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Heute stellt AMD die Radeon HD 6990 als neues Dual-GPU-Flaggschiff seiner aktuellen Grafikkartenserie vor. Die Preisempfehlung für die Karte liegt bei beachtlichen 629 Euro. Dafür hat sich AMD aber einige Extras überlegt. Dazu zählt auch ein Schalter, mit dem man die Karte vom normalen in den „awesome“-Modus takten kann.
Mich würde es eher interessieren, ob sowas überhaupt zulässig ist: einen Betriebsmodus anzubieten, bei dem die Garantie (Gewährleistung auch?) erlischt?
Insgesamt sowieso mal wieder die völlig falsche Richtung...
Der Schalter ist das Beste! So braucht sich AMD nicht soviel Sorgen über Garantiefälle machen. Ich denke mal, viele werden den Knopf mal betätigen. Lässt die Finger ja auch ordentlich kribbeln für den nächsten Benchmark.
Das nenne ich Verkaufsstrategie! Mal sehen, womit die grünen hinterherziehen... Ob das Gesetzeskonform ist?
"Beim Betätigen des Schalters erlischt jedoch die Garantie der Karte "
Ist das überhaupt mit dem Gesetz im Einklang? Wenn ich bei einem Auto den Sportmodusschalter betätige erlischt die Garantie ja auch nicht. Oder muss man als Antilles Käufer vorher eine spez. Vereinbahrung unterzeichnen Ich meine: Der Schalter wird ja vom Hersteller eingebaut und nicht verdeckt oder plombiert, da kann es doch nicht "verboten" sein diesen umzuschalten!?
Naja, ich würde mir sowieso 2x 6970 einbauen, da hast Du bei einem Hardwaredefekt immerhin noch eine Grafikkarte zum weiterdaddeln
edit: ich sehe ich bin nicht der einzige der da bedenken hat... Ja ist den keiner von Euch Anwalt und kann uns von unseren Sorgen erlösen?
LOL... Garantie erlischt, wenn man die mitgelieferten Funktionen benutzt. Machen Werbung damit, das es toll ist aber benutzen darf man es nicht... ne, das geht nicht.
Also für mich ist das ne ganz einfache Sache.
1. AMD macht Werbung mit dieser Funktion.
2. Mit dem betätigen der Funktion manipuliere ich nicht die Werkseitigen Einstellungen des Produkts
Ich kauf mir keinen Ferrai um dann 130 zu fahren. Dafür ist das Produkt einfach nicht gedacht... zumindest wird es uns als highend-produkt verkauft, also erwarte ich auch highend-leistung.
sowas darf man doch gar nicht anbieten, wenn man die karte beispielsweise übertaktet oder aufschraubt erlischt die garantie, was ich auch verstehe, aber einen knopf anzubringen der dann die garantie erlischen lässt ist ja wirklich dreist und eine frechheit, hoffentlich kommen sie mit sowas nicht durch.
Nach der garantie kann man ja das knöpfchen mal betätigen.
„Awesome“ ist das ja wohl auf keinen Fall, minimale Erhöhung der Taktraten -> extreme Erhöhung der Lautstärke bei Last und der Satz des Tages: „Beim Betätigen des Schalters erlischt jedoch die Garantie der Karte...“
Karte mit "Uber" Modus Werben.
Karte für einen "Uber" Preis verkaufen.
Karte in den "Uber" Modus takten lassen, der von Haus aus die Karte bei Gebrauch ins Jenseits schiesst.
Karte nicht ersetzen, weil beim betätigen des "Uber" Modus die Garantie erlischt.
Kunde ärgert sich "Uber" die defekte Grafikkarte
Kunde kauft neue (nVidia) Grafikkarte...
Naja. Die werden es wohl wissen. Das sind alles sehr erfahrene Ingenieure und Marketingstrategen die dafür sehr viel Geld verdienen... viel mehr als ich
Ich kauf mir keinen Ferrai um dann 130 zu fahren. Dafür ist das Produkt einfach nicht gedacht... zumindest wird es uns als highend-produkt verkauft, also erwarte ich auch highend-leistung.
Den Kühler können sie sich sowieso gleich behalten.
Der Switch ist sowas wie der verbotene Apfel im Paradies : Fass ihn an und du fliegst raus!
Sehr geil.....not!
Ich habe mir gerade die Frage gestellt, ob AMD das mit dem Garantieverlust in die Bedienungsanleitung geschrieben hat oder ob dies nur eine Vermutung des Redakteurs ist?
wenn ersteres der Fall ist kann ich vor Unverständnis nur noch den Kopf schütteln. Sollte es nur eine Vermutung sein, frage ich mich wie der Redakteur auf diese Theorie kommt.
Leute ich weiß garnicht was ihr alle rumheult wegen der garantie
wir leben in DE und haben somit 2 Jahre lang Gewährleistung, also nicht den billigsten shop nehmen der in 3 monaten wieder wech ist sondern einen der auch in 2 jahren noch exzistiert und alles ist in butter ^^
aber ist ja normal das die meisten garantie und gewährleistung gleichsetzen
niemand ist verpflichtet eine garantie zu geben
achso nur mal so zum thema autovergleich ^^ falls leute schon ein auto hier haben.... bringt mal in erfahrung ab wann die "GARANTIE" bei Ölverlust des Motors greift
im schnitt zwischen 0,9 - 1,2l auf Tausend Kilometer
und in einem solchen fall könnt ihr auch nur auf die kulanz der Händlers hoffen, denn dort hilft nichtmal die gewährleistung....