Unauthtorisierte Abbuchung von Kreditkarte und Geld futsch?

Sebbo-

Lt. Commander
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Ich hatte letzte Woche eine Abbuchung auf meiner Kreditkarte die ich nicht zuordnen konnte und gehe deshalb von Missbrauch aus.
Habe den Fall natürlich sofort gemeldet und einen Brief bekommen, dass der Händler angeschrieben wurde und 4 Wochen Zeit hat Stellung zu nehmen, dazu aber nicht verpflichtet ist.
Auf telefonische Nachfrage hieß es, dass wenn sich der Händler 4 Wochen nicht meldet ich das Geld nicht zurückbekommen werde und die Bank dafür nicht haftet. Mir bleibe dann nur der private Rechtsweg.

Ist das wirklich so? Ich hatte eigentlich sonst immer gehört, dass Kreditkarten relativ sicher sind und das man bei Kreditkartenmissbrauch die falschen Beträge relativ unkompliziert wieder zurückbucken kann.

Es geht um einen Betrag von rd. 155 Euro und einer VISA Card bei der Deutschen Kreditbank Berlin.
 
Wie soll das denn gehen?

Ich konnte nur das Formular "Reklamation Kartenumsätze" ausfüllen und das habe ich ja gemacht. Daraufhin kam dann dieser Brief mit der Aussage das der Händler kontaktiert wurde und nun 4 Wochen Zeit hat Stellung zu nehmen.
 
Meines Wissens hat man 4 Wochen nach Erhalt der Abrechnung Zeit, den unberechtigten Betrag zu reklamieren. Die Beweislast trägt der Vertragspartner des Bankkunden, das heisst, dass die abbuchende Firma beweisen muss, dass die Abbuchung rechtens ist. Die Bank muss dir dann damit nachweisen können, dass die Abbuchung von dir in Auftrag gegeben wurde. Kann sie das nicht, muss dir die Bank das Geld zurückerstatten.

Die Bank kann ja gut und gerne Belege bei dem Unternehmen anfordern, nur wenn sich die Firma nicht meldet, sollte die Bank dir das Geld erstatten, denn dann kann sie nicht belegen, dass die Abbuchung von dir in Auftrag gegeben wurde.

Dazu ein Zitat aus dem Urteil des Amtsgerichtes München (Az.: 242 C 28708/08):

Widerruft ein Bankkunde Geldüberweisungen, weil er die dieser Abbuchung zugrundeliegenden Kreditkartengeschäfte bestreitet, muss die Bank, die die Abbuchungen zu verantworten hat, entweder beweisen, dass die Kreditkartengeschäfte von dem Kunden getätigt wurden oder dass er für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Kann sie es nicht, muss sie den abgebuchten Geldbetrag dem Kunden erstatten.

Oft weigert sich die Bank das unberechtigt abgebuchte Geld zurückzuerstatten, da bleibt dann nur der juristische Weg. Dazu solltest du dann einen Fachanwalt befragen.
 
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