(Un)wirksamkeit einer Zustellung

  • Ersteller Ersteller seebart
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Mit Zustellung im Rechtssinne hat das alles nur am Rande zu tun, hier geht es viel mehr um den Zugang einer Erklärung (?).

Welches Problem ergibt sich denn aus dem nicht erfolgtem (?) Zugang des Schreibens, wird hier überhaupt ein Schadensersatz geltend gemacht und wenn ja, warum?
 
Ich Frage mich gerade ob das mit dem Zeugen überhaupt wirklich bestand haben kann denn immerhin ist dieser ja zu 99% befangen da er ja den Vermieter persönlich kennt.

Ausserdem gibt es auch keinen Beweis das dieser Zeuge überhaupt vor Ort war und nicht einfach nur sagt das er bezeugen kann wie der Vermieter das Briefchen eingeworfen hat.
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Pandora schrieb:
Ich Frage mich gerade ob das mit dem Zeugen überhaupt wirklich bestand haben kann denn immerhin ist dieser ja zu 99% befangen da er ja den Vermieter persönlich kennt.

Ausserdem gibt es auch keinen Beweis das dieser Zeuge überhaupt vor Ort war und nicht einfach nur sagt das er bezeugen kann wie der Vermieter das Briefchen eingeworfen hat.
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Schon, aber wenn alle anderen Mitbewohner ihre Briefchen ordnungsgemäß bekommen haben, wird im Streitfalle ein Richter wohl dazu tendieren, auch den hier strittigen Brief als zugestellt zu beurteilen !
 
Pandora schrieb:
Ich Frage mich gerade ob das mit dem Zeugen überhaupt wirklich bestand haben kann denn immerhin ist dieser ja zu 99% befangen da er ja den Vermieter persönlich kennt.
nur leider ist diese art der zustellung und beweisführung durchaus legitim. wenn ein brief per einwurf-einschreiben ankommt, ist das auch nichts anderes. da bezeugt die post, dass der brief eingeworfen wurde. allerdings kennt sie den inhalt nicht, also hat das weniger gewicht als ein zeuge, der evtl. sogar noch den inhalt kennt. ;)

Ausserdem gibt es auch keinen Beweis das dieser Zeuge überhaupt vor Ort war und nicht einfach nur sagt das er bezeugen kann wie der Vermieter das Briefchen eingeworfen hat.
gibt es denn einen beweis, dass der TE den brief nicht einfach verschlampt hat oder dem vermieter eine reinwürgen will? alles hat zwei seiten... ab und an sollte man mal weiter denken als von der tapete bis zur wand -.-

ich stell mir die beweisführung lustig vor: "herr richter, der vermieter hat alle informiert - nur mich nicht! der hats auf mich abgesehen!"

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