Unklarheiten wegen Garantie nach Austausch

robbfeld

Lieutenant
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Nov. 2010
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Hallo,

mein Problem ist folgendes:
ich habe etwa 1,5 Jahre ein Enermax Netzteil gehabt, welches ich bei Mindfactory gekauft habe. Nach besagter Zeit ist dieses kaputt gegangen und ich habe es zurückgeschickt, woraufhin ich ein be quiet! Netzteil bekommen habe, da das Enermax EOL ist.
Jetzt frage ich mich, wie das mit der Garantie darauf aussieht, weil ich habe keinen Kaufbeleg dazu bekommen (naja, habs ja auch nicht gekauft) sondern nur son Infoblatt, was genau gemacht wurde.
Ich habe beim Mindfactory Support nachgefragt, aber die haben sich ein wenig doof gestellt und mir keine klare Antwort gegeben, deshalb hoffe ich hier auf Rat, möglichwerweise von wem, der sowas in der Art auch schon mal erlebt hat.

Danke schonmal :)

P.S.: Ich hoffe ich hab mich nicht zu sehr im Unterforum geirrt ;)
 
Es gilt weiterhin die ursprüngliche Grantie vom Hersteller. Sprich wenn der 2 Jahre anbietet und du quasi nun 1,5 Jahre verbraten hast, dann gilt die Garantie noch 6 Monate. ( Nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung )

ggf. zuzüglich der Reparaturdauer aber das weiß ich nicht genau. Sollte das neue Teil jetzt kaputt gehen, dann kannst du es mit der alten Rechnung einschicken.
 
Ja wieso Unklarheiten es gibt 2 Jahre Hersteller Garantie das Netzteil wird ja wohl länger als ein halbes Jahr halten.
Wenn da jetzt was Passiert dann ist das so dann musste dir ein Neues Kaufen, in der Regel wird nur einmal ausgetauscht.
 
@ suxxess: Aber die alte Rechnung ist doch für ein Enermax Netzteil und ich habe ein be quiet als ersatz bekommen... :confused_alt:

und letztendlich ist es doch ein ganz neues Netzteil, auf das vom Hersteller Garantie sein müsste
 
die Garantie verlängert sich nicht, aber der Händler muss da geändertes/getauschtes/neues (Netz)Teil wider mit 2 Jahren Gewähreistung herhalten

Ein "Info"blatt mit Worten wie Typenbezeichnung und Tausch/Wandel, dergleichen dürfte da reichen




erneute Garantie/Gewährleistung nach Tausch?
quote:
Der war nun defekt und wurde gegen einen neuen Receiver ausgetauscht. (werksneu). Gilt auf diesen dann wieder einen neue 2-jährigen Garantie


Ja, das heißt:

Wenn Du Dich mit Deiner Reklamation an Deinen Kaufvertragspartner gewendet hattest und wenn der durch den Austausch seiner gesetzlichen Verkäuferhaftung bei Sachmängeln nachkam, dann beginnt die 2-Jahresfrist für gesetzliche Nacherfüllungsansprüche erneut.

( Nach Auffassung des BGH soll bei gesetzlichen Nacherfüllungsmaßnahmen im Wege einer Ersatzlieferung/Umtausch in aller Regel von einem Neubeginn der gesetzlichen 2-Jahresfrist ausgegangen werden dürfen; bei Nacherfüllung per Reparatur soll ein Neubeginn, falls überhaupt, höchstens insoweit in Frage kommen können, ...als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt.

BGH, Urteil vom 5. 10. 2005 - VIII ZR 16/05 )


Nein, die Gewährleistung Beginnt nach § 212 I 1 4. Alt. BGB im Falle einer Neulieferung regelmäßig erneut zu laufen. Übrigens auch die Beweislastumkehr.

Der BGH spricht das in diesem Urteil an: BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 5. Oktober 2005, Az: VIII ZR 16/05 Rn: 13- 18



liegt also einzig und allein an dir einen verwertbaren lieferschein bereits zu haben oder per mail sicherheitshalber anzufordern^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast ein Netzteil gekauft und hast darauf die 2 Jahre Garantie erhalten. Geht es kaputt haben sie für Reparatur oder Ersatz zu sorgen. Du hast den Ersatz ja nicht gekauft, da gibts nun keinen Kaufvertrag zu. Natürlich bleiben die 2 Jahre davon unberührt und würde das Ersatznetzteil in der Garantiezeit erneut den Geist aufgeben würden sie wieder für Reparatur oder Ersatz sorgen müssen.

Du hast aber die Möglichkeit, bei defekt des Ersatzteiles nach Ablauf der Garantie des ursprünglichen Netzteils einfach mal den Hersteller zu kontakten. In der Regel können die aufgrund einer Seriennummer das Herstellungsdatum nachvollziehen und leisten Reparatur, wenn es regulär noch in die Garantiezeit fällt.
 
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