Urlaubsanspruch

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Ramschbude

Gast
Hi zusammen,

ich habe nun auch mal eine Unklarheit in meinem AV und hoffe, dass es hier jemanden gibt, der da etwas Ahnung hat. Die "Meinung" meines AGs werde ich noch darlegen (die mir offensichtlich nicht passt ;) )

In meinem AV steht
"Sie erhalten 30 Tage Erholungsurlaub bei einem ganzjährig bestehendem Arbeitsverhältnis und einer 5 Tage Woche"

Jetzt scheide ich in der 2. Jahreshälfte aus. Zählt das als sogenannte „Pro-rata-temporis“-Regelung die mir den Urlaub dann nur anteilig gewährt anstelle des vollen Jahresurlaubs?

Kennt jemand diese Formulierung?

Meine Firma ist der Meinung, dass mir 20 Tage zustehen (30/12)*9 - 2,5 (1 Monat Elternzeit). Ich kann damit leben, auf die 7,5 Tage zu verzichten und will deshalb nicht zu nem Anwalt gehen.

Danke für euren Input
 
Bin kein Arbeitsrechtler. Mit welcher Begründung wird die Elternzeit in Abzug gebracht?

Generell finde ich es amüsant und hilfreich in solchen Fällen möglichst viele Fragen zu stellen, welche dann die - in diesem Fall - Personalabteilung beantworten muss.

Entweder die geben viel Geld für Anwälte aus und die Antworten sind gut begründet und nachvollziehbar, dann habe ich Geld gespart. Oder die schicken mir seltsame Antworten zurück, die ich dann als Ansatzpunkt zur Gegenargumentation verwende.
 
Ich kann nicht viel beitragen, als zu sagen, dass das bei mir genau so berechnet wurde, als ich bei der Geburt unserer Tochter ab August in Elternzeit ging.
 
Die Elternzeit darf nicht in Abzug gebracht werden. Tritt man nach dem 01.07. aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann man den vollen Jahresurlaub beanspruchen (muss man aber nicht).

Da ich aktuell auch nen neuen Job antrete und Elternzeit hatte, kann ich dir zwar die jeweiligen Paragrafen zwar aus dem Kopf nicht nennen, dir aber versichern, dass das so korrekt ist. Die Paragrafen findest aber Recht zügig beim Googeln mit den entsprechenden Stichworten.
 
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@Erkekjetter hat es bereits richtig gesagt, scheidest du nach dem 01.01 aus, hast den vollen Jahresurlaub in Anspruch.
Ergänzung ()

Das Ganze ist geregelt im Paragraf 5 BUrlG .
 
Im öffentlichen Dienst ist es wie folgt:
Der Jahresurlaub wird anteilig gewährt.
Also in Deinem Fall 30 Tage/ 12* Beschäftigungsmonate.
Die Elternzeit kann Dein AG pro genommenen Monat Elteernzeit um einen Tag vom Gesamturlaubsanspruch (wie oben berechnet) abziehen.
Ich bin das ziemlich fit drin, da ich als Stationsleitung in der Pflege häufig damit zu tun habe.
Wenn Du jetzt einen Monat Elternzeit hattest und zum 30.06. aufhörst wäre das die Rechnung:
(30:12 * 6)- 1= 14
 
Erkekjetter schrieb:
Tritt man nach dem 01.07. aus dem Arbeitsverhältnis aus, kann man den vollen Jahresurlaub beanspruchen (muss man aber nicht).
Man muss aber beachten, dass der genommene Urlaub (bei einem direkten Anschlussverhältnis) beim neuen Arbeitgeber angerechnet wird.

Sprich alter und neuer Arbeitgeber gewähren 30 Tage / Jahr und man raucht die bis 01.07. weg erwirbt man für dieses Jahr keinen weiteren Urlaubsanspruch.

Gewähren beide 30 Tage und man hat bis 01.07. 20 genommen erhält man beim neuen noch 10. Gewährt der alte 30 Tage, der neue aber nur 24 und man hat 20 genommen erwirbt man beim neuen nur 4 Tage.

Als ich vor ein paar Jahren den AG gewechselt hatte musste ich von meinem alten AG einen Nachweis über bereits genommene Urlaubstage einreichen.

PS:
Eventuell auch noch wichtig. Der alte Arbeitgeber ist dazu angehalten den Resturlaub bei Austritt in Form von Zeit zu gewähren, weil der Erholungswert steht im Vordergrund. Der Arbeitgeber kann den Resturlaub unter gewissen Umständen auszahlen. Das muss aber begründet werden und die Hürden dafür sind Recht hoch.
 
Das mit dem kompletten Jahresurlaub bei austritt nach dem 01.07 gilt nur wenn es keine pro-rata-temporis Klausel im Vertrag gibt und genau darum geht es dem TE, ob die oben genannte Formulierung als entsprechende Klausel zählt.
 
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So würde ich das verstehen, dass er nur anteiligen Anspruch hat. In seinem AV steht die 30 Tage gelten bei einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis. Da er vor dem 31.12. Austritt, besteht das Arbeitsverhältnis nicht ganzjährig.
 
Man unterscheidet den gesetzlichen Urlaubsanspruch und deine zusätzlichen 10 Tage Urlaub, ka wie das bei dir geregelt ist (vertraglich, tariflich etc) . Für den zusätzlichen Urlaub kann man Pro-rata-temporis vereinbaren. Der gesetzliche Anspruch besteht ab der zweiten Jahreshälfte voll.
 
eltono91 schrieb:
So würde ich das verstehen, dass er nur anteiligen Anspruch hat. In seinem AV steht die 30 Tage gelten bei einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis. Da er vor dem 31.12. Austritt, besteht das Arbeitsverhältnis nicht ganzjährig.
Es ist egal was in diesem Arbeitsvertrag steht, in diesem Fall greift das Bundesurlaubsgesetz und dieses steht über diesem Arbeitsvertrag, er bekommt also nach dem 01.07 die vollen dreißig Tage.

Es sei denn, es ist ein befristeter Arbeitsvertrag, der zum 31.06 ausgelaufen wäre, dann hätte er diesen Anspruch nicht.
 
@Goldsmith
Ja, da möchte ich mich korrigieren. Du hast Recht man erwirbt ab den 01.07. den vollen Anspruch. Man sollte dann trotzdem beachten was ich in #7 schrieb, nämlich das dieser Anspruch mit dem neuen AG verrechnet werden kann. Das BUrlG schließt in in §6 nämlich einen Doppelanspruch aus. Ergo nimmt man seinen gesamten Jahresanspruch beim alten AG muss der neue AG keine weiteren Tage gewähren.

BUrlG § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen schrieb:
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Man erwibt also den Anspruch nach wie vor pro Jahr.

Daher wenn der TE nun ein direktes Arbeitsverhältnis im Anschluss hat kann er darauf pochen die vollen 30 Tage beim alten AG zu nehmen, hat dann für den Rest des Jahres keinen Anspruch beim neuen AG (außer dieser gewährt mehr als 30 Tage). Alternativ nimmt er anteilig die Tage beim AG und die restlichen gibts dann beim neuen (unterm Strich also weiterhin 30 Tage/Jahr). Sprich auf die vollen 30 Tage beim alten AG zu pochen macht (aus meiner Sicht) nur ohne Anschlussverhältnis sind.

(das mit der Elternzeit habe ich hier bewusst raus gelassen, damit kenne ich mich nicht aus)
 
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Abzug für Elternzeit ist wohl okay (kurze Google-Recherche). Finde ich seltsam, aber so ist Arbeitsrecht. :D
 
@eltono91,

da bin ich bei dir, geht man nahtlos in ein neues Arbeitsverhältnis, dann wird das verrechnet.
 
@Idon
wie verlinkt ist es das aber nur unter der Vorraussetzung, dass es der AG dem vorab AN mitgeteilt hat. Das geschieht oft genug nicht.
 
eltono91 schrieb:
Sprich auf die vollen 30 Tage beim alten AG zu pochen macht (aus meiner Sicht) nur ohne Anschlussverhältnis sind.
Das ist natürlich ein guter Punkt.

Goldsmith schrieb:
Es ist egal was in diesem Arbeitsvertrag steht, in diesem Fall greift das Bundesurlaubsgesetz und dieses steht über diesem Arbeitsvertrag, er bekommt also nach dem 01.07 die vollen dreißig Tage.
Laut meiner Recherche sind die 10 Tage "freiwillig" und können mittels Pro-rata-temporis wegfallen, nur eben nicht unter die 20 Tage.
Idon schrieb:
Mit welcher Begründung wird die Elternzeit in Abzug gebracht?
Ich hab bisher nur vorsichtig vorgefühlt. Von Kollegen die gekündigt haben hab ich miese Stories gehört in anderen Fällen.

Denke dann lass ich das so stehen und hole mir die beim neuen AG (37 Tage Urlaub, also noch 17 in 3 Monaten ^^)
Ergänzung ()

Erkekjetter schrieb:
wie verlinkt ist es das aber nur unter der Vorraussetzung, dass es der AG dem vorab AN mitgeteilt hat. Das geschieht oft genug nicht.
Hat er leider ^^
 
Die Regelung kann nicht erfüllt werden, wenn man bspw den Jahresurlaub bereits im Sommer vollständig verbraucht (da kann sich kaum ein AG verwehren).
Erst wenn man dem AG die Kündigung verkündet, wird er feststellen das man nicht mehr anteilig rechnen kann.

Was das über die Rechtmässigkeit aussagt weiss ich nicht.

Als AN ist man hier gut beraten wenn man die Kündigung solange es geht geheimhält.
 
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