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Untermieter zahlt Miete nicht, was nun?

m-v-b

Ensign
Registriert
Apr. 2007
Beiträge
159
Servus! Schon mal danke für eure Hilfe!

Vor knapp einem Jahr habe ich mir als "ersatz" für meine ausgezogene
Freundin einen untermieter genommen. Kannte den von der Arbeit etc.
Nach knapp 6 Monaten fing es an das die Mieten immer unregelmäßiger gekommen sind.
Was übrigens nicht immer an der liquidität lag ;)
Naja wie dem auch sei, wie haben keinen Mietvertrag abgeschloßen
sondern das auf "Freundschaftsbasis" abgewickelt. Es gibt also keine rechtliche Bindung!
Im Moment beläuft sich der Mietrückstand auf 2 Monatsmieten plus 85€ und der Januar
eilt schon herbei ;)
Viele gut gemeinte Gespräche bis hin zu ernsthaften Warnungen das es nicht "so weiter geht" wurden anscheindend nicht ernst genommen, deshalb sehe ich mich jetzt
gezwungen Maßnahmen zu ergreifen.

Wie sieht es also Rechtlich aus? Wie kann ich ihn im Notfall aus meiner Wohnung bekommen
wenn er sich weigert diese zu Verlassen?

mfg
 
Da es deine Wohnung ist, du also das Hausrecht besitzt und er keinen Mietvertrag hat: Tür auf, Mitbewohner raus. Alternativ mit Hilfe der Polizei ;)

Ob das allerdings gut fürs Arbeitsklima ist bzw. du dann auch nur 1 Cent der Miete siehst, würde ich bezweifeln.
 
Ich denk mal wenn es nur ein "Freundschaftsdienst" war, dann kannste den ohne Probleme vor die
Türe setzen.
 
Wenn ihr keinen Mietvertrag habt, setz ihn vor die Tür. Rechtlich gesehen ist es deine Wohnung und du darfst entscheiden, wer in deiner Wohnung lebt und wen du reinlässt. Da er eben kein "richtiger Mieter" ist, hat er sogesehen auch keine Mieter-Schutzrechte.

Ist er überhaupt in der Wohnung offiziell gemeldet?
 
Schloss auswechseln und ihm freundlich nen Zettel an die Tür. Zahle oder Troll Dich!
 
Auch mündliche Verträge sind rechtlich bindend... aber schwer zu beweisen.

Wenn ihr ein Untermietsverhältnis ausgemacht habt, so ist dies ein Vertrag. Folglich kannst du die ausstehende Miete einklagen.
Ansonsten musst du deinem Kumpel kündigen (schriftlich, mit einer Kündigungsfrist). Danach kannst du sein Zimmer per Räumungsbefehlt räumen lassen (wird gerichtlich festgelegt).

Einfach rausschmeissen etc geht rechtlich nicht.
Und er hat ebenso hausrecht wie du (wenn ihr einen mündlichen Vertrag habt).
 
Mietverträge unter einem Jahr können auch formfrei geschlossen werden, sprich mündlich. Für dich dürfte es aber einfacher sein einfach vom Hausrecht gebrauch zu machen. Wenn er dich eh über Ohr hauen will ist das mit dem Arbeitsklima sowieso zu spät...
 
Wenn wirklich kein Mietvertrag vorliegt kannst du einfach die Polizei rufen wenn er nach aufforderung die Wohnung nicht verlässt.
Wäre nur zu klären inwieweit ein mündlicher Vertrag vorliegt und wie dann die rechtslage ausschaut. Da er ja einige Monate Miete gezahlt hat, scheint ja ein"Mietverhältnis" zu bestehen.

Aber das ist nur meine Sicht als Laie.
Ich würde da jemanden aufsuchen der sich mit Mietrecht usw auskennt.

Edit: Huch da war ich wohl etwas langsam beim tippen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habt anscheinen keinen schriftlichen Vertrag, aber in jedem Fall einen müdlichen.
Vielleicht ist dein Mitbewohner rechtlich nicht sehr bewandert, dann würde ich ihm sagen "entweder Kohle her oder du bist sofort (noch am gleichen Tag) draußen". Das sollte helfen!
Ansonsten musst du den Weg über Mahnbescheide gehen, das treibt dann aber die Kosten in die Höhe.

Aber wenn du die Möglichkeit hast auf Rechtsbeistand -> nutzen!
 
Abolis schrieb:
Auch mündliche Verträge sind rechtlich bindend... aber schwer zu beweisen.

Wenn ihr ein Untermietsverhältnis ausgemacht habt, so ist dies ein Vertrag. Folglich kannst du die ausstehende Miete einklagen.
Ansonsten musst du deinem Kumpel kündigen (schriftlich, mit einer Kündigungsfrist). Danach kannst du sein Zimmer per Räumungsbefehlt räumen lassen (wird gerichtlich festgelegt).

Einfach rausschmeissen etc geht rechtlich nicht.
Und er hat ebenso hausrecht wie du (wenn ihr einen mündlichen Vertrag habt).

Falsch in dem Fall nicht. Ein Mietvertrag ist kein stinknormaler Kaufvertrag(ist nicht mal ein Kaufvertrag), der einfach mündlich abgeschlossenn werden darf. Ist bei einem Gründstückskauf btw auch so.
 
Wo ist es denn geregelt welche Verträge mündlich abgeschlossen werden dürfen und welche nicht? Kann ich mir gerade schwer vorstellen.
 
Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt, die zu zahlenden Miete und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind.

Zeitmietverträge mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr bedürfen allerdings der Schriftform. Wird diese jedoch nicht eingehalten, so ist der mündliche Mietvertrag deswegen nicht unwirksam, sondern gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Bei einem mündlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusätzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe.

Im Zweifel gilt somit das Gesetz mit all seinen Vorteilen für den Mieter. Solche Verträge bergen daher vor allem für Vermieter ein Risiko, wenn irgendwann Unstimmigkeit über die Vereinbarungen herrscht und es zum Rechtsstreit kommt. Für jede vom Vermieter behauptete Abweichung von der BGB-Regelung ist dieser auch beweispflichtig. Bei mündlichen Vereinbarungen sollten daher immer Zeugen anwesend sein, die dies auch später belegen können.

Quelle: Finanztip.de
 
Airbag schrieb:
Falsch in dem Fall nicht. Ein Mietvertrag ist kein stinknormaler Kaufvertrag(ist nicht mal ein Kaufvertrag), der einfach mündlich abgeschlossenn werden darf. Ist bei einem Gründstückskauf btw auch so.

Falsch! In diesem Fall besonder bescheiden für den Vermieter.
http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/form-des-mietvertrages/muendlicher-mietvertrag.html

EDIT:
Also du solltest dringenst von diesem mündichen Vertrag wegkommen. Entweder drückst du ihm einen auf, den er unterschreiben soll oder du schmeißt ihn raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist im BGB geregelt.
BTW
Ich habe noch mal nachgeguckt. Der MIetvertrag kann mündlich abgeschlossen werden, wenn das Schuldverhältnis kürzer als 1Jahr ist.

Also, wenn du einen Zeugen hast, der die den Abschluss beweisen kann, kannst du den Untermieter deswegen belangen. Also zum Anwalt.


edit:

Davon abgesehen.
Wie lange sollte der Untermieter denn ursprünglich in der Wohnung bleiben, weil du ja nur schreibst, dass er nach 6Monaten angefangen hat unregelmäßig zu zahlen. D.h. er wohnt schon länger drinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
[..]mieteinkünfte sind einkommen, und damit steuerpflichtig. [..]
hast du die steuern abgeführt? wenn nicht, vergiss das geld und schmeiß den untermieter sonstwie raus.
 
Ich würd jetzt folgendes vorschlagen:

1. Mit Polizei drohen und vom Hausrecht gebrauch machen (einfachste wenn er sich nicht auskennt).

2. Wenn er von seinem Mieterstatus gebraucht macht brauchste auch keinen weiteren Beweis erbringen - sich über Kündigungsfristen informieren und ordentlich kündigen / klagen.
 
Wie gesagt, alles nur mündlich, ohne jede Angaben.
Wir haben uns nur über die Miete und den Zeitpunkt des Einzugs geeinigt.
Er arbeitet nicht mehr in meinem Betrieb ;)
er ist übrigens wegen diverser delikte vorbestraft und auf Bewährung(hab ich erst später erfahren)

Danke schonmal für die vielen Tipps, ihr seid echt perfekt!
mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
[..]mieteinkünfte sind einkommen, und damit steuerpflichtig. [..]

Gilt nicht bei einem geteilten Mietverhältnis (klassischer Fall WG). Solange die Mieteinnahmen vom Untermieter über den Mieter direkt an den Vermieter abgeführt werden braucht es keine steuerliche Erklärung...
Ist ja in dem Sinne keine Mieteinnahme sondern eine Beteiligung. Hängt aber auch von Fall zu Fall ab, welche Regelung greift. Aber hier liegt ziemlich eindeutig eine Wohngemeinschaft vor und ist damit nicht steuerpflichtig.
 
m-v-b schrieb:
Er arbeitet nicht mehr in meinem Betrieb ;)
er ist übrigens wegen diverser delikte vorbestraft und auf Bewährung(hab ich erst später erfahren)

Na wenn das so ist sollte klar sein, was zu tun ist, steht oben.

Ich wäre für die Sache mit Schloss auswechseln und Zettel an der Tür - wobei ich natürlich im Sinne "vorbestraft" nicht einschätzen kann, wie bei dem Menschen dasd Gewaltpotential ist...
 
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