Unterschied Onlinestreamportale vs Youtube

McBash

Lieutenant
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Mai 2010
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Und zwar beschäftigt mich seit längerem eine Frage.


Wo liegt der Unterschied zwischen Youtube und Kino.to ect...


Mittlererweile kann ich in Youtube nahezu jeden Film ansehen ohne zu bezahlen. Hier passiert jedoch nichts. Auf der anderen Seite stellt Kino.to keine Filme zur Verfügung und wird hops genommen.

Bin ich hier zu dumm dies zu verstehen?
 
- wenn Filme gemeldet werden werden diese gelöscht
- youtube kooperiert mit den Studios
-youtube wirbt nicht mit solchen Videos
- etc.
 
Das mag sein, jedoch mache ich mich dann genauso Strafbar auf Youtube Folgen von two an a half men oder den Schlümpfen anzusehen.
 
Nein, da es sich hier anders als bei kino.to nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt ...
 
Dann schlage im Gesetzbuch nach, da steht es. Wie es dann im Fälle von youtube und Kino.to auszulegen ist entscheiden die Gerichte. Bei youtube kann man auf jeden Fall nicht zwingend davon ausgehen das rechtswidrig veröffentlicht wurde...
 
Im Gegensatz zu Youtube hat kino.to keine Filme auf ihren Servern bereitgestellt (denke ich mal). Sie haben aber verlinkt auf Dateien fremder Server, auf denen "Komplizen" (den Urteilen nach) Dateien hochgeladen haben.
 
§ 53 UrhG
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.
Der Richter des Kino.to Urteils hat Streaming mit Download gleichgesetzt, womit der §53 UrhG anwendbar ist. (nicht das bei Streaming = Download schon das letzte Wort damit gefallen wäre)
Im Falle von Kino.to kann man vom Benutzer erwarten, Rückschlüsse über die Rechtswidrigkeit der Vorlage zu machen.
Alles kostenlos, neuste Filme und ohne Werbeunterbrechungen, gezielte Suche, Abgefilmte Kinofilme (in dem Fall sogar offensichtlich rechtswidrig hergestellt), etc.
Das sind genug Indizien, welche auch für den Laien diese Seite als illegal enttarnen müsste.
Bei Youtube sieht dies hingegen ganz anders aus. Ein paar Punkte welche sich zu Kino.to unterscheiden und deswegen für die Legalität sprechen habe ich ja oben bereits genannt. Dazu ist es hier auch laut den AGB verboten Videos hochzuladen dessen Rechte man nicht besitzt, womit für einen Laien der Punkt der „offensichtlichkeit“ wegfällt …
Was offensichtlich ist und was nicht, das hat am Ende natürlich ein Richter zu klären.
Bei Kino.to war es aber wohl ebenso offensichtlich, wie mit Bittorrent oder im Gulli ;)
 
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