TKG: Kündigung nach Mindestlaufzeit >bei Geschäftskunden<

max_tim

Cadet 2nd Year
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Hallo zusammen,

im TKG wurde ja zum 01.12.2021 eingeführt, dass man nach der Mindestvertragslaufzeit die Möglichkeit zur Kündigung innerhalb von 1 Monat hat und nicht mehr um 12 Monate gebunden ist: https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__56.html

In TKG wird jedoch von Verbrauchern bzw. Endnutzern gesprochen und nicht direkt von gewerblichen Nutzern/Geschäftskunden.
Ich habe etwas recherchiert und konnte keine so direkte Antwort dazu finden. Bei 2-3 Blogs wurde erklärt, dass Kleinunternehmer oder non-Profit Gesellschaften dazugehörigen und paar wenige andere sprechen davon dass auch Geschäftskunden davon profitieren.


Kann jemand beantworten, ob man "tatsächlich" auch als Geschäftskunde die Option hat nach Ende der Mindestlaufzeit mit einer 1-Monatsfrist kündigen kann?
Beispiel: Vertrag Jan. 2018 geschlossen mit 2 Jahren Vertragslaufzeit. Jetzt eine Kündigung z.B. zum 01.09. aussprechen.

Edit: Es ist ein Mobilfunkvertrag von 1und1


Danke für Eure Hilfe.
 
Nach meinem Empfinden ist auch eine "Firma" ein "Endnutzer" im Sinne des TKG.

Die Telekom sieht das bspw. auch so:
Nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit können Sie Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
https://geschaeftskunden.telekom.de/hilfe-und-service/hilfe-themen/vertragsverlaengerung



Ansonsten § 3 Nr. 13 i.V.m § 3 Nr. 41 TKG:
13) "Endnutzer" ein Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt;
41) "Nutzer" jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt;
 
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Im Gestez wird eig. Nur zwischen natuerlichen und juristischen Personen gesprochen. Wenn nciht unterschieden wird kannst du davon ausgehen, dass beide gemeint sind.
Und schau mal in Paragraph 1 oder ins Vorwort. Da wirds stehen :)
Ergänzung ()

Ha
Absatz 2: Diesem Gesetz unterliegen alle Unternehmen oder Personen, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes Telekommunikationsnetze oder Telekommunikationsanlagen betreiben oder Telekommunikationsdienste erbringen sowie die weiteren, nach diesem Gesetz Berechtigten und Verpflichteten.
Irgendwo, meist am Anfang, wird immer die Gueltigkeit abgesteckt.
 
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Ach, interessant, danke für das Thema.
Wenn ich fragen darf, gilt das für alle Verträge, oder nur die, die nach der Einführung des Gesetzes abgeschlossen worden sind?
 
@madmax2010
§ 1 Abs. 2 legt aber nur fest, wer sich an dieses Gesetz halten muss. Die Begriffsdefinitionen von "Endnutzer" und "Nutzer" steht dann § 3 :p

@Wasserhuhn
Für alle Verträge. Nach Ablauf der vor der Gesetzesänderung abgeschlossenen Mindestlaufzeit. Sprich, wenn sich der Vertrag kurz vor in Kraft treten um 12 Monate verlängert hat, dann ist er auch noch diese 12 Monate gültig. Danach gibt es nur noch Verlängerungen um einen Monat.
Vertragsverlängerungen mit neuer Mindestlaufzeit sind aber nach wie vor möglich! Das betrifft wirklich nur die "automatische" Verlängerung.
 
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Phantastisch :D
Danke für Eure Hilfe.


Wusste nicht, dass das TKG hier keinen Unterschied macht bzw. dass in einem separaten § gibt, in dem steht dass der Geltungsbereich in beiden Fällen gilt 😮
 
Argh.. Danke @kachiri
Abs. 13: „Endnutzer“ ein Nutzer, der weder öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt noch öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt;
Abs. 41: „Nutzer“ jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt;
da hab ich mal wieder nicht zu Ende gelesen (:
Denke mit der 41 geht das fuer dich klar @max_tim - Aber: Keine Juristische Beratung hier. Ich bin kein Jurist.
 
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Wasserhuhn schrieb:
Ah da freue ich mich, und Vodafone weniger.
Same. Gerade die Kündigung eingereicht ;)
Der Typ im Shop gestern meinte, dass er mir auch erst Vergünstigungen anbieten kann, um mich als Kunden zu halten, sobald die Kündigung ausgesprochen wurde. Wenn sie ein besseres Angebot machen können für 250Mbit DSL als NetCologne, dann würde ich auch bleiben. 🤷‍♂️
 
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