ryan_blackdrago
Captain
- Registriert
- Nov. 2006
- Beiträge
- 4.014
Ist ja schon ein alter Hut. Gilt ja schon seit 26.10.2006.
Aber T-Com führt das Urteil immer noch nicht richtig aus.
Das Urteil bestärkt den Datenschutz. Folgendes müsste T-Com eigentlich gemäß Urteil machen:
1) was innerhalb der DSL-Flat passiert darf nicht gespeichert werden
2) bereits gespeicherte Daten und dynamisch zugewiesene IPs müssen gelöscht werden
3) sobald die Verbindung getrennt wird (z.B. durch den Benutzer selbst bzw. nach 24 Stunden) muß die dynamisch zugewiesene IP sofort gelöscht werden/sein.
Es ist somit nichts mehr nachvollziehbar bzw. wird irgendwie gespeichert.
Der T-Com-Kunde Voss hatte die Dt. Telekom vorm Landgericht Darmstadt beklagt. Der Bundesgerichtshof hat am 26.10.2006 die Rechtmäßigkeit des Datenschutzes bestätigt.
Das Urteil hierzu:
http://www.doerre.com/urteile/2006/20060125_lg-da_ip-daten.pdf
http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Musterklage
http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/musterklage-ip-speicherung/
Die Justiz und Industrie schreit natürlich jetzt wieder File-Sharing usw.
ABER: Es kommen immer mehr und mehr diese Seiten zurück, die als Pop-Up auf dem Bildschirm erscheinen und auf die man versehentlich draufklickt. Wie kommen diese Leute an eure Adresse um euch eine Gebührenrechnung zu schicken? Über Provider und die damals zugewiesene IP. Keine IP beim Provider gespeichert = besserer Datenschutz.
IP-Missbrauch (dr. z.B. nicht sichere W-Lan-Verbindung) ist auch so ein Schlagwort..
Ach ja, man soll das Urteil anderen Provider auch vorlegen können. Habs probiert und meinem Provider bis 01.01.2007 Zeit gegeben. Hat nicht darauf reagiert. In einem zweiten Schreiben nun die Finale Frist bis zum 02.02.2007. Wenn dann nichts gemacht wird, gehts vors Amtsgericht..
Aber T-Com führt das Urteil immer noch nicht richtig aus.
Das Urteil bestärkt den Datenschutz. Folgendes müsste T-Com eigentlich gemäß Urteil machen:
1) was innerhalb der DSL-Flat passiert darf nicht gespeichert werden
2) bereits gespeicherte Daten und dynamisch zugewiesene IPs müssen gelöscht werden
3) sobald die Verbindung getrennt wird (z.B. durch den Benutzer selbst bzw. nach 24 Stunden) muß die dynamisch zugewiesene IP sofort gelöscht werden/sein.
Es ist somit nichts mehr nachvollziehbar bzw. wird irgendwie gespeichert.
Der T-Com-Kunde Voss hatte die Dt. Telekom vorm Landgericht Darmstadt beklagt. Der Bundesgerichtshof hat am 26.10.2006 die Rechtmäßigkeit des Datenschutzes bestätigt.
Das Urteil hierzu:
http://www.doerre.com/urteile/2006/20060125_lg-da_ip-daten.pdf
http://www.daten-speicherung.de/wiki/index.php/Musterklage
http://www.daten-speicherung.de/index.php/datenspeicherung/musterklage-ip-speicherung/
Die Justiz und Industrie schreit natürlich jetzt wieder File-Sharing usw.
ABER: Es kommen immer mehr und mehr diese Seiten zurück, die als Pop-Up auf dem Bildschirm erscheinen und auf die man versehentlich draufklickt. Wie kommen diese Leute an eure Adresse um euch eine Gebührenrechnung zu schicken? Über Provider und die damals zugewiesene IP. Keine IP beim Provider gespeichert = besserer Datenschutz.
IP-Missbrauch (dr. z.B. nicht sichere W-Lan-Verbindung) ist auch so ein Schlagwort..
Ach ja, man soll das Urteil anderen Provider auch vorlegen können. Habs probiert und meinem Provider bis 01.01.2007 Zeit gegeben. Hat nicht darauf reagiert. In einem zweiten Schreiben nun die Finale Frist bis zum 02.02.2007. Wenn dann nichts gemacht wird, gehts vors Amtsgericht..
Zuletzt bearbeitet: