Urlaubsanspruch bei Kurzzeitarbeit

webbi

Lt. Junior Grade
Registriert
März 2003
Beiträge
450
Hallo zusammen,

ich habe vor Beginn meines Zivildienstes eine Abmachung mit meiner Dienststelle getroffen, den Zivildienst freiwillig um knapp zwei Monate auf Basis eines normalen Arbeitsvertrages zu verlängern. Der genaue Zeitraum der Anstellung beträgt sieben Wochen.

Da es bei Freunden von mir so ist, dass diese selbst bei kurzen Arbeitszeiträumen (z.B. vier Wochen Praktikum = 2 Urlaubstage) Urlaub nehmen können wollte ich mal fragen, wie das bei meinem Vertrag über sieben Wochen aussieht. Habe ich bei einer so kurzen Anstellung Anspruch auf Urlaub oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?

Gruß, webbi
 
Hi,

grundsätzlich hast du immer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Sofern du nicht das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber tätig bist, besteht dieser Urlaubsanspruch nur anteilig. Arbeitest du z.B. 6 Monate bei einem Arbeitgeber, sind das mind, die Hälfte der gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage.

In deinem müssten dies dann ca. 1/6 der gesetzliche vorgeschriebenen Urlaubstage sein, da du ja nur ca. 2 Monate dort arbeitest.

Wie lange machst du Zivildienst bzw. hast du Zivildienst gemacht? Wie sieht es mit dem Urlaub im Zivildienst aus? Ist der schon vollständig genommen?

Evtl. ist natürlich noch von Bedeutung, was genau vereinbart wurde, aber deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch kann dir keiner nehmen.

Gruß
 
Ich habe 9 Monate Zivildienst gemacht und meinen Urlaub voll nutzen können (sogar die fünf Tage Sonderurlaub für Bildungsurlaubskurse werde ich demnächst noch wahrnehmen, die Möglichkeit für Sonderurlaub im Rahmen der Berufsförderung ist aber auch eine "Soll-Vorschrift" im Zivildienstgesetz und ohnehin Landesgesetz, also nichts Besonderes).

Da ich für die Verlängerung des Zivildienstes, der von der Dienststelle ausdrücklich gewünscht wird (weil sie sonst relativ aufgeschmissen wären) aber fast meine komplette Sommerfreizeit opfere, ist mir die Regelung für den Urlaub während der Verlängerung schon recht wichtig bevor ich irgendwas unterschreibe, auch wenns nur 2-3 Tage sein dürften...

Der Arbeitsvertrag wird dann für die Dauer von sieben Wochen abgeschlossen. Die Rechnung müsste bei 20 gesetzlichen Urlaubstagen (5-Tage-Woche) dann 20 * ( 7 / 52 ) lauten, richtig? Entspricht 2,69 Urlaubstagen. ;)

Gruß, webbi
 
Zurück
Oben