab.... Von Allem ein bißchen halt.
Klar werde ich es bereuen, aber ich den Rest des Lebens wollte ich sowieso nicht als Ingenier hinter dem Schreibtisch Überstunden kloppen. Mein Traum ist auch die Selbstständigkeit. Ich habe aber das Glück gehabt die Ausbildung (Groß- und Aussenhandelskaufmann) in dem Betrieb zu machen wo ich nebenbei arbeite. Ein sehr toller Laden!
Ich kann allen Studenten raten: Zieht das Studium durch! Und lernt, verdammt nochmal...! ;)
 
Hi,
nein, der Grundfreibetrag von 7.664 € nach § 32 a (1) S.2 Nr.1 EStG gilt nicht für die Frage, ob deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben oder nicht.
Für die Frage, ob deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, ist der § 32 (4) EStG maßgebend.

2Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat.


Die maßgebende Grenze ist also 7.680 €.

Du musst aber auch, die anderen Voraussetzungen im Auge haben, die erfüllt sein müssen, damit deine Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. Ich unterstelle dir einfach mal, dass du über 18 und nicht älter als 25 bist.
Diese sind nach § 32 (4) EStG:

Kinder zwischen 18 und 25 Jahren werden berücksichtigt, wenn sie
  • für einen Beruf ausgebildet werden,
  • sich in einer Übergangzeit von höchstens vier Monaten im Zusammenhang mit im Gesetz genannten begünstigten Zeitabschnitten befinden,
  • eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können oder
  • einen der im Gesetz genannten freiwilligen Dienste leisten.

Der Begriff der Berufsausbildung umfasst auch ein Studium.
Sollte es zu einer Rückzahlung kommen, dann müssen das deine Eltern zahlen, denn deine Eltern haben Anspruch auf Kindergeld und nicht du ! :)
 
Du brauchst dich nicht beim Finanzamt erkundigen. Der reguläre Freibetrag für den Steuersatz gilt für ein Jahr, egal ob du dazwischen 5 verschiedene Jobs hast, Student warst und jetzt eine Ausbildung machst.
Das heißt am besten du nimmst dir noch das zustehende Kindergeld von deinen Eltern, sorgst dafür, dass dir die Studiengebühren für's neue Semester nicht abgezogen werden und kaufst dir - statt der Gebühr für einen Steuerberater - eine Steuersoftware. Empfehlenswert ist etwa die von Wiso.
Da trägst du pflichtbewusst alle Daten ein (Belege aufbewahren) und schickst das ganze etwa per Post oder online dann zum Finanzamt. Die 154€ Kindergeld musst du beim Freibetrag nicht beachten, weil das ja offiziell deine Eltern bekommen.
 

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