Über Modus bei AMD, anscheinend keine Garantie

Arcturus schrieb:
Welche CPU konnte man von 1,5 auf 2,5 GHz übertakten?
Die Pentium 2 Celerons gingen per Bustakt um 50%, mehr ist mir nie wieder untergekommen.

Athlon XP 1700+ JIHUB Stepping. Originaltakt mit 1466Mhz auf 2400/2500Mhz (Epox 8k3a+ mit VIA KT 333 Chip) unter Luft möglich, mit Wakü und guten Board (Abit NF7-S,nforce2) sogar 2700-2900Mhz drin) Ich hatte ihn auf 2850Mhz geprügelt und er läuft noch immer)
 
Herdware
Das was du mit 3200 zu 4200MHz vermitteln möchtest wären 31,25%. Allerdings hat der 3930K einen Turbo auf allen Kernen von 3500MHz. So ist dann deine Übertaktung auf 4200MHz keine 31,25% sondern nur noch 20%. Was weiterhin für mich persönlich die Aussage die ich getätigt habe aufrecht erhält, dass das Übertakten in der heutigen Zeit eher unbedeutend ist.

Arcturus
AMD Athlon X2 3600+ 2000MHz. Es war nicht selten diesen auf 2900MHz zu übertakten mit Luftkühlung. Das sind dann 45% Leistungssteigerung. Das fällt dann schon unter eine bedeutende Leistungssteigerung und nicht unter eine unbedeutende Leistungssteigerung von nur magere 20%.

Sempron64 3000+ mit 1800MHz auf 2500 übertaktet. Das sind gute 38% Leistungssteigerung und nicht günstige (billige) 20%.
 
AMINDIA schrieb:
Herdware
Das was du mit 3200 zu 4200MHz vermitteln möchtest wären 31,25%. Allerdings hat der 3930K einen Turbo auf allen Kernen von 3500MHz. So ist dann deine Übertaktung auf 4200MHz keine 31,25% sondern nur noch 20%. Was weiterhin für mich persönlich die Aussage die ich getätigt habe aufrecht erhält, dass das Übertakten in der heutigen Zeit eher unbedeutend ist.

Der Turbo liegt aber im Gegensatz zu dem OC standardmäßig nicht dauerhaft an. Jedenfalls ist das nicht garantiert.

Außerdem sind doch 20% auch nicht zu verachten. Heutzutage ist man schon froh, wenn eine ganz neue CPU-Generation so einen Leistungszuwachs bringt. (Was bedeutet, dass meine CPU dank OC theoretisch eine Generation länger ausreicht.)
Im High-End bezahlt man außerdem für 20% Mehrleistung auch oft locker ein paar Hunderter mehr.
Und nicht zu vergessen, es gibt da draußen eine Menge CPUs, die haben insgesamt weniger als 20% der Leistung eines 3930K. Sind die allesamt "unbedeutend"? ;)

Ist halt alles eine Frage der Perspektive. Ich werde jedenfalls solche "Gratis"-Leistung ohne Nachteile immer gerne mitnehmen.

Das selbe gilt für Grafikkarten. Das OC-Potential z.B. einer 780 kann ihr zu mehr Leistung verhelfen, als eine wesentlich teurere 780Ti oder gar Titan.
 
Herdware schrieb:
Kommt wahrscheinlich drauf an, was dazu in der Dokumentation steht. Wenn da ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass beim Betätigen des "Uber"-Schalters die Garantie erlischt, könnte das durchaus so gelten. Bei Übertaktungsfunktionen in Treibersoftware ist es ja auch nicht anders. Wer das entsprechnde Hinweisfenster nicht beachtet, geht halt auf eigenes Risiko.

Nicht unbedingt. AMD lässt das Feature ja anpreisen, außerdem ists für einen Nutzer nicht offensichtlich dass er durch das Umschalten dieses Schalters die Garantie verwirkt. Wenn dass jetzt irgendwo tief in den Nutzungbestimmung versteckt steht kann die Klausel durchaus als unwirksam bezeichnet werden. Außerdem wird es schwer, einen absichtlich eingebauten Betriebsmodus als "nicht bestimmungsgemäße Nutzung" zu bezeichnen. Übertakten ist ja etwas anderes - hier muss ich manuell eingreifen, der Hersteller hat keinen Einfluss darauf. Bei AMD Overdrive wurde man außerdem gesondert darauf hingewiesen, dass man damit die Garantie verwirkt. Das "Uber"-BIOS dagegen ist fest eingebaut und steht dem Nutzer mit einem einzigen Handgriff zur Verfügung - ein Umstand, den AMD auch ganz klar kommuniziert haben wollte.

Wenn AMD ein Siegel über dem Schalter anbringt, dann ist die Sachlage anders - ich hab allerdings noch kein solches Siegel gesehen.

Letzten Endes läuft es aber darauf raus, dass AMD einfach ein Hintertürchen offen gelassen hat, um etwaige Garantieansrpüche abweisen zu können.

mfg
 
Jeder Hersteller in dem Bereich bewirbt seine Produkte mit OC Fähigkeit. Ja selbst Intel wirbt mit Overclocking für ihre K Modelle. Und auch bei den K und EE Modellen sind die Garantien erloschen wenn man vom OC Gebrauch macht.

Daher hat sich Intel eine Art Versicherung einfallen lasssen, diese OC Garantie lässt sich Intel, das PTPP Programm mit 20-35$ zusätzlich bezahlen
http://www.pc-erfahrung.de/index.php?news_id=278287

Also verstehe ich nicht warum du so einen Aufriss machst

EDIT: Und dein letzter Satz zeigt auf das du noch immer nicht verstanden hast das es hier um die Garantie geht welche AMD ihren Boardpartnern gibt. Das betrifft uns herzlich wenig, weil wir die Garantieansprüche gegenüber dem Boardpartner haben.
Selbst wenn AMD ihren Boardpartnern eine Garantie auf den Ubermode geben würde, würde dies nicht im Umkehrschluss bedeuten das auch die Boardpartner diese Garantie an den Endkunden weitergeben müssten / würden.

EDIT2: Korrekt müsste die Nachricht lauten entweder
a) AMD gibt Boardpartnern keine Garantie auf den Ubermode
b) (Ein unbekannter) Boardpartner gibt Endkunden keine Garantie auf den Ubermode
 
Zuletzt bearbeitet:
KainerM schrieb:
Wenn dass jetzt irgendwo tief in den Nutzungbestimmung versteckt steht kann die Klausel durchaus als unwirksam bezeichnet werden.

Irgendwo im Kleingedruckten sollte es natürlich nicht versteckt sein und auf jeden Fall wäre es ein Grenzfall, der im Zweifelsfall erstmal vor Gericht geklärt werden müsste.
Aber völlig auszuschließen ist ein legitimer Garantieverlust definitiv nicht.

Nehmen wir Intels "K"-CPUs als Beispiel. Die werden auch mit offenem Multiplikator beworden. Trotzdem geht die Garantie flöten, wenn man sie auf diese (oder andere) Weise übertaktet. (Es sei denn man schließt eine speziell erweiterte Garantie ab.)

Ergänzung:
Volkimann hat an genau das selbe gedacht und war etwas schneller. ;)

Dazu, ob die Garantie zwischen AMD und Kartenhersteller gilt usw., aus Kundensicht kommt es mir im Falle eines Falles darauf an, ob mir überhaupt irgendwer Garantie anbietet. Ob das jetzt der Kartenhersteller auf eigene Kappe macht oder er es an AMD weitergibt wäre mir egal.
Nur wenn der Uber-Schalter die Garantie aufhebt, dann muss das wenigstens offen kommuniziert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Herdware schrieb:
Nehmen wir Intels "K"-CPUs als Beispiel. Die werden auch mit offenem Multiplikator beworden. Trotzdem geht die Garantie flöten, wenn man sie auf diese (oder andere) Weise übertaktet. (Es sei denn man schließt eine speziell erweiterte Garantie ab.)

Das ist aber etwas anderes. Intel bietet die Möglichkeit, eine K-CPU zu übertakten. AMD liefert dieses Uber-BIOS aber fix-fertig aus, der Nutzer muss nur diesen ominösen Schiebeschalter zur Seite bewegen, der frei zugänglich, ja schon fast prominent platziert ist. Das von AMD erwähnte Siegel habe ich wie gesagt noch nirgends erwähnt gefunden, ja gar gesehen. Es ist auch nicht ersichtlich, welche Stellung des Schalters nun die "richtige" sei - er ist schlicht nicht beschriftet. Der Kunde kann also garnicht wissen, was dieser Schalter zu leisten vermag. Vermutlich ist dessen Funktion auch in der Dokumentation nicht ersichtlich. Und bei einem offen zugänglichen, nicht beschrifteten Schalter muss ich davon ausgehen, dass dieser auch verwendet wird - eben um festzustellen, was dieser Schalter bewirkt.

Zu Guter letzt bewirkt dieser Schalter keine Übertaktung. Der einzige Unterschied besteht in einer geänderten Maximaldrehzahl des Lüfters - er verbessert nur die Kühlung der Grafikkarte.

Unter all den Gesichtspunkten ist ein Garantieverlust durch diesen Schalter einfach nicht rechtzufertigen.

mfg
 
??? Bei Intel muss man nur im BIOS / UEFI den Mulitplikator umstellen. Das wird auch fix und fertig so ausgeliefert.
Sie verdienen sogar an den Z Chipsätzen sich zusätzlich ne goldene Nase (deswegen war Intel ja auch darüber erbost das einige Mainboardhersteller (Asrock, Gigabyte) ihre H Chipsätze mit freien Multi herausbrachten :rolleyes:)

Dennoch genau gleicher Sachverhalt wie beim Uber Modus - Garantie futsch.

Beim Thema Mantle warst du auch so drauf das du es schlecht machen musstest, jetzt bist du da sehr, sehr kleinlaut. Wie kommts?
 
AMD hat überhaupt nichts dazu gesagt.

Es ist die möglicherweise missverständliche Aussage eines Boardpartners.

Wahrscheinlich ist die ganze Sache nicht viel mehr als heiße Luft.

http://ht4u.net/forum/index.php/topic,61911

Post #5 von Peter:

Moment, hier wurde wohl etwas falsch verstanden. AMD hat hier kein Statement abgegeben, bislang zumindest noch nicht. Die Information stammt von einem Boardpartner und wurde uns von AMD bisher nicht bestätigt, oder dementiert!
 
Eben, AMD hat da gar nichts zu gesagt.

Zum Übermodus der AMD Radeon R9 290X konnten wir über einen Board-Partner erfahren, dass AMD dies wohl als unerlaubte Übertaktung ansehe.

Das ist das Zitat aus dem Artikel, ich bin mir zu 100% sicher der Boardpartner hat hier Blödsinn erzählt. Denn der sogenannter Uber-Modus ist keine Übertaktung. Hier wird doch blos die Lüfterdrehzahl angehoben. Wird schwer die Garantie deswegen zu verweigern :D
 
Dieser Post von Peter lässt diesbezüglich auch nicht mehr allzuviel Interpretationsspielraum:
Also die erste Rückmeldung seitens AMD zeigte Überraschung - man will aber noch einmal genauer nachhören und sich melden. Die ursprüngliche Aussage von AMD zum Launch war, dass beide Modi validiert sind und die gesamte Hardware darauf ausgelegt sei, in beiden Bios-Einstellungen zu Arbeiten. Garantie sei aber etwas, was die Boardpartner betreffe und nicht AMD.

Die uns gegenüber getroffene, kürzliche Aussage eines Boardpartners sprach klar davon, dass AMD auf den Referenzkarten ein Siegel (gesehen habe ich so etwas noch nicht) aufgebracht habe und dass man beim Bruch dessen eben keine Reklamation annehme. Ich habe diesbezüglich auch noch einmal beim Boardpartner genau nachgefragt und hoffe, dass man hier Klarheit bekommen wird.
 
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