News Terroristische Inhalte: EU-Parlament stimmt für 1-Stunden-Löschfrist

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Das ist dermaßener Wischiwaschi.
Ab wann hat ein Betreiber den Kenntniss davon?
Welche Maßnahmen sind denn die, die eine Eindämmung erzeugen?
Wie soll jemand / etwas in 1h etwas entsprechendes detekten und löschen?
Was ist ein Terroristischer Inhalt?
Ab wann gehört man zu den großen Dienstanbietern (Umsatz / Reichweite)?
Gegen was soll löschen helfen? Verbreitung von Sympathie?
Denken die alle wären so beschränkt und beeinflusbar?

Als ob Leute die Terrorakte unter Einsatz Ihres Leben verursachen derartig beschränkt denken würden das man klar und offen im Netz herum postet. Ne gammelige Mail mit verschlüsselten Anhang reicht schon und alles ist umsonst. Das kann es ja nicht sein. Aber wird wirklich gedacht das man über "Werbung" Nachwuchs heranzieht? Da würd ich dann bei Erziehung mal ansetzen und nicht alle in eine Blase packen. Terror existiert nunmal, die Nachricht darüber wegzulöschen hilft nicht.

Kann man News über Wunderwasserstoffstrategie des Bundes jetzt auch als terroristischen Inhalt deklarieren? Weil Terrorangriff auf Vermögen und Zukunft der Bevölkerung Deutschlands?
 
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Der Patriot-Act der EU...?

Die nächste Stufe wird dann sein, dass jegliche unliebsame Kritik damit gelöscht wird.
 
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Falc410 schrieb:
Zitat vom Artikel: Dazu sollen auch Inhalte zählen, welche polemische oder kontroverse Ansichten in einer öffentlichen Debatte über sensible politische Fragen zum Ausdruck bringen
Falc410 schrieb:
Das ist nun wirklich extrem weit gefasst - soll wohl auch jegliche Kritik an der Regierung in irgendwelchen Formen gleich ersticken.
Da ging es um Ausnahmen, siehe auch den Satz davor: Wird das Material jedoch zu erzieherischen, journalistischen, künstlerischen oder Forschungszwecken sowie Zwecken der Sensibilisierung zur Verhinderung oder Bekämpfung von Terrorismus verbreitet, sollen weitreichende Ausnahmen gelten.
 
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Wieder einmal muss der Plattformbetreiber handeln ohne dass ein Richter sich das ganz angesehen hat.
Wir entfernen uns immer weiter von der Rechtstaatlichkeit und bauen fleißig ab.

d00d schrieb:
Sollten wir den nicht doch eher in Ministerium für Liebe umbenennen?
Etwas OT aber der Ausschuss ist bekannt als "LIBE". ;)
(Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs)
 
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Humbug-Gesetz.
Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist, also MÜSSEN Gesetze genau bezeichnen, was sie verbieten.
Einfach nur "terroristische Inhalte" hinzuschreiben ist Zensur durch die Hintertür à la Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sonst nichts.
 
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Überschrift für YouTube Video

Explosionsgefahr:
Welche Dünger und Reinigungsmittel sollte man nie michen.

Ist ja ein Aufklärungsvideo zum Schutz der Bevölkerung.
 
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Maviapril2 schrieb:
Da ging es um Ausnahmen, siehe auch den Satz davor
Du hast Recht - noch nicht genug Kaffee. Ich hatte das beim ersten Lesen so verstanden, dass es sich auch auf diese Inhalte bezieht und nicht den Ausnahmen zugeordnet ist.
 
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owned139 schrieb:
Mal ne Frage: sind terroristische Inhalte denn wirklich so verbreitet auf Social Media Plattformen?
Ich habe persönlich noch nie was davon mitbekommen.
Das kommt immer auf die Definition der Begriffe an.

Grundsätzlich nutzen viele terroristische Organisationen und Befürworter selbiger soziale Medien als Sprachrohr, andere wiederum verbreiten gerne offene Aufrufe von Gewalt.

Wo da jetzt Terror anfängt und aufhört ist eine rein subjektive Einordnung, es gibt keine objektive Definition des Begriffes.

@Topic: Grundsätzlich ist eine Regulierung der sozialen Medien durch Gesetze notwendig. Leider wurde hier zu allgemein formuliert, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Es zeigt wieder mal, dass soziale Medien nicht nur in Deutschland #Neuland sind.

Es müssen klare, eindeutige, Grenzen definiert werden um Rechtssicherheit zu gewährleisten und Missbrauch sowie Diskriminierung aufgrund "freizügiger Auslegung" zu verhindern.
 
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Stellen wir uns mal vor ich kritisiere die Regierung, die Opposition, eine andere Behörde oder weis der Geier was auf einer sachlichen und fachlichen Ebene, dann könnte ja der Kritisierte ja einfach behaupten, das meine Aussage terroristische Inhalte beinhaltet oder es so deklarieren, das ich ein Terrorist wäre, weil meine Kritik ihm / ihr ja gar nicht in den Kram passt. Was dann ?

Bin ich dann ein Terrorist ? Darf man die Regierung sachlich nicht mehr kritisieren und die an ihre Fehler verweisen und die bitten, das sie ihre Fehler bereinigen sollen, weil es mit dem Grundgesetz nicht konform ist ?

Das ist nichts anderes als den mündlichen Bürger die Lippen zuzunähen, sonst nichts, Zensur von feinstem eben.

Ich finde das geht wieder Richtung Zensur und hat nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun.

Abgesehen davon es kommt immer auf den Betrachter an bzw. aus welcher Perspektive man gewisse Ereignisse betrachtet.

Mein Vorredner hat ein super Beispiel gebracht, früher waren die Mudjaheddin für die Amerikaner gegen die Russen Märtyrer sprich Helden, jetzt sind die früheren Mudjaheddin Taliban und werden als Terroristen betitelt. Früher waren sie ein gefundenes Spielball für die Supermächte, heute pfeifft man darauf.

Ihr merkt, es kommt immer auf die Betrachtungsweise an, wenn ihr versteht was ich meine. Es ist lediglich nur ein Fallbeispiel gewesen.

Soll aber nicht heißen, das ich die Taliban mag, im Gegenteil, wer die Religion für seine politischen Machtkämpfe missbraucht, den mag ich generell nicht, ist aber ein anderes Thema jetzt.

Ich finde die EU sollte mit ihrer Zensurpolitik erst mal ein Gang zurück schalten.

Gruß PSYCHO
 
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Die EU will also seine Gesetzgebung auf das weltweite Netz ausdehnen. Super! Ich warte dann mal auf das Gesetz aus China, dass die Löschung aller parteikritischen Beiträge weltweit fordert.
 
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[wege]mini schrieb:
mMn ist das innerhalb einer Stunde überhaupt nur mit "KI" möglich.

Die Idee ist ja gut, die gewünschte Umsetzung jedoch völlig weltfremd.

Nein ist es nicht. Sie müssen es eine Stunde nach Meldung durch die Behörden aus dem Netz nehmen.
Das ist mit ein paar Klicks erledigt.
Im Zweifel zieht man halt einfach den Stecker, bis die Löschung erledigt ist.

Das Problem ist eher dass für die großen Ausländischen Plattformen wie Youtube Ausnahmen gemacht werden und da erst nach 24 Stunden gelöscht wird.
Bis dahin haben die terroristischen Videos und LiveStreams von Anschlägen aber schon tausende Leute gesehen.

InsanityPvP schrieb:
Und wie definiert die EU die „terroristischen Inhalte“?

Z.B. LiveStreams von Anschlägen, wie in Christchurch oder Halle.

DerDoJo schrieb:
Geht es jetzt um 1 Std. nach dem Posting oder um 1 Std. nach dem Reporting?

Es geht um die Löschung innerhalb einer Stunde, nach der Meldung durch die Behörden.

god-necromant schrieb:
Na ja, da es nicht proaktiv sein soll, müsste die Stunde ab Kenntnisnahme (Beitrag melden Button) laufen oder?

Ja eine Stunde ab Meldung. Wobei die Behörden da eigene Meldesysteme bekommen.

owned139 schrieb:
Mal ne Frage: sind terroristische Inhalte denn wirklich so verbreitet auf Social Media Plattformen?
Ich habe persönlich noch nie was davon mitbekommen.

Ja. Allerdings halt nicht unbedingt gleich Anschlagsvideos, aber z.B. Aufrufe zum Djihad findet man auf Facebook oder Twitter in Massen.

Conqi schrieb:
Das ist wirklich mal wieder Bekämpfung von Symptomen und nicht Ursachen. Richtige terroristische Pläne werden zudem privat ausgetauscht und nicht über Facebook. Wenn dann sollte man generell Aufrufe zur Gewalt/zu Straftaten löschen. Da wären die Regeln immerhin halbwegs klar und es würde gegen toxische Communities vorgehen.

Aber die Anwerbung von Sympatisanten findet über die öffentlichen Plattformen statt und da wird dann später auch auf Telegram o.ä. gewechselt.

Ernie75 schrieb:
Der Ansatz ist richtig und notwendig. Etwas kritisch sehe ich den Umgang mit Anbietern ausserhalb Europas.
Die Unsetzung wird schwierig. Vor allem bei der Unterscheidung von Beiträgen, welche zzu löschen sind und welche nicht. Denn unter den beiden Label können inhaltlich durchaus die gleichen Inhalte mit unterschiedlicher Intention stehen. Und der Unterschied, ob gelöscht wird oder nicht, hängt ja an der Intention.

Und für diese Einstufung sind die Behörden dann zuständig. Wenn diese darin einen terroristischen Inhalt sehen muss gelöscht werden.
 
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Xes schrieb:
Verstehe ich das richtig? :
Wenn ich nun eine kleine private oder Vereins-Website mit einem Gästebuch oder Forum betreibe und mir da ein Troll anonym Nachts um 4 Uhr irgendeinen Mist postet und den dann gegebenfalls noch selbst anonym meldet bekomme ich Post vom Anwalt wenn ich das erst am Morgen lösche?
Naja, es wird ja explizit von Ausnahmen für kleine und mittlere Anbieter gesprochen:

Ausnahmen soll es für kleine und mittlere Anbieter geben, welche beanstandete Inhalte ohne strikte Zeitvorgabe, aber dennoch zügig löschen sollen. Hierzu muss jedoch ein betrieblicher Grund vorgebracht werden.

Müsste man sich dann mal den konkreten Gesetzestext ansehen, aber das ganze scheint mir auch etwas unrealistisch/übertrieben.
 
Wenn ich sehe was für kranke Videos im Internet lauern . Gewalt auf der barbarischen Art schlimmer wie jeder Horrorfilm, verbreitet auf LifeLeak YouTube Facebook uvm ....
Ich finde es gut sowas zu löschen , damit die andern kranken Gehirne nicht das selbe tun . Schaut euch mal um was seit 7 Jahren in Europa ist . Meine Kinder sollen sowas brutales nicht sehen . Die ** hat damit professionell Werbung gemacht , mir kann das so vor als hätten sie die Szenen mit der drone von dem Game Battlefield nach gemacht , gut die wurden von bestimmten Vereinen Banken unterstützt.
 
DKK007 schrieb:
Sie müssen es eine Stunde nach Meldung

Die schon bestehende Rechtspflicht zur Löschung von strafrechtlich relevanten Inhalten ist eine Anordnung per Gesetz.

Man könnte also sogar sagen: In dem Moment, wo gepostet wurde, muss gelöscht werden. Da dies aber überhaupt nicht möglich ist, wird die Rechtspflicht zum Handeln auf spätestens den Zeitpunkt verlegt, an dem eine Meldung eingeht.

Wie lange der Betreiber Zeit hat, ungemeldete Inhalte zu löschen und sich nicht durch Unterlassen selbst strafbar zu machen, werden dann Gerichte entscheiden müssen.

mfg

p.s.

Cpt.Yesterday schrieb:
Was klassifiziert man als "terroristischen" Inhalt ?

Seit dem Patriot Act, wird das mehr oder weniger überall "gleich" gesehen und dann von den verschiedenen Gerichten dieser Welt (Gewaltenteilung) in der sogenannten Rechtsprechung noch einmal verfeinert.

https://en.wikipedia.org/wiki/Terrorism

Die Definitionen sind daher fließend und manchmal werden Kriegsverbrechen (als Beispiel) dazu oder dagegen bewertet. (Aufruf zur) Gewalt gegen einen Staat oder Religionen, könnte man subsummieren.
 
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"Ein ähnliches nationales Vorhaben wurde in Frankreich im November des letzten Jahres vom dortigen Verfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft."

Hat die EU eine Verfassung und ein Verfassungsgericht? Die EU wird immer mehr zu einem Gebilde, welches seinen eigenen Bürgern keine Rechenschaft ablegen muss und beliebige Entscheidungen ohne demokratischen Prozess und Diskurs anderen Mitgliedsstaaten aufzwingen kann. Deutschland kann seine EU-Vertreter nicht ein mal direkt wählen, dies passiert automatisch über die Bundestagswahlen und die wichtigen EU-Themen sind kaum ein Wahlkampfthema.

Wenn ich nun zur Abschaffung der EU und zum Anschuß an eine nicht Terroristische Bewegung/Gruppierung aufrufen würde. Wäre dies bereits terroristisch? Da ja kein Gerichtsbeschluss vorliegen muss, kann man das ja im Interesse des weiteren Bestehens der EU so auslegen.
 
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Ernie75 schrieb:
Der Ansatz ist richtig und notwendig. Etwas kritisch sehe ich den Umgang mit Anbietern ausserhalb Europas.
Die Unsetzung wird schwierig. Vor allem bei der Unterscheidung von Beiträgen, welche zzu löschen sind und welche nicht. Denn unter den beiden Label können inhaltlich durchaus die gleichen Inhalte mit unterschiedlicher Intention stehen. Und der Unterschied, ob gelöscht wird oder nicht, hängt ja an der Intention.

Und für diese Einstufung sind die Behörden dann zuständig. Wenn diese einen terroristischen Inhalt sehen muss gelöscht werden.

Draco Nobilis schrieb:
Ab wann hat ein Betreiber den Kenntniss davon?
Welche Maßnahmen sind denn die, die eine Eindämmung erzeugen?

1.) Spätestens wenn ihm der Inhalt (§11 Abs. 3 StGB) gemeldet wird.
2.) Löschung oder Sperrung

Draco Nobilis schrieb:
Aber wird wirklich gedacht das man über "Werbung" Nachwuchs heranzieht? Da würd ich dann bei Erziehung mal ansetzen und nicht alle in eine Blase packen. Terror existiert nunmal, die Nachricht darüber wegzulöschen hilft nicht.

Genau das ist der Fall. Eine Verbreitung dieser terroristischen Inhalte inspiriert Nachahmer.
Die Täter der letzten rechtsextremen Anschläge haben sich explizit auf Christchurch bezogen.
https://www.dw.com/de/halle-online-werkzeug-gegen-rechtsextremismus/a-55976148

Die zwei jungen Attentäter aus El Paso und Halle bewunderten außerdem beide den Massenmörder aus Christchurch, der nur wenige Monate zuvor, im März 2019, 51 Menschen in einer Moschee ermordete. Dieser Attentäter wiederum wurde unmittelbar inspiriert durch das Attentat in Norwegen, bei dem der Neonazi Anders Breivik im Jahr 2011 77 Menschen tötete.

Außerdem wird von Islamisten zur Reise in den Djihad nach Syrien geworben.
 
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Lemiiker schrieb:
Die EU will also seine Gesetzgebung auf das weltweite Netz ausdehnen. Super! Ich warte dann mal auf das Gesetz aus China, dass die Löschung aller parteikritischen Beiträge weltweit fordert.
Die Beiträge müssen nicht weltweit gelöscht werden, sondern nur in dem Jeweiligen Land nichtmehr zugänglich gemacht werden. Wenn jemand in einem Land Waren oder Dienstleistungen anbieten will, muss er sich auch an die dortigen Gesetze halten. Das ist ja generell auch nichts neues und wird seit Jahren in vielen Bereichen so praktiziert. Die Frage ist halt immer wie umfangreich die Maßnahmen sein müssen mit denen der Anbieter den Zugang verhindert.
Muss natürlich auch klar sehen, dass es z.B. einem Verein in den USA, der keine Geschäfte in der EU machen will relativ egal sein kann ob EU Bürger auf seiner Website illegales Material sehen können, weil er ja nicht der Rechtsprechung in der EU unterliegt.
 
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Psychodelik schrieb:
Bin ich dann ein Terrorist ? Darf man die Regierung sachlich nicht mehr kritisieren und die an ihre Fehler verweisen und die bitten, das sie ihre Fehler bereinigen sollen, weil es mit dem Grundgesetz nicht konform ist ?

Es geht um Terroristische Inhalte. Siehe auch der Frage von @Cpt.Yesterday

Cpt.Yesterday schrieb:
Was klassifiziert man als "terroristischen" Inhalt ?

Zur Definition von "Terrorismus" könnte man einfach mal in den §129a und §129b StGB schauen welche "terroristische Vereinigungen" unter Strafe stellen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html (Bildung terroristischer Vereinigungen)
https://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

Im §129a StGB findet man auch einen recht konkreten Straftatenkatalog:

§ 129a - Bildung terroristischer Vereinigungen

(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2.Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,

1.einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2.Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3.Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4.Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5.Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes

zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, [...]
 
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DKK007 schrieb:
Ja. Allerdings halt nicht unbedingt gleich Anschlagsvideos, aber z.B. Aufrufe zum Djihad findet man auf Facebook oder Twitter in Massen.

Wie viele der Beiträge sind das denn? So viele können es ja nicht sein, sonst würden viele von uns regelmäßig über sowas stolpern, was ja irgendwie nicht der Fall ist.
Wenn von 10000 Posts nun einer in diese Kategorie fällt, dann finde ich das schon stark übertrieben.
 
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