Umzug in die Schweiz, was mit dem Auto machen?

M--G

Lieutenant
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Grüezi alle zusammen :)

Also im November geht es in die Schweiz, doch was ist mit dem Auto zu machen?
Bin gerade etwas überfordert (Diplom-Prüfungen, Umzug....) mit der Materie und würde mich über Rat freuen.

Stand ist, Auto des Vaters, bei dem ich als Fahrzeugführer eingetragen bin, das ich allerdings übernehmen würde.

Sollte ich das Auto erstmal weiter auf meinen Vater eingetragen lassen?
Wenn ich das Auto ummelde, muss ich ja auch meinen neuen Wohnsitz angeben und damit müsste ich das ganze Auto ummelden? Ich hatte allerdings gelesen, dass ich dafür 6 Monate nach Umzug Zeit habe (gilt das dann auch für die Verzollung des Fahrzeugs?)?


vielen vielen Dank für eure Tipps, Erfahrungen und Meinungen :)
Grüße
M--G

p.s. TÜV läuft auch im November aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast 1 Jahr Zeit, dein Auto umzumelden (das gleiche gilt für den Führerschein).

Bedenke, wenn du mit Schweizer Nummernschild herumfährst, darfst du keinen Deutschen Führerschein mehr haben (und vice versa). Da sind die schweizer Behörden ziemlich pingelig. Also Auto-Ummeldung am besten zeitgleich mit dem Führerschein-Umtausch.

Das Auto wird normalerweise als Umzugsgut mitgenommen, kostet dann keinen Zoll und Einfuhrsteuer.
Da es aber nicht dir gehört, musst du es quasi erstmal von deinem Paps "kaufen", und dann regulär einführen, das heisst es kommt Zoll (soundsoviel CHF per 100kg und ich glaube 4% Auto-Einfuhrsteuer hinzu (4% des aktuellen Wertes). Du kannst das auch nicht umgehen, indem er es dir schnell überschreibt, weil du nachweisen musst, dass du mind. 6 Monate Besitzer des Fahrzeugs warst.

Die eigentliche Anmeldung, Prüfung usw in der Schweiz ist dagegen recht einfach und gut organisiert und schnell gemacht.
 
Ich denke es ist einfacher, das Auto zu verkaufen, das Geld zu nehmen, und in CH ein Neues zu besorgen.
 
Wasn da einfacher?
Er spart sich ein Besuch auf dem deutschen Zoll und ein Besuch beim Schweizer Zoll (die direkt nebeneinander liegen)
Führerschein umtauschen, Auto anmelden, etc bleibt ja gleich.
 
Das Aut gehört nicht ihm und ist auch nicht mindestens 6 Monate auf seinen Namen angemeldet ;) Damit fällt Umzugsgut flach und normaler Import wird fällig.. Zoll, MWSt, etc.

Führerschein musste als Privatmensch nach 1 Jahr umtauschen, Auto ummelden ebenfalls. Wichtig ist dass dus bei der 1. Einreise als Umzugsgut deklarierst. Später geht das nicht mehr.

Machst dus nicht und gerätst in ne Kontrolle kann es dann sehr schnell ziemlich teuer werden. Mit CH Wohnsitz nen Auto mit DT Kennzeichen fahren is nen Verstoss gegen Zollbestimmungen (wenn es nicht als Umzugsgut bereits gemeldet ist) und kann im Notfall heissen dass du an Ort und stelle anfangen darfst zu verzollen und nebenbei auch noch Strafe etc. fällig wird.
Die verstehen in manchen Kantonen da recht wenig Spass.
 
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