Hallo,
ich habe ein 20 Jahre altes Auto geerbt das nicht mehr mit vernünftigem Aufwand durch den TÜV zu bringen sein wird.
Nach Auskunft der Werkstatt ist es ohne weiteres fahrtüchtig, nur würden sich die Reparaturen nicht mehr lohnen.
Der TÜV läuft im Februar aus, aber den könnte man ja zur Not auch überziehen...
Meine Frage daher:
Welches Riskio ginge ich ein wenn ich das Fahrzeug nicht schon im Februar, sondern (sagen wir) erst im April oder Mai stillegen würde?
Danke!
ich habe ein 20 Jahre altes Auto geerbt das nicht mehr mit vernünftigem Aufwand durch den TÜV zu bringen sein wird.
Nach Auskunft der Werkstatt ist es ohne weiteres fahrtüchtig, nur würden sich die Reparaturen nicht mehr lohnen.
Der TÜV läuft im Februar aus, aber den könnte man ja zur Not auch überziehen...
Meine Frage daher:
Welches Riskio ginge ich ein wenn ich das Fahrzeug nicht schon im Februar, sondern (sagen wir) erst im April oder Mai stillegen würde?
Danke!