Holodan
Commodore
- Registriert
- März 2004
- Beiträge
- 4.536
Ich habe folgendes Problem:
Anfang des Jahres habe ich mir eine Digitalkamera gekauft, eine Canon Powershot A570 IS. Diese wies im Februar (ich denke von Anfang an, nur nicht direkt zu erkennen) Schatten auf Fotos mit großflächig gleichem Farbbild (Himmel, Wiese, etc.) auf, welche sich beim Zoomen vergrößerten. Diese Kamera haben wir zur Reparatur über den Händler einschicken lassen. Danach trat der selbe Mangel wieder, bzw. immer noch auf und als sie von der 2. Reparatur wieder zurück kam, funktionierte kein Blitz mehr (auch nicht im manuellen Modus).
Der Händler verweigerte mir den Umtausch und meinte sie müssten den Artikel ein 3. Mal einschicken. Ich rief dann nochmals beim Händler an und bat um eine Wandlung, da ich mich im Internet informiert hatte und man diese beim zweimaligen, gleichen Defekt verlangen kann. Die Dame am Telefon des Händlers meinte jedoch, dass eine Sensorreinigung nur Kulanzsache sei. Danach rief ich bei Canon an (die Kamera liegt zur 3. Reparatur beim Händler) und die nette Dame am Telefon meinte, da beide Male die komplette Optik ausgetauscht wurde ist das keine nette Kulanz des Händlers und ich solle mich mit diesem Verständigen.
Heute rief ich also nochmal beim Händler an und bat um Klärung, dieser verwies mich jedoch nur darauf, dass sie der Vertragswerkstatt den Fall melden.
Ich habe derweil eine neue Kamera bestellt, da wir am Wochenende in den Urlaub fahren und ich fotografieren möchte. Ich möchte daher schnellstmöglich eine Wandlung erwirken, da meiner Meinung nach eine Zuverlässigkeit der Kamera nicht gegeben ist und ich als Kunde unzufrieden bin.
Was sind denn nun meine Rechte und wie soll ich vorgehen?
Anfang des Jahres habe ich mir eine Digitalkamera gekauft, eine Canon Powershot A570 IS. Diese wies im Februar (ich denke von Anfang an, nur nicht direkt zu erkennen) Schatten auf Fotos mit großflächig gleichem Farbbild (Himmel, Wiese, etc.) auf, welche sich beim Zoomen vergrößerten. Diese Kamera haben wir zur Reparatur über den Händler einschicken lassen. Danach trat der selbe Mangel wieder, bzw. immer noch auf und als sie von der 2. Reparatur wieder zurück kam, funktionierte kein Blitz mehr (auch nicht im manuellen Modus).
Der Händler verweigerte mir den Umtausch und meinte sie müssten den Artikel ein 3. Mal einschicken. Ich rief dann nochmals beim Händler an und bat um eine Wandlung, da ich mich im Internet informiert hatte und man diese beim zweimaligen, gleichen Defekt verlangen kann. Die Dame am Telefon des Händlers meinte jedoch, dass eine Sensorreinigung nur Kulanzsache sei. Danach rief ich bei Canon an (die Kamera liegt zur 3. Reparatur beim Händler) und die nette Dame am Telefon meinte, da beide Male die komplette Optik ausgetauscht wurde ist das keine nette Kulanz des Händlers und ich solle mich mit diesem Verständigen.
Heute rief ich also nochmal beim Händler an und bat um Klärung, dieser verwies mich jedoch nur darauf, dass sie der Vertragswerkstatt den Fall melden.
Ich habe derweil eine neue Kamera bestellt, da wir am Wochenende in den Urlaub fahren und ich fotografieren möchte. Ich möchte daher schnellstmöglich eine Wandlung erwirken, da meiner Meinung nach eine Zuverlässigkeit der Kamera nicht gegeben ist und ich als Kunde unzufrieden bin.
Was sind denn nun meine Rechte und wie soll ich vorgehen?