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NewsUbisoft Pwned: Hacker verteilen Geschenke in Rainbow Six: Siege X
Zusätzlich wurde über das Ban-Board behauptet, dass der Name von Ubisoft-CEO Yves Guillmont in den Unterlagen des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein genannt wurde.
Heftig und auch wenn ich - wie im folgenden Video - den Guillemot Clan sehr negativ sehe, ist das ohne Beweise (im Zweifel für den Angeklagten) schon ziemlicher Rufmord der Hacker (ob man diesen nun ernst nehmen möchte oder nicht).
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Es kommt zur Unzeit für UbiSoft (und lässt einen wundern, dass dort der Cyber-Schutz im Unternehmen doch wohl eher durchwachsen zu sein scheint), zumal UbiSoft schon erstaunlich auffällig bei den Game Awards per Ankündigungstrailer für zukünftige Titel gar nicht stattgefunden hat.
Das ist ebenfalls falsch. Natürlich habe ich ein Eigentum. Ein Eigentum an meiner von mir gekauften Nutzungslizenz. Das kann man mir rechtlich nicht einfach einseitig entziehen oder verweigern.
Ergänzung ()
Chrissssss schrieb:
Welcher Hacktivismus? Im Prinzip haben nur die User darunter gelitten, die nicht zocken konnten.
Natürlich, Ubisoft hat natürlich überhaupt nicht gelitten. Nein, überhaupt nicht!
Dass deren ingame Shop während der besten Tage offline war ist dir entgangen?
Sehe ich auch so... Und ja die Drops sind schon spannend, wen man da alles so findet. Ich halte es auch fraglich, da bin Rufmord zu reden.
Ubisoft darf in dieser jetzigen Konstellation einfach nicht weiter existieren. Aber auch EA und Co nicht. 2026 wird also ein langes Jahr für Hacker 😄
Und ja das Beispiel mit VW @Siebenschläfer fand ich super. Angesichts von TiSacS und Co ist das nämlich eine der Aufgaben von Herstellern, sonst darf man eben keine Server betreiben. Ich finde gut, dass hier Hacker die Schwachstellen gezeigt haben, aber typisch deutsch bekleckern wir lieber die, die drauf hinweisen.
@quakegott
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Oh doch. Du hast ja einer eula oder AGB zugestimmt. Von deinem Erstgeborenen über die Entziehung der Lizenz ist da alles drin. Wobei ersteres natürlich vor keinem Gericht standhält, Letzteres allerdings schon. Und wenn sie sich nur teurere Anwälte als du leisten können.
@Alphanerd Du hast das korrekte Gegenargument schon selbst genannt: Nur weil es ein Vertragspartner da rein schreibt, ist das noch lange nicht gültig. Das kritisiere ich.