samuelclemens
Lt. Junior Grade
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@cumulonimbus8 Ganz so einfach ist es nicht. Bedingungen in Verträgen dürfen zb nicht Sittenwidrig sein.
Damit müssten sich dann im Ernstfall aber die Gerichte herumschlagen. Man könnte zb anführen das MS mit seiner absoluten Marktdominanz ein quasi Monopol auf ein Produkt besitzt das heutzutage praktisch jeder benötigt. Aber wie gesagt, damit müssten sich Gerichte herumschlagen.
Im übrigen verstoßen auch viele AGBs hemmungslos dagegen und sind deswegen, wenigstens zum teil, auch rechtsunwirksam.
Und natürlich gilt das auch für das allgemeine Hausrecht.
Damit müssten sich dann im Ernstfall aber die Gerichte herumschlagen. Man könnte zb anführen das MS mit seiner absoluten Marktdominanz ein quasi Monopol auf ein Produkt besitzt das heutzutage praktisch jeder benötigt. Aber wie gesagt, damit müssten sich Gerichte herumschlagen.
Im übrigen verstoßen auch viele AGBs hemmungslos dagegen und sind deswegen, wenigstens zum teil, auch rechtsunwirksam.
Und natürlich gilt das auch für das allgemeine Hausrecht.