Telekomvertrag untergejubelt bekommen

G&P

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Guten Tag.

Danke für die Zeit und die wohl mögliche Hilfe.

Bei uns hat der Vermieter seit paar Wochen Unitymedia-Steckdose verlegt, um einfacher und kostensparender einen Unitymediatarif anzunehmen. Das hat wohl Telekom geschnallt und nun gehen sie auf Kundenfang bei den unwissenden Menschen. Z.Z. haben wir einen Vertrag von Telekom mit Call & Surf Comfort Standard, DSL 6000. Vertrag läuft im November dieses Jahres aus.

Mein Vater wurde am 04.04.12 angerufen von einem Vertreter der Telekom, der auf Kundenfang war. Mein Vater versteht und spricht nicht perfekt Deutsch. Mein Vater hat trotzdem das Gespräch nicht vorzeitig beendet und mit dem Mann gesprochen. Mein Vater wusste, dass Unitymedia verfügbar ist. Er wollte aber nett erscheinen und meinte in der Art: Ich versteh nicht so viel von dem allem, aber schicken sie mir das Angebot schriftlich zu. Er hat noch den Preis gefragt, wie viel denn das kosten würde.

Am 07.04.12 flattert ein Brief rein: Auftragsbestätigung. Entertain Comfort Standard für 39,95€ monatlich + Receiver 303 für 4,95€ monatlich.

Habe mich schriftlich mit Telekom in Verbindung gesetzt. Erst meinten sie, dass wir nichts können. Daraufhin meinte ich, dass wenn das die offizielle Stellungnahme zu der Sache ist, dann wird ein Anwalt eingeschaltet. Als Antwort kam, dass sie die Sache näher untersuchen werden und eine Antwort geben.
Gestern (13.04.12) sprach ich am Telefon mit einem Vertreter der Telekom. Habe ihm die Sache geschildert. Er meinte, der Vertrag wurde in einem Shop abgeschlossen. Als logisches Argument sagte ich, dass kaum ein ahnungsloser Mensch mit gebrochenen Deutsch in ein T-Punkt geht und ein Vertrag abschließt. Der Mann hat sich mir angeschlossen und meinte, er leite die Sache an die Zentrale weiter.

  • Kündigungsfrist von 6 Arbeitstagen ist vorbei
  • Vertrag läuft auf meine Mutter
  • Vertrag via Telefon abgeschlossen worden ohne Unterschift

Ist der Vertrag rechtlich abgeschlossen worden? 1. am Telefon (der Vertreter am Telefon meinte es ginge) 2. die eigentliche Vertragsperson (meine Mutter) hat nicht ihr Einverständnis (ihrem Mann) gegeben (wenn die Telekom darauf bestehen sollten, dass der Vertrag in einem T-Punkt abgeschlossen worden ist). und 3. Wenn mein Vater wirklich den Vertrag in einem Shop oder T-Punkt abgeschlossen hätte, wie die Telekom es behauptet, dann müsste ja seine Unterschrift bei dem Shop vorliegen, oder geht das auch ohne?
Haben wir eine Chance bei der Justiz mit so einem Fall?

Dazu kann ich mich nicht beim Forum der Telekom anmelden. Ich gelange immer zu der Seite der Registration, wenn ich "Festnetz-Kunde" anklicke. Bei "Mobilfunk-Kunde" kann ich Benutzername und Passwort eingeben.

Gestern kam der Receiver 303 via Post. Die Originalverpackung wurde nicht aufgemacht, ist eingeschweißt, damit kein Stress deswegen mit Telekom entsteht.


Nun kommt ihr mit euren Erfahrungen, Tipps, Räten.
 
Hallo G&P, du hast ab Datum der Auftragsbestätigung 14 Tage zeit den Auftrag zu Stornieren.

Also keine sorge.
 
Ist eigentlich eine easy sache. hab genau das selbe erlebt^^

1. Wenn der vertrag im tpunkt abgeschlossen wurde, muss eine unterschrieft vorliegen.
2. telefonische bestellungen kann man innerhalb von 14 tagen wiederufen.
3. du alleine wirst kaum chancen haben diesen vertrag zu kündigen wenn alles soweit eingehalten wurden ist. bei mir hats am ende der anwalt gemacht.

edit: der über mir hat genau das selbe geschrieben lol
 
Eins Vorweg, ich bin kein Anwalt und das ist keine Rechtsberatung

- Reciever unfrei zurückschicken
- Der Kerl am Telefon meinte der Vertrag wäre im Laden abgeschlossen (hier hättest du auf den Zug aufspringen können, und verlangen dass sie die Unterschrift deines Vaters vorzeigen)
- Auf wessen Name läuft der Vertrag jetzt, auf die Mutter oder den Vater?
- Wenn du wieder mit jemandem telefonierst, erwähne doch die Worte Anwalt+arglistische Täuschung deines Vaters in einem Satz
 
Und ohne korrekte Widerrufsbelehrung verlängern sich die Fristen....
 
Am Telefon kann man kein Angebot abschließen. Es könnte ja auch irgendjemand anders für diese Person sich ausgeben.

Wenn er nichts unterschrieben hat dann ist das Angebot auch somit nicht abgeschlossen worden.

-> Wie stefan2113 schon sagte, keine Sorgen machen ;)
 
das problem ist das man die unterschrift nicht mehr einsehen kann.(ich bin telekom mitarbeiter)

Somit ist aussage gegen aussage.

sollte im system aber wirklich stehen das der vertrag im t-com shop abgeschlossen wurde hast du leider gottes pech.

ganz so einfach wird dann der auftrag nicht storniert.tut mir leid
 
Wie bitte? Digitalisiert ihr die Verträge ohne Unterschrift und shreddert das Original? oO
 
Sofort eine Kündigung/Stornierung des Vertrages per Einschreiben mit Rückschein gemäß Fernabsatzgesetz an die Telekom schicken. Wie schon gesagt gilt da die Frist von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung.
Einschreiben mit Rückschein deswegen damit die Telekom sich nicht so leicht rausreden kann. Telefonisch mit der Telekom NIE etwas ausmachen weil die sich da immer rauswindet und nicht vertrauenswürdig ist.
Wenn die Telekom sich querstellt: einen Vertrag auf dem eine Unterschrift ist verlangen bzw. einen T-Shop Mitarbeiter der als Zeug eidesstattlich bezeugen kann einen Vertrag mit deinem Vater abgeschlossen zu haben.
Da die Telekom keine Unterschrift hat kann sie diese nicht beibringen. Wenn sie eine eidesstattliche Erklärung hat, dann zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges stellen.

@stefan2113: dann hat die Telekom den schwarzen Peter. Denn die muss ja beweisen einen Vertrag zu haben auf deren Grundlage sie Geld verlangen kann.
Falls die Telekom keinen Vertrag hat, hat sie auch keine Rechte.
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Brief steht aber: "Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und ist für beide Vertragspartner schriftlich mit einer Frist von sechs Werktagen kündbar. Der Samstag gilt nicht als Werktag."

Eigentlich wurde garnichts abgeschlossen, aber.. Und laut dem Vertreter am Telefon, wurde der vertrag im Shop abgeschlossen. Also keine 14-tägiges Kündigungsrecht.

D1rty, Mutter.
 
@D1rty: ich habe ehrlich gesagt keine ahnung was mit dem unterschriebenen vertrag passiert.ich kann nur sagen das es keine möglichkeit gibt diese einzusehen. somit ist keine unterschrift da im ernstfall.
 
Haja dann mach mit und lass dir die Unterschrift zeigen :)
Wo keine blutige Unterschrift, da auch kein Vertrag trete somit vom "Angebot" der Telekom zurück bzw. überweis denen kein Geld
 
G&P schrieb:
Und laut dem Vertreter am Telefon, wurde der vertrag im Shop abgeschlossen. Also keine 14-tägiges Kündigungsrecht.
also muss eine unterschrift vorliegen
gibt es "eine" unterschrift, welche nicht von deinem vater geleistet wurde, liegt urkundenfälschung vor
gibt es keine, dann gibts auch keinen gültigen vertrag
 
Nextgamerzone schrieb:
Am Telefon kann man kein Angebot abschließen.
Natürlich kannst du Verträge per Telefon abschließen! Nennt sich Fernabsatzvertrag und ist rechtlich nichts anderes als z. B. ein Einkauf in einem Online-Shop.

stefan2113 schrieb:
sollte im system aber wirklich stehen das der vertrag im t-com shop abgeschlossen wurde hast du leider gottes pech.
Spätestens bei einer gerichtlichen Klärung müsste aber die Unterschrift durch die Telekom vorgewiesen werden können, wenn sie weiter behauptet, dass der Vertrag im T-Punkt abgeschlossen wurde. Wenn sie das nicht kann, lässt sich der Vertragsschluss nur sehr schwer beweisen.
 
ich kann nur sagen das wir diese verträge niergendo im system vorfinden bzw. einsehen können.

ewobei ich ehrlich sagen muss das mir das ganze etwas spanisch vorkommt.

nur die mitarbeiter im t-com shop können auch im system hinterlegen das der vertrag im shop abgeschlossen wurde.

das heisst das mitarbeiter am telefon dies garnicht kann.

somit muss ja jamend im laden gewesen sein.
Ergänzung ()

solche story´s habe ich auch schon auf arbeit gehabt und strikt abgelehnt
 
stefan2113 schrieb:
@D1rty: ich habe ehrlich gesagt keine ahnung was mit dem unterschriebenen vertrag passiert.ich kann nur sagen das es keine möglichkeit gibt diese einzusehen. somit ist keine unterschrift da im ernstfall.

Nur weil vielleicht DU diese nicht einsehen kannst, können andere das schon. Die Telekom braucht das ja als Beweis für Gerichtsverfahren usw. Wenn im T-Punkt abgeschlossen dann hat die Telekom die Unterschrift auch, wenn am Telefon dann hat sie die nicht. Es gebt gesetzliche Regelungen zu Aufbewahrungsfristen von solchen Dokumenten.
 
Und laut dem Vertreter am Telefon, wurde der vertrag im Shop abgeschlossen. Also keine 14-tägiges Kündigungsrecht.

Du MUSST jetzt sofort den Vertrag gemäß Fernabsatzgesetz kündigen weil du ja weißt daß er am Telefon abgeschlossen wurde. Was die Telekom mit dir macht ist grade eine Hinhaltetaktik: erstmal vergehen 6 Tage wo die Frist des Fernabsatzgesetz schon läuft. Dann redest du nochmal am Telefon wo wieder nur Aussage gegen Aussage steht und der Telekommitarbeiter vertröstet dich weiter. Er muss dich nur noch 8 Tage hinhalten und dann ist auch das Fernabsatzgesetz kein Schutz mehr. Heute noch die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Beziehe dich auf die Auftragsbestätigung vom 7.4. und fordere die Telekom ultimativ auf dir zu beweisen (durch einen Vertrag mit Unterschrift oder andere Willenserklärung, also einen Mitarbeiter des fraglichen T-Shops der bezeugen kann den Vertrag gemacht zu haben) das ein Vertrag zustande kam

Wie gesagt: die Telekom muss den Vertrag mit Unterschrift aus dem T-Shop beibringen oder sie hat eben keinen Vertrag! Du musst ggf. zum Anwalt deswegen gehen weil sich die Telekom eben querstellt.
 
weil halt nur der t-com shop mitarbeiter im system hinterlegen kann dass das im shop abgeschlossen wurde
 
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