TÜV überziehen

ddd123

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Hallo,

ich habe ein 20 Jahre altes Auto geerbt das nicht mehr mit vernünftigem Aufwand durch den TÜV zu bringen sein wird.
Nach Auskunft der Werkstatt ist es ohne weiteres fahrtüchtig, nur würden sich die Reparaturen nicht mehr lohnen.

Der TÜV läuft im Februar aus, aber den könnte man ja zur Not auch überziehen...

Meine Frage daher:

Welches Riskio ginge ich ein wenn ich das Fahrzeug nicht schon im Februar, sondern (sagen wir) erst im April oder Mai stillegen würde?

Danke!
 
Vielen Dank für den freundlichen Ton...

Mir geht es um mögliche rechtliche Risiken, sollte man mit abgelaufenem TÜV etwa einen Unfall haben.

Ein paar Euro Bussgeld wären mir egal.
 
Steht in dem Link den ich gepostet habe, den man findet, wenn man genau Deine Überschrift in google tippt als erstes Ergebnis.
Genau deshalb frage ich ja nach. Ich verstehe Fragen nicht, die einem Google innerhalb von Sekunden mit genau der Überschrift im Suchfeld ziemlich umfangreich beantwortet.
Ich kanns Dir gerne hier reinkopieren wenn Du möchtest. Hilft Dir das weiter?


Bitte:
HU-Frist vorbei: Probleme mit Versicherung?

Selbst wenn der Termin für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, sind die Ansprüche eines Unfallgegners durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Führt jedoch ein Mangel, der bei der HU zu beanstanden gewesen wäre, zum Unfall, kann die Versicherung den Autobesitzer in Regress nehmen, also einen Teil der Schadensumme zurückverlangen.
 
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Was ich nicht verstehe ist warum man nicht einfach einen Beitrag ignorieren kann und statt dessen darauf besteht hier seine Arroganz demonstieren zu müssen.

Aber sei's drum.

Ich bin kein Jurist und ich habe keine Ahnung von Autos, so dass das konkrete Riskio das ich eingehen würde aus einem Satz wie "einen Teil der Schadensumme zurückverlangen" nicht ableitbar ist.

Aber ich sehe ein einen Fehler durch dieses Posting gemacht zu haben - kommt nicht wieder vor.

Bitte keine Antworten mehr.
 
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Is doch einfach.
Stell Dir vor Du fährst einen an, der darauf Jahre im Krankenhaus liegt.
Die Kosten sind unvorstellbar. Du bist bis 100 Mio. Versichert (in der Regel, wenn nicht ... solltest Du über einen Wechseln nachdenken), und dann will die Versicherung einen Teil der 100 Mio. zurück.

Und keine Entschuldigung für meine Arroganz. Es ist erbärmlich wie wenig Vorleistung bei Fragen in den Foren erbracht wird. Da vergeht den Antwortenden jeglicher Spaß an der Sache, schließlich werden wird nicht dafür bezahlt.
 
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ddd123 schrieb:
Ein paar Euro Bussgeld wären mir egal.
Fahren ohne Betriebserlaubnis sind eine Ordnungswidrigkeit, das kostet Pauschal mindestens 50€ und geht glaube ich hoch bis 135€ + ggf. ein Punkt in Flensburg.
Vgl. StVZO

Wenn du dabei allerdings in einen (beinahe) Unfall verwickelt wirst, hast du eine Teilschuld und das kann dir dann als Gefährdung des Straßenverkehrs ausgelegt werden, da du ja bewusst mit dem Wagen gefahren bist, das geht dann über mehrere Punkte, Führerscheinentzug bis hin zu Geld oder Haftstrafe.
 
Ein abgelaufener TÜV heißt nicht automatisch, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Zitat:
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,-- kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

QUELLE: https://www.computerbase.de/forum/threads/tuev-ueberziehen.1998384/#post-25192324

Bei Unfällen sieht es natürlich ggf. anders aus, aber da hab ich auch schon einen Link gepostet.
 
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