Telekomvertrag untergejubelt bekommen

Kleine Brötchen backen. Ich gehe mal davon aus, dass der Vertrag wirklich per Telefon abgeschlossen wurde und nicht, wie von Telekom behauptet im Shop.
Dann bitte ein Widerrufs-Schreiben aufsetzen, mit dem Hinweis auf Wahrnehmung des 14-tägigen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen. Gleichzeitig die Hardware zurückschicken, üblicherweise liegt im Paket ein Retoureaufkleber bei (unfrei ist unfein und bedeutet unnötigen Ärger).
 
das heisst das mitarbeiter am telefon dies garnicht kann.

somit muss ja jamend im laden gewesen sein.

Ergänzung vom 14.04.2012 14:13 Uhr: solche story´s habe ich auch schon auf arbeit gehabt und strikt abgelehnt

Dann muss die Telekom aber einen Vertrag aus dem Laden haben. Oder eine eidesstattliche Erklärung des Shop Mitarbeiters der die Provision für den Vertrag bekommt, etc.
D.h. es ist für die Telekom ein leichtes zu beweisen das der Vertrag existiert. Wenn sie es nicht beweisen kann, existiert kein Vertrag. Die ganzen Mitarbeiter der Hotline z.B. können nicht wissen und bezeugen das der Eintrag im Kundensystem zu Recht besteht. Vor Gericht wird so ein Eintrag keinerlei Beweiskraft haben. Entweder Zeuge (und damit strafrechtliche Konsequenzen wenn dieser Zeuge lügt) oder Vertrag. So einfach ist das.
 
14 Tage Rückgaberecht bedeutet nach Erhalt der Leistung/der Sache, nicht nach Abschluss eines Vertrages. Erst ab Schaltung der Leitung beginnen die 14 Tage!

Man muss nicht zwingend einen Anwalt einschalten, eine Anzeige wegen Betrugs/arglistiger Täuschung kann man in jedem Polizeirevier einreichen. Die Polizei ist verpflichtet, diese Anzeigen anzunehmen. Vorsorglich aber immer schriftlich dem angeblich abgeschlossenen Vertrag unter Schilderung der Umstände widersprechen. Kündigen kannste nix, hast ja Deinen Schilderungen nach keinen Vertrag abgeschlossen.

Sinnvollerweise sendet man das Schreiben per Einschreiben und lässt den Schalterbeamten Dein Schreiben (Kopie) per Unterschrift und Stempel quittieren. Du musst also in Anwesenheit dem Beamten zeigen, dass dieses Anschreiben auch wirklich im Brief versendet wird.
 
Heen, es liegt kein Retoureaufkleber. Deswegen wurde ja der Karton aufgemacht. Die OVP wurde nicht aufgemacht.

Mumpitzelchen, ich wollte das mit Provisionen auch eben schreiben, habe aber wieder gelöscht. Entweder wollte er einfach die Quotenzahl erreichen mit abgeschlossenen Verträger oder ganz einfach Provision kasseren und einen Vertrag unterjubeln, da er gehört hat, dass mein Vater kein Einheimischer war.

Danke für eure Hilfe! Hätte nicht erwartet. :)
Brief kann nicht mehr heute rausgehen, da Post in halbe Stunde zu macht.
___
Tut mir leid, wenn es nach einer Rechtsberatung ausgesehen hat. War nicht meine Absicht. Was genau muss ich editieren, um nicht danach auszusehen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Ich bin Azubi im T-Shop, wir selber können nur Aufträge stornieren die wir selbst gemacht erstellt haben, also kann ich nicht einfach den Auftrag stornieren tut mir leid ... Unterschriften brauchen wir nie, nur den Personalausweis, fragt mich nicht warum, anscheinend ist der Staat ja damit einverstanden.

Gib mir mal deine Kundennummer, ich schaue im System nach und informiere dich darüber, was wir da machen können.
Ab wann ist denn der Ausführungstermin ? ( Steht in der Auftragsbestätigung )

Ich kann auch nachgucken in welchem Shop, wenn überhaupt, der Auftrag erteilt wurde oder es vom Call Center aus gemacht wurde. Die Telekom sucht sowieso gerade mitarbeiter, die Kunden etwas andrehen, da dadruch die Kundenzufriedenheit massiv sinkt. Ich sorge mich drum
 
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@customx: schau dir bitte die AGB´s der Telekom an.

Das ist uninteressant. AGB's können nie über geltendem Recht stehen.
 
Und das sind die gesetzlichen Bestimmungen, unabhängig von AGs. Wie hier schon erwähnt, gesetzliche Bestimmungen stehen über AGBs.

312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 3 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, bei der Lieferung von Waren nicht vor deren Eingang beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.
 
edybero, PM ist raus. (18.04 - Storno, Wegfall + Zugang)
 
und bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss.

Das hier ist eine Dienstleistung: ein Telefonanschluß.
Und nach der Auftragsbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Die Lieferung von Splitter, Modem, etc. ist ja wieder was anderes.
 
edybero schrieb:
Hallo,

Ich bin Azubi im T-Shop, wir selber können nur Aufträge stornieren die wir selbst gemacht erstellt haben, also kann ich nicht einfach den Auftrag stornieren tut mir leid ...

Höchstwahrscheinlich war hier eines der "dubiosen" Callcenter im Auftrag der Telekom am Werk. Gab in der Vergangenheit schon reichlich Zoff mit diesen. Die Telekom billigt das eigentlich nicht, wird aber erst aktiv, wenn solch rechtlich bedenklichen Aktivitäten publik werden.
Ergänzung ()

Mumpitzelchen schrieb:
Das hier ist eine Dienstleistung: ein Telefonanschluß.
Und nach der Auftragsbestätigung ist der Vertrag zustande gekommen. Die Lieferung von Splitter, Modem, etc. ist ja wieder was anderes.

Nicht ganz korrekt. Er hat ja schon einen Vertrag bei der Telekom - Telefonie und DSL. Die wollten den ja nur aufpeppeln.

Davon abgesehen, geht es nicht, mit dem Vater einen Vertrag abzuschließen, wenn der Anschluss auf den Namen der Mutter läuft.
 
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sneider schrieb:
Höchstwahrscheinlich war hier eines der "dubiosen" Callcenter im Auftrag der Telekom am Werk. Gab in der Vergangenheit schon reichlich Zoff mit diesen. Die Telekom billigt das eigentlich nicht, wird aber erst aktiv, wenn solch rechtlich bedenklichen Aktivitäten publik werden.

Bei der Beschreibung würde ich das höchstwahrscheinlich sogar schon fast wegstreichen, das deckt sich komplett mit deren Masche.

Lösung: Einen T-Punkt aufsuchen, freundlich bleiben! (die Personen da können nichts dafür!), das Problem schildern und denen mitteilen, dass wiederrechtlich ein Vertrag geschlossen wurde und auch zu keinem Zeitpunkt jemand von euch einen Vertrag in einem Shop geschlossen hat.
I.R. wird einem dann jetzt im Shop geholfen und die schalten dann direkt die Telekom zur Untersuchung des Sachverhalts ein, am Telefon wird man zu oft abgewimmelt oder die machen nicht was sie sagen, sind auch nur irgendwelche Callcenter und die wollen lieber verkaufen...

Den T-Punkt auch zu einer Zeit besuchen in der er leer ist, wenn es da voll sein wird, wird sich dort auch niemand die Zeit nehmen können das Problem mit dir zu lösen, ist eigentlich auch nicht ihre Aufgabe, aber wenn die Mitarbeiter dort zu der Zeit sowieso nur Däumchen drehen und man jederzeit freundlich bleibt, sind die auch meist seht hilfsbereit. Nur man sollte diese Personen wirklich nicht angreifen oder beschimpfen, denn jeder T-Punkt ist für sich eigenständig, die haben nichts damit zu tun, wenn woanders jemand Mist baut.
 
Ganz ehrlich - wenn die originalen Verträge mit der Unterschrift nicht mehr aufbewahrt werden, ist das irgendwie mehr als nur spanisch....
Wie will die Telekom denn dann bitte schön einen Vertragsabschluss nachweisen?
 
Handel so schnell wie du nur kannst.
 
ice-breaker, freundlich sollte man (fast) immer bleiben. ;). Behandel den Anderen so, wie Du behandelt werden willst. In unserer Stadt haben wir nur Telekom-Partner.
Laut dem User edybero ist der Vertrag dabei storniert zu werden. Ich werde aber zur Sicherheit am Montag eine schriftliche Kündigung abschicken via Einschreiben und Rückschein.

Wenn es nicht hilft, was ich jetzt nicht denke, wird auf jeden Fall Anwalt eingeschaltet.

Vielen Dank. Seid super. :daumen:
 
G&P schrieb:
In dem Brief steht aber: "Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar. Der Samstag gilt nicht als Werktag."

Das ist schon mal nicht rechtens, denn ein Vertrag hat immer eine Minimale bzw. Maximale Laufzeit die auch genannt werden muss.

Eigentlich wurde garnichts abgeschlossen, aber.. Und laut dem Vertreter am Telefon, wurde der vertrag im Shop abgeschlossen. Also keine 14-tägiges Kündigungsrecht.

Ohne Unterschrift kein gültiger Vertrag und ohne gültigen Vertrag keine Pflichten.
 
Das ist schon mal nicht rechtens, denn ein Vertrag hat immer eine Minimale bzw. Maximale Laufzeit die auch genannt werden muss.

MrEisbaer, das waren die allgemeine Hinweise. Es gibt noch die spezielle Hinweise. Da stehen schon Mindestvertragslaufzeit von 24 Monate etc.
 
@G&P: geh mal in nen T-Punkt und du verstehst warum ich Freundlichkeit extra erwähnt habe, die armen Verkäufer werden da bei Problemen echt angemeckert dass es mich wundert dass die ruhig bleiben können
 
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