Unterschiedliche Stornierungsbedingungen Hotel

Abe81

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Hallo liebe Community,

vor einem Jahr hat meine Frau etwas blauäugig einen Hotelaufenthalt in einem Familienhotel gebucht, die zu den sog. Familotels gehören, weil dort eine "Coronagarantie" angeboten wurde.

Jetzt gilt das Gebiet, in dem das Hotel beherbergt ist, offiziell als Hochrisikogebiet. Da wir dies Risiko mit unserer kleinen, ungeimpften Tochter nicht eingehen wollen, haben wir uns mal über die tatsächlichen Stornobedingungen dieser Garantie informieren wollen.

Wir haben Sie im Mailverkehr nirgends entdecken können und in den AGB steht "Die aktuellen Stornierungsbedingungen entnehmen sie der Buchungsbestätigung". Okay, also dem Hotel geschrieben, dass wir keine Buchungs- sondern nur eine Reservierungsbestätigung erhalten haben und in keiner der Mails diese Bedingungen Erwähnung finden. Daraufhin kam die Antwort:

"Covid-19 Geld zurück Garantie:
Im Falle das Ihr oder unser Gebiet zum Risikogebiet erklärt wird und eine Reise nicht mehr möglich ist, erhalten Sie den Betrag, welcher bis zu dem Zeitpunkt bezahlt wurde komplett zurückerstattet. [...]" [hervorgehoben durch mich]

Auf der Seite wurde zuerst in der Rubrik "Aktuelles"(!) dann in den AGB folgendes ergänzt:
"Die aktuellen Stornierungsbedingungen entnehmen Sie Ihrer Buchungsbestätigung.
Weiters sind jederzeit eine kostenlose Stornierung und eine Covid-19-Geld-zurück-Garantie bei Eintreffen folgender Möglichkeiten gültig:
  • Sie selbst oder einer Ihrer Mitreisenden sind/ist Covid-19 positiv getestet (Vorlage eines positiven Tests)
  • Sie selbst oder einer Ihrer Mitreisenden sind/ist eine K1- oder K2-Person (Vorlage eines offiziellen Bescheids)
  • Lockdown in Österreich"
Das liest sich nun ganz anders.

Wie würdet ihr dem Hotel gegenüber nun in Kontakt treten, um eine Stornierung der Buchung im Rahmen der Garantie durchführen zu können? Wir haben nie Stornierungsbedingungen erhalten und nun stehen dort ganz andere Bedingungen auf der Website, als uns noch vor einem Jahr genannt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Möglichkeiten die Reise kostenfrei zu stornieren sind ja recht eindeutig:

- Risikogebiet und eine Einreise ist nicht möglich, das können z. B. Ein- oder Ausreisebeschränkungen sein.

Darüberhinaus:

  • Einer der Reisenden ist positiv oder eine k1 bzw k2 Person
  • Lockdown in Österreich

Einfach nur "Wir haben jetzt wegen Corona keine Lust mehr" sehe ich da nicht als Grund.

Was wurde euch denn bei der Buchung als Stornierungsbedingungen genannt?
 
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Dann sind die AGB nicht wirksam eingebunden und es gelten die gesetzlichen Regelungen. Du hast die Wahl, ob du dich auf die Unwirksamkeit berufst oder die AGB gelten lassen möchtest.
 
Gibt's bei Onlinehotelbuchungen ein 14 tägiges Widerrufsrecht? Ihr habt ja jetzt erst die vollständigen Unterlagen erhalten.
 
Wir haben noch gar keine Unterlagen erhalten, da wir nie eine Buchungsbestätigung erhalten haben (nur eine Anzahlungsbestätigung) - in der alle Unterlagen angehängt sein sollten. Freunde, mit denen wir dorthin fahren wollten, haben nachgefragt und daraufhin erst die Stornierungsbedingungen erhalten.

Zudem sind die Bedingungen, die per Mail verschickt wurden, andere als die auf der Seite des Hotels (siehe oben) - und nochmals andere, als jene, die uns vor einem Jahr telefonisch genannt wurden.

Wir haben ja extra ein Hotel gebucht, dass uns großzügige Garantien bezüglich coronabedingten Stornierungen versprach. Jetzt scheinen wir die Dummen zu sein, weil das Hotel uns nie eine Buchungsbestätigung samt enthaltener Stornierungsbedingungen hat zukommen lassen und wir vor einem Jahr nicht darauf bestanden, als keine kam.
 
Und welche wurden euch vor einem Jahr genannt?

Ich verstehe deinen ersten post so, dass die Bedingungen auf der Homepage quasi eine Ergänzung zu den AGB sind und den Kunden besser stellen als die Regelung in den AGB.

Sehe das also nicht als Problem.
 
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Vor einem Jahr wurde im Internet beworben und auf telefonische Nachfrage gesagt, dass die Einordnung als Risikogebiet ausreiche (jetzt ist natürlich weder die Werbung zu finden und telefonische Auskunft vor elf Monaten... natürlich werden die sagen, dass das so nie gesagt wurde).

Die in der Mail genannten Bedingungen (die sich nur in dieser Mail wiederfinden) sind m.E. großzügiger auslegbar (Risikogebiet = stornierbar) aber auch streng auslegbar (Risikogebieteinordnung verhindert Einreise, nur dann stornierbar).

-----------
Bezüglich AGB: Weil @unicom das oben erwähnte, habe ich nochmal nachgeguckt. Auf diese wurde durchaus ordnungsgemäß in der Reservierungsbestätigung hingewiesen. Allerdings wird

a) in den AGB auf die "aktuellen Stornierungsbedingungen ..." verwiesen, die per Buchungsbestätigung hätten versendet werden sollen (was ja nie geschah) und
b) sind lt. Website die AGB auf dem Stand Februar 2017, es finden sich aber dort Coronaklauseln editiert (die beim letzten Durchkämmen der AGB vor einem Jahr dort so nicht standen). Es wurde also offensichtlich etwas an den AGB geändert.
 
Abe81 schrieb:
Die in der Mail genannten Bedingungen (die sich nur in dieser Mail wiederfinden) sind m.E. großzügiger auslegbar (Risikogebiet = stornierbar) aber auch streng auslegbar (Risikogebieteinordnung verhindert Einreise, nur dann stornierbar
Ich sehe da keinen großen Spielraum die großzügig auszulegen. Da steht doch ganz klar "Risikogebiet und Einreise nicht möglich".

Ruf beim hotel an und Beruf dich auf die Werbung vor einem Jahr und das geführte Telefonat, dass damals kommuniziert wurde Risikogebiet reiche aus.

Wenn das hotel dann der Meinung ist, sie haben recht und du die Meinung vertrittst du bist im Recht müsst ihr einen dritten "beauftragen" der dann entscheidet wer recht hat.
 
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Klar, das werde ich natürlich tun.

Aber aufgrund der ganzen o.g. Widersprüche und Schlampigkeiten wollte ich hier vorher nachfragen, was eure Strategie wäre, sich dem Hotel gegenüber zu verhalten, falls die unseren Verweis auf Werbung und Telefonat ignorieren.

Wir hätten ja entweder die AGB und Stornierungsbedingungen bekommen müssen, die zum Zeitpunkt der Buchung/des Vertragsabschlusses gelten und über Änderungen der AGB informiert werden müssen. Hätten wir die Änderung mitbekommen, hätten wir vermutlich bereits vor Monaten storniert.
 
Abe81 schrieb:
was eure Strategie wäre, sich dem Hotel gegenüber zu verhalten
Möglichst „dumm“ stellen, naiv nachfragen und sich die Sicht des Hotels schriftlich darlegen lassen.

Selbst wenn man dann nicht direkt das Ziel erreichen sollte, generiert man durch dieses Vorgehen jede Menge Text und damit Angriffs- und Interpretationspunkte für einen eventuellen Rechtsstreit.
 
Ja, das Hotel ist in Österreich. Deswegen auch die Einordnung des AA als Hochrisikogebiet.
 
Habt ihr da einfach mal angerufen und gefragt ob sie die Reservierung kostenfrei rausnehmen können?

Grundlegend ist die Einstufung als „Hoch“ Risikogebiet halt relativ zu sehen, da Deutschland selbst es auch ist und das Risiko dort nicht höher ist wie zuhause.
Aus Sicht des Hotels wollt ihr halt einfach nicht mehr anreisen, finde deren oben zitierten Auszüge auch ok und deckt sich mit vielen anderen Covid „Absicherung“ die ich die letzten 1,5 Jahre so gesehen habe.
 
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Du bekommst nichts zurück, eine Reise ist auch in ein Hochrisikogebiet problemlos möglich. Die Hotels und Reiseveranstalter haben sich nach den ganzen Problemen im letzten Jahr sehr gut abgesichert.

Selbst wenn es ein Virus Varianten Gebiet wäre würden deine Chancen schlecht stehen. Es gibt keinen Grund nicht anreisen zu können.

Man könnte es wohl höchstens über fehlende Buchungsbestätigung etc versuchen ..
 
Na, ich finde die Frage, ob AGB zugegangen sein müssten und welche Bedingungen zum Zeitpunkt des Abschlusses herrschten, schon ziemlich spannend.


Uns hat ein Hotel und ein Hotelvermittler (B2B) ebenfalls mit seinen Argumente gedroht und wir sind mit 70% der Forderung raus. Ich hätte ja lieber 100% gehabt, aber irgendwie will hier nie jemand klagen.


Warum sich also kampflos mit 0% zufrieden geben? Im Zweifel doch lieber ein monetäres Tauziehen oder eben eine Alternative, also Umbuchung, Gutschein etc.
 
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snickii schrieb:
Du bekommst nichts zurück, eine Reise ist auch in ein Hochrisikogebiet problemlos möglich. Die Hotels und Reiseveranstalter haben sich nach den ganzen Problemen im letzten Jahr sehr gut abgesichert.
Heelix schrieb:
Aus Sicht des Hotels wollt ihr halt einfach nicht mehr anreisen, finde deren oben zitierten Auszüge auch ok und deckt sich mit vielen anderen Covid „Absicherung“ die ich die letzten 1,5 Jahre so gesehen habe.

Die Frage ist ja, welche Garantien resp. Stornierungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses galten. Die Hotels haben sich ja nicht nur „abgesichert“, sondern auch mit umfänglichen Garantieangeboten verunsicherte Kunden locken wollen. Und wir haben uns ganz bewusst für eine sehr großzügig formulierte Garantie entschieden.

Als wir die 400€ angezahlt hatten und daraufhin eine Reservierungsbestätigung erhielten, war für uns die Sache vor 11 Monaten erstmal abgehakt. Jetzt stehen wir eben ohne ‚Beweis‘ der damals geltenden Bedingungen da.

Wir haben jetzt die Möglichkeiten:

a) ganz naiv dem Hotel zu schreiben, dass ja keine Buchung zustande kam und wir jetzt bemerkt haben, dass sie ja noch unsere Anzahlung haben und diese bitte bis zum …. auf folgendes Konto überweisen sollen. [Unsere Juristenfreunde haben uns noch den Hinweis gegeben, dass in den AGB stehen könnte, dass ein Vertrag erst mit Zusendung der Buchungsbestätigung zustande kommt; das werde ich zu Hause gleich mal recherchieren]

Oder

b) Nach den damals geltenden Garantiebedingungen die Reise stornieren [ohne diese schriftlich zu haben].
 
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SpookyFBI schrieb:
Inzwischen kommen ja nur noch geboosterte oder PCR Test nach Österreich rein
Das beeinflusst nichts, ist halt so.
Solange es kein Reiseverbot gibt..


Ich würde übrigens Variante 1 wählen.
 
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