(Un)wirksamkeit einer Zustellung

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seebart

Gast
habe hier Ärger mit meinem Vermieter, kurze Frage:

wenn ein Brief von einer Privatperson in meinen Briefkasten geworfen wird ist dieser Brief dann rechtlich zugestellt worden? Würde der Eingang, vorallem der Zeitpunkt der Zustellung dieses Dokuments vor Gericht gelten?
 
Wenn mir ein Nachbar Geld schuldet und ich ihm eine Fristsetzung zukommen lassen will,
mache ich es bestimmt nicht so, dass ich ihm diese.. per Hand in sein Kasten stecke.
Da sagt er nämlich (unter Umständen): ich habe nichts erhalten.
 
Ja natürlich gilt der Brief als zugestellt.

Wann der Zugang erfolgt, hängt davon ab, wann der Brief eingeworfen wird bzw. wann regelmäßig noch mit einem Zugang gerechnet werden kann.

Die Beweislast für die Zustellung liegt beim Absender. Wenn die Privatperson den Brief alleine eingeworfen hat, mag sie in Argumentationsschwierigkeiten kommen. Hatte sie zB einen Zeugen dabei, kann sie den Zugang beweisen.

MfG,
Dominion.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem hatte ich auch schon, habe gekündigt und der Vermieter hat gesagt, dass er die Kündigung nicht erhalten hat.
Da ich einen Zeugen für den Einwurf hatte (niemand aus der Familie) war die Sache blitzschnell zu meinen Gunsten entschieden und der Vermieter hat die fristgerechte Kündigung akzeptiert.

MfG
starnberg
 
Es geht sicherlich um eine Kündigung,

es ist auf jedenfall zulässig den Brief nur einzuwerfen, jedoch ist es besser, wenn man einen Zeugen dabei hatte, der das auch beweisen kann....
 
Eine der sichersten Zustellmethoden ist der Einwurf in den Briefkasten, zusammen mit einem Zeugen, der das beweisen kann !

Man macht am besten auf das Kündigungsschreiben bzw. auf den Briefumschlag gleich einen Vermerk der folgenden Art:

Eingeworfen in den Hausriefkasten des XY (Adresse) am .... Uhrzeit ..... Zeuge ....... (Unterschrift des Zeugen) und macht den gleichen Vermerk auch noch auf die eigene Kopie des Schreibens !



Noch sicherer ist es nur, den Gerichtsfvollzieher zu schicken ! Das kostet übrigens nicht viel mehr, als ein Einschreibebrief mit Rückschein (den man für Zustellzwecke total vergessen kann, weil man nur schwer beweisen kann, was der Inhalt des Umschlages war ) ! Man schickt das eigene Schreiben an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieher beim zuständigen Amtsgericht und bittet um förmliche Zustellung ! Wenig später erhält man eine amtlich gesigelte Kopie des Schreibens mit den Daten der Zustellung und eine Rechnung des Gerichtsvollziehers über etwa 13 Euronen !

Die Zustellung über den Gerichtsvollzieher braucht aber ein paar Tage Zeit, wenn man die nicht hat und sicher gehen will, dass eine bestimmte Frist eingehalten wird, ist also der Einwurf in den Postkasten unter Zeugen der sicherere Weg ! Der kann auch noch kurz vor Ultimo erfolgen !
 
es geht um eine Modernisierungsmaßnahme die mein Vermieter Schriftlich angekündigt hat, ich habe den brief aber nie erhalten sondern später eine Kopie von einem Nachbarn erhalten. Auf dem Brief steht oben unter meiner Anschrift "persönlich zugestellt durch Einwurf in den Briefkasten". Wer den Brief eingeworfen hat weiss ich nicht, auch nicht ob es einen Zeugen gibt. Nun droht der Vermieter mir ich hätte die Modernisierungsmaßnahme verzögert, was ich garnicht möchte und ich Ihm auch am Telefon so gesagt habe.
Muss ein Brief nicht durch die Post zugestellt werden? Sonst kann ich das als Empfänger den Zeitpunkt des Eingangs doch garnicht nachprüfen?

Man macht am besten auf das Kündigungsschreiben bzw. auf den Briefumschlag gleich einen Vermerk der folgenden Art:

Eingeworfen in den Hausriefkasten des XY (Adresse) am .... Uhrzeit ..... Zeuge ....... (Unterschrift des Zeugen) und macht den gleichen Vermerk auch noch auf die eigene Kopie des Schreibens !

nein soetwas steht nicht auf dem Brief!
 
seebart schrieb:
Muss ein Brief nicht durch die Post zugestellt werden? Sonst kann ich das als Empfänger den Zeitpunkt des Eingangs doch garnicht nachprüfen?

Leider hast Du da schlechte Karten; wenn der Vermieter einen Zeugen präsentiert, der den Einwurf bezugt, ist das Schreiben zugestellt !

Leider gibt es immer "gute Freunde", die eine solche Zustellung gefälligkeitshalber bezeugen, selbst wenn der Vermieter nur alleine eingeworfen hat ! Es kommt also drauf an, wie "gewieft" Dein Vermieter sich verhält !

Du hast jedenfalls keine Sicherheit und es bleibt unwahrscheinlich, dass Du die Zustellung leugnen kannst, selbst wenn dies der Wahrheit entspricht !

Merke drum: Recht haben und Recht bekommen ist meist Zweilerlei ! Sorry !
 
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impressive schrieb:
ein zeuge beweist nicht, er bezeugt ;)

Ein Zeuge beweist durch sein Zeugnis ! Aber es geht dabei immer um das Beweisen !

Im Schriftsatz heißt das dann nämlich: "Beweis wird erhoben durch Befragen des des Zeugen XY" !
 
Du musst herausfinden, ob er einen Zeugen hat.

Wenn ja, doof für dich.
Wenn nein, doof für ihn.
 
fisher01 schrieb:
Du musst herausfinden, ob er einen Zeugen hat.

Wenn ja, doof für dich.
Wenn nein, doof für ihn.


Das kann er doch gar nicht herausfinden ! Es bleibt doof für ihn !


Im übrigen könnte der Einwurf auch ohne fremden Zeugen vor Gericht anerkannt werden ! Das Gericht könnte Zeugnis erheben "durch Parteienvernehmung" und beispielsweise den Vermieter unter Eid befragen.

Diese Form der Beweiserhebung wird zwar nicht gerne von Richtern gemacht und auch im Allgemeinen von diesen nicht als sehr glaubwürdig angesehen, wenn der Vermieter aber vorliegend beeidet, dass er die Briefe an alle Vermieter gleichzeitig eingeworfen hat und außerdem beweisen kann, dass alle anderen Mieter diese Schreiben erhalten haben, dann hat seebart auch hier schlechte Karten und risikiert, dass ihm die Zustellung bewiesen wird !

Also: In diesem Fall lohnt es sich bestimmt nicht, sich auf einen Streit / Rechtstreit mit dem Vermieter einzulassen !
 
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Klar, wie willst Du das denn herausfinden ! Der Vermieter kann den "großen Unbekannten" immer noch bei der Gerichtsverhandlung präsentieren ! Da wäre dann doch alles zu spät für Dich !

Versuche besser, Dich gütlich mit Deinem Vermieter zu einigen, anstatt ihn weiter zu verärgern ! Oder zieh aus und sag lmaa !
 
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Dann bleibt Dir nur die Friedenspfeife ! Lad ihn auf ein Bier um die Ecke ein und besprich alles gütlich !

:schluck:
 
Ein Breif muss nicht von der Post zugestellt werden.
Ein Einwurf in den Briefkasten genügt, er wurde zugestellt.

Allerdings für Schadenersatz muss auch ein Schaden entstanden sein, aber den sehe ich im Kontext einer Modernisierungsmaßnahem nicht wirklich.

Außerdem, wie sollst du sie denn verzögert haben? Musstest du dich damit einverstanden erklären oder was?
 
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