Torrent Downloads im Router blockieren?

Sorry, aber was soll dir der unterschriebene Zettel bringen, wenn die Halbstarken dann doch Filesharing betreiben?

Falls es dann zu Konsequenzen kommen sollte und deine Kinder belangt werden sollen, dann bringt dir die Unterschrift deiner Kinder gar nichts. Letztendlich würdest du sowieso den Kopf hinhalten (bzw. die Strafe bezahlen) müssen!

Ich würde den Kurzen (bei Missachtung deines Verbots!) ein eingeschränktes Konto einrichten und alles, was mit Filesahring zu tun hat, verbannen.



....zum Glück sind meine erst 2 und 3 Jahre alt ;)
 
Stimmt so auch nicht ganz. Der Anschlussinhaber ist nicht grundsätzlich immer haftbar.

Sofern der Nachweis erbracht werden kann, wer den Gesetzesverstoß begangen hat, hat der Anschlussinhaber mit keinen Konsequenzen zu rechnen, sofern er die Straftat nicht in Auftrag gegeben oder wissentlich gebilligt hat oder wissentlich Umstände eingeleitet hat, um die Durchführbarkeit der Straftat zu fördern bzw. zu erleichtern.

Ist zumindest hier bei uns im Ösi Land so ;)
 
Ich halte auch nix von irgendwelchen lächerlichen Kindersicherungen (sorry, aber das ist soziemlich das asozialste was man seinen Kindern antun kann) oder generell von blockierungen. Rede mit deinen Kindern, sag ihnen das per Torrent laden sehr gefährlich sein kann und leicht tausende von Euros kosten kann wenn man erwischt wird. Mit über 14 werden sie ja wohl in der Lage sein das zu verstehen..
Oder zeig ihnen Alternativen, Onlineradio rippen zb.. oder eben andere Möglichkeiten die nicht abgemahnt werden ;)
 
Sicherlich sind derartige Kontrollmechanismen ein zweischneidiges Schwert - jedoch reicht die bloße Belehrung der Kinder leider nicht aus; der Anschlussinhaber haftet zwar grundsätzlich nicht immer, und eine entsprechende Belehrung ist vorbildlich, jedoch wird die Frage Deinerseits nicht ohne Grund eingestellt worden sein, oder?!

Die Kids mögen zwar mit 14 strafmündig sein, jedoch sollte es auch in Deinem Interesse liegen, sie von etwaigen zivilrechtlichen Ansprüchen zu schützen; erfahrungsgemäß probieren die Kiddies nun mal gerne aus und sollte es zu einer entsprechenden "Aktivität" kommen - urheberrrechtliche Abmahnung folgend - wirst Du spätestens vor Gericht mehr vorlegen müssen, als die reine Belehrung.

Wie schon erwähnt wurde, sollte ein eingeschränktes Benutzerkonto grundsätzlich für den Internetzugang verwendet werden; gleichfalls zu Deiner Aufsichtspflicht gehört, zumindest einen stichprobenartigen Blick auf die Aktivitäten Deiner Kinder am PC zu haben - sofern WLAN genutzt wird, sollte die Verschlüsselung auf WPA/WPA2 umgestellt werden ... selbst das könnte Dir im Zweifelsfall vor- und zum Nachteil gehalten werden ...

Zu sehr einschränken sollte man Kinder nicht, da stimme ich zu - aber viele machen es sich auch etwas zu leicht. Und eine reine Belehrung reicht nun mal nicht aus.

Gruß.
 
Das ist ja witzig. Einerseits willst du deine Kinder nicht bevormunden bzw. ihnen die Administratorrechte entziehen (was wie schon angesprochen eigentlich nicht unüblich und von MS empfohlen ist) und andererseits lässt du sie einen einfachen Wisch unterschreiben, in der du die Verantwortung von dir schiebst. Da passt aber was gehörig nicht zusammen. Abgesehen davon bist du als Anschlussbetreiber immer noch in der Nachweispflicht, dass sie es auch wirklich gemacht haben. Und würdest du ein Gerichtsverfahren bzw. eine Ermittlung gegen deine Kinder wirklich wollen? So kann man seine Familienverhälnisse auch kaputt machen. Wie schon erwähnt sollte man nicht versuchen sich mit so einfachen Mitteln seiner Aufsichtspflicht zu entziehen.

Abgesehen davon ist das Sharing (das wieder hochladen von Dateien) mit nicht freigegebenen Ports nur ganz schlecht bis gar nicht möglich. Da beim Filesharing vorallem die im Fokus stehen, die diese Sachen verteilen, schließt du hier schon mal eine große Unsicherheit aus. Außerdem ist das herunterladen von Software meine ich nicht verboten. Lediglich die Verwendung von nicht lizensierter Software etc. verstößt gegen die Urheberrechte. Gut es ist im ersten Moment schlüssig, dass ich eine Software herunterlade um sie zu benutzen, aber so einfach ist das alle nicht. Es müsste im Zweifel erst mal nachgewiesen werden, dass du diese Software auch im Einsatz hast.
 
Gut es ist im ersten Moment schlüssig, dass ich eine Software herunterlade um sie zu benutzen, aber so einfach ist das alle nicht. Es müsste im Zweifel erst mal nachgewiesen werden, dass du diese Software auch im Einsatz hast.

Bislang war bzw. ist es umstritten, ob das Herunterladen von Musikstücken aus dem Internet illegal ist. Klar ist, dass durch das Herunterladen eine Vervielfältigung im Sinne von § 16 Urhebergesetz hergestellt wird. Solche Vervielfältigungen waren aber bislang gemäß § 53 Urhebergesetz durch das Recht auf Privatkopie privilegiert.
Jetzt aber mal zurück zum Topic - kann es sein das das ganze ein wenig aus dem Ruder läuft ?
 
Das geht erfahrungsgemäß nur sinnvoll mit einem richtigen Router/Firewall. Ich selbest benutze schon länger den Netbarry und bin voll zufrieden damit. Die Tauschbörsen laufen damit gar nicht mehr vor allem der Upload, welcher mir in Verbindung mit einer Abmahnung auf die Füße fiel, wird voll geblockt. Googelt mal nach "Netbarry Firewall" :cool_alt:.

Viele Grüße
Ulle
 
mach am router ein passwort, dass deine kinder nicht kennen, schalte upnp aus, so sollten die normalen torrent ports nicht funktionieren, nur 21, 80 und 443 sind so zugänglich.

alternativ wäre ein intensives gespräch über konsequenzen "sehr viel geld zahlen, wenn illegales runtergeladen wird" mit den kindern sinnvoller, als irgendwelche firewalls und proxys. die meisten verstehen es, und andere, naja, bekommen bis sie es kapieren, kein internet oder nur mit gastzugang oder über ihr eigenes händy...
 
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