Thema Gewährleistung

Holodan

Commodore
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März 2004
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Ich habe folgendes Problem:

Anfang des Jahres habe ich mir eine Digitalkamera gekauft, eine Canon Powershot A570 IS. Diese wies im Februar (ich denke von Anfang an, nur nicht direkt zu erkennen) Schatten auf Fotos mit großflächig gleichem Farbbild (Himmel, Wiese, etc.) auf, welche sich beim Zoomen vergrößerten. Diese Kamera haben wir zur Reparatur über den Händler einschicken lassen. Danach trat der selbe Mangel wieder, bzw. immer noch auf und als sie von der 2. Reparatur wieder zurück kam, funktionierte kein Blitz mehr (auch nicht im manuellen Modus).

Der Händler verweigerte mir den Umtausch und meinte sie müssten den Artikel ein 3. Mal einschicken. Ich rief dann nochmals beim Händler an und bat um eine Wandlung, da ich mich im Internet informiert hatte und man diese beim zweimaligen, gleichen Defekt verlangen kann. Die Dame am Telefon des Händlers meinte jedoch, dass eine Sensorreinigung nur Kulanzsache sei. Danach rief ich bei Canon an (die Kamera liegt zur 3. Reparatur beim Händler) und die nette Dame am Telefon meinte, da beide Male die komplette Optik ausgetauscht wurde ist das keine nette Kulanz des Händlers und ich solle mich mit diesem Verständigen.

Heute rief ich also nochmal beim Händler an und bat um Klärung, dieser verwies mich jedoch nur darauf, dass sie der Vertragswerkstatt den Fall melden.

Ich habe derweil eine neue Kamera bestellt, da wir am Wochenende in den Urlaub fahren und ich fotografieren möchte. Ich möchte daher schnellstmöglich eine Wandlung erwirken, da meiner Meinung nach eine Zuverlässigkeit der Kamera nicht gegeben ist und ich als Kunde unzufrieden bin.

Was sind denn nun meine Rechte und wie soll ich vorgehen?
 
zum weiteren vorgehen:
die canon verkaufen und was anständiges kaufen!

grund:
ich habe mir 2005 ne canon ixus 40 (280€ damals) gekauft... innerhalb eines jahres habe ich damit ~11000 fotos gemacht... im zwölften monat ging die kamera dann nicht mehr, der berühmte "e18" fehler... einschicken? klar, gar kein problem... wäre canon der meinung gewesen, ich hätte den fehler verursacht, hätte ich 260€ (!) reparaturkosten zahlen dürfen... oder ich hätte 70€ für die fehleranalyste bezahlt und hätte dann eine kaputte kamera zurückgeschickt bekommen... toller service! googled man ein bisschen, tritt dieser "e18" fehler in 95% der fälle kurz nach ablauf der garantiezeit auf... soviel zu den kameras von canon! mein persönlich fazit: NIE WIEDER CANON

habe meinen eltern eine samsung geschenkt... die kamera war günstiger, macht bessere bilder und vorallem: sie hält noch!

/edit
hier noch ein paar links zu dem e18 fehler

http://www.pcwelt.de/forum/digitale...ne-canon-e18-fehler-frecher-kundendienst.html
http://en.wikipedia.org/wiki/E18_error
 
Zuletzt bearbeitet:
Ärgerlich.

Zu meinem Fall:

Wir haben den Chef verlangt und alles wurde Gott sei Dank umgetauscht. Nun ist die Nikon D40 auf dem Weg und dem schönen Fotografieren steht nichts mehr im Wege. Wobei die Canon für 150 Euro echt klasse Bilder gemacht hat. ;)
 
Habe auch mal ne Frage zur Gewährleistung_

Habe bei Otto ein SET bestellt, der Angebotstext:
iPod, Apple, >>iPod touch<< 4. Generation, Set inkl. Netz-Adapter.
Der Hersteller des Netzteils gibt nur 12 Monate Garantie, aber über Otto habe ich gesetzlich 24
Monate Gewährleistung. Und weiter unten im Angebot stand 24 Monate Garantie !!!

Nun habe ich letztens den iPod wegen einen sporadisch nicht funktionierenden Home-Button eingeschickt=ohne Probleme.
Aber als ich jetzt wegen den Netzteil Kontakt aufgenommen habe, verweigert mir nicht Otto sondern ihr Partner für sowas >Siegmann+Schröder GmbH < (in Hamburg) meine Gewährleistung.


Zitat:"auf das Gerät haben Sie 2 Jahre gewährleitung aber auf zubehör nur 12 Monate gewährleistung.

Daher besteht auf das Zubehör kein Anspruch."

Habe ich nun wegen den Angebotstext "Set" + "2 Jahre Garantie" auch auf das Netzteil noch Rechte?

Screenshot habe ich damals gemacht.
 
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1. unterschiedung zwischen gewährleistung und garantie - was genau hast du geltend gemacht?
2. gewährleistung beträgt immer 2 jahre (außer bei gebrauchtware)
3. garantie unterliegt den garantiebestimmungen des herstellers
4. falls du dich auf die langzeitgarantie beziehst: wurde diese bestellt und bezahlt?

wie genau kommt der servicebetrieb (so siehts ja aus) darauf, dass auf ein in deutschland vertriebenes neues produkt nur 12 monate gewährleistung zu gewähren sind? er meinte bestimmt garantie und hat sich vertan - oder du nicht zugehört ;) oder gibts was schriftlich? in dem fall bitte mal den genauen wortlaut hier einstellen...sollte wirklich und unzweifelhaft von "12 monaten gewährleistung bei neuware" die rede sein, wärs ein sehr interessanter fall. andernfalls nur ein weiteres beispiel von "halbwissen meets reality" :D
 
1. Ich schrieb das ich mein Gewährleistungsrecht gelten machen möchte.
2. es war Neuware über Otto. Angebotsbild habe ich ja noch.
3. das weis ich auch. Manche Hersteller sagen zB nur Erstbesitzer. Aber was wenn die Garantie vorbei ist?
4. siehe Angebotstext: 2 Jahre Garantie steht da drin! Im Drop Down Menü war auch 48 Monate.

Die Mail habe ich hier ja fast angehängt. Verhören ist da ausgeschlossen. Komisch nur das 2 sagten ja ja schicken sie uns die Rechnung (nachdem das Datum genannt wurde) und dann kommt ein NEIN.

Die Mail anhängen könnte ich zwar, aber wie sieht dazu die Rechtslage aus? Darf ich das im Komplettext ohne Post vom Anwalt zu bekommen?
 
Was hat Otto denn gesagt, warum die Gewährleistung nicht greift?
Garantie bedeutet nicht, dass du alles einfach ausgetauscht bekommst, was sagen die Garantiebestimmungen?
So wie ich das lese kostet die 24 Monate Garantie extra, hast du das schriftlich? So hast du nur etwas aus einem drop Down menü ausgewählt
 
Otto sagt gar nix. Die verweisen nur an Siegmann & Schröder GmbH das ich mich dahin wenden soll.

Ihr könnt euch ja das aktuelle Angebot anschauen:

http://www.otto.de/Apple-iPod-touch...articlePosition,0;search=queryText,ipod touch

Das steht wieder 24 Monate Garantie!
Garantiebedingungen sind für mich da nicht ersichtlich. Und da es ein Set von Otto war (unten drunter ist ja auch eine Garantieverlängerung auf 48 Monate möglich) gehe ich einfach für das ganze SET aus.

Was die machen können ist am Ende auf diese Beweislastumkehr aus der Gewährleistung raus kommen aber da gibts ja noch den Angebotstext mir 24 Monate Garantie!
 
und was steht in den Garantiebedingungen?
Was ist dadrin abgedeckt?
Und warum verweigert Siegmann & Schröder die Gewährleistung?
 
Ich zitiere von oben
Zitat:"auf das Gerät haben Sie 2 Jahre gewährleitung aber auf zubehör nur 12 Monate gewährleistung.

Und was in den Garantiebedingungen steht kann ich nicht sagen. Ihr kennt doch alle den sparsamen Lieferumfang von Apple. Und das Netzteil hatte gar kein Beipackzettel.

Ihr könnt ja bei Otto suchen. Ich habe dazu nix gefunden.

Nur das hier :
Garantien für mehr Sicherheit

Bei allen Artikeln gilt selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Darüber hinaus gewähren Ihnen OTTO (siehe Langzeitgarantie) oder der Hersteller für bestimmte Artikel zusätzlich eine Garantie. Für welche Artikel das gilt, erfahren Sie direkt bei den jeweiligen Artikeln. Die zusätzliche Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein.

Langzeitgarantie

Bei Artikeln mit dem Zeichen Langzeit-Garantie-Icon gewährt Ihnen OTTO gegen Aufschlag eine Langzeitgarantie. Diesen speziellen Service sollten Sie nutzen, wenn Sie auf Sicherheit besonderen Wert legen.
 
Garantie ist eine freiwillige Draufgabe des Händlers/ Herrstellers. D.h. Garantie kann auch bedeuten, dass nur eine Garantie für das nicht Abplatzen der Farbe gegeben wird.
Deshalb nochmal mit welcher Begründung wurde die Gewährleistung abgelehnt?
Was deckt die Garantie ab?
 
Und nochmal: Abgelehnt mit der Begründung nur 2 Jahre Gewährleistung auf das Zubehör! Und was deckt die Garantie ab? Lies doch mal bei Otto. Da wird nicht ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Mail entfernt)
Es ist immer ärgerlich, wenn etwas kaputt geht - auch wenn es innerhalb der Garantie oder Gewährleistungszeit liegt!
Objektiv betrachtet, kauf ein neues Kabel und gut ist!
http://store.apple.com/de/browse/home/shop_ipod/ipod_accessories/cables_docks
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann kostet das defekte Kabel 19,00 € - dafür lohnt der ganze Aufwand nicht!

Vermutlich ist es Dein einziges Apple-Gerät oder? Sonst hättest Du ja noch mehr als nur das eine Kabel!?!
 
Es ist nicht das Kabel sondern das von Otto beigelegt USB Netzteil was defekt ist. Und da es NoName ist , ist der Wert quasi weniger als 4€

Aber wie oben geschrieben denke ich das sobald das geklärt ist das ich 2 Jahre Gewährleistung habe (auch auf Zubehör) werden die sagen "beweisen sie das der Mangel bereits bestanden hat" und ich widerrum sage das es bei den SET mit 2 Jahre Garantie gekauft wurde.
 
Otto ist dein Ansprechpartner im Bezug auf die Gewährleistung.
Im Bezug auf die Garantie ist auch mit Einschränkungen Otto, dein Ansprechpartner, da die ja mit 24 Monaten Garantie werben.

Also an Otto wenden und sich nicht abwimmeln.
 
Habe ich inzw. gemacht. Mit den Worten ServicePartner verweigert Gewährleistung. Und da habe ich die Mail mit angehangen. Damit Otto es gleich sieht.

Edit:
Nach Kontakt mit Otto bekomme ich ein neues USB Ladegerät. Der erste Vorschlag der Mitarbeiterin war das ich mir GENAU das selbe irgendwo kaufe und Otto die Rechnung schicke.
Da aber es schwer ist genau das selbe irgendow zu finden, da ja 2 Tech noName ist, habe ich am Ende im Otto Sortiment mir ein Hama ausgesucht.
Die Rechnung wird mir am Ende gutgeschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Herrmann!

Schnell möchte ich mir deine Reklamation vom iPod näher ansehen bzw mal schauen, was ich für dich tun kann. Bitte schicke mir dazu eine Mail an som_kundenservice@otto.de

Liebe Grüße Manuela aus deinem OTTO-Service-Team
 
Hallo OTTO-Service,

seit wann ist Otto hier im Forum von CB??? Habe es gar nicht so schnell mitbekommen.

Der erste Beitrag war ja:
https://www.computerbase.de/forum/threads/amd-radeon-hd-6870-defekt.1011953/page-2#post-11452144

Dort wurde aber som.kundenservice@ genant und hier nun som_kundenservice@

Gut der Punkt ist wohl Stefan aus deinem OTTO-Service-Team und ein _ die Manuela aus deinem OTTO-Service-Team.

Zum Anliegen:
Das Ersatz USB Ladegerät habe ich inzw. erhalten und die 22,94€ (unten verlinktes Hama plus Versand) wieder gutgeschrieben bekommen.
Von daher ist es erledigt.
 
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