Frage zum Urlaubsanspruch

P

Paros_Hilti

Gast
Hallo Zusammen,

ich arbeite jetzt inzwischen im Sicherheitsgewerbe und hier habe ich in Hessen Anspruch auf 31 Tage Urlaub im Jahr. Nun ist es so, dass ich noch 11 Tage Urlaub für das laufende Kalenderjahr habe. Mein Arbeitgeber ist der Meinung, dass ich diese 11 Tage Urlaub im Dezember vom 20. bis 31. zu nehmen sind (ist auch mein Wunsch der Zeitraum) sprich das alle 11 Tage so aufgebraucht werden.

Ich bin der Meinung, das das so gesetzlich nicht erlaubt ist und ich länger frei/ Urlaub haben müsste weil hier einige Tage auf einen Feiertag fallen und auf einen Sonntag. Eigentlich dürfte mein AG mir nur 6 Tage Urlaub für diesen Zeitraum berechnen oder täusche ich mich da?

Im Bundesurlaubsgesetzt heißt es:

" Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
§ 3 Dauer des Urlaubs
(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.
(2) Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

Nach meinem Verständnis dürften mir hier nur 6 Tage Urlaub statt 11 Tage berechnet werden. Kann mir das bitte mal jemand bestätigen? Danke!
 
Zählen Sonn- und Feiertage zu deinen normalen Arbeitstagen - sprich arbeitest du an solchen Tagen?

Werktage können auch Sonn- und Feiertage sein (üblich in Gastronomie, im Medizinischen Bereich oder auch Polizei etc.). In dem Fall können Urlaubstage auch auf solche Tage fallen bzw. eingesetzt werden.

Falls ein Tarifvertrag existiert - es kann auch kalendertäglicher Urlaub (= man muss für jeden freien Tag Urlaub nehmen) fixiert werden. Dann hat man mind. 28 Tage Urlaub. Könnte hier der Fall sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich arbeite rund um die Uhr 7x24.. Im Moment bin ich auch gerade auf Arbeit. An den WE arbeite ich auch immer in 12h Diensten wie an jedem Arbeitstag auch. Soweit mir bekannt, muss ein AN einen Ausgleichstag bekommen wenn er an einem Sonntag gearbeitet hat.

Nochmals. ich arbeite im Sicherheitsdienst. Da ticken die Uhren ein bisschen anders.
Hier der MTV Hessen auf die Schnelle gefunden via Google.
http://wasi-hessen.de/wp-content/uploads/2016/03/MTV-Bew-HN-01-07-07-30-0910.pdf
 
"Bei der Berechnung des Urlaubsanspruches werden die innerhalb des
Urlaubszeitraumes liegenden Samstage, Sonntage, Feiertage und
dienstfreie Tage mitgerechnet."

Steht doch alles drinnen (wenn auch von 2007, vllt findest noch einen aktuelleren). Das Vorgehen scheint aber von deinem Arbeitgeber korrekt zu sein.
 
Heiligabend und Silvester sind in Deutschland keine gesetzlichen Feiertage. Viele Firmen leben das so oder geben halbe Tage frei, das ist aber reine Kulanz.
Die 24 Pflichturlaubstage gelten für eine 6-Tage-Woche was entsprechend 4 Wochen Urlaub ergibt.
Arbeitest du regelmäßig auch Samstags, Sonntags und an Feiertagen? 5-Tage-Woche oder 6-Tage-Woche? Hast du einen festen freien Tag?

Ich komme übrigens bei keiner Rechnung auf 11 Urlaubstage. Wenn man den ersten und zweiten Weihnachtstag als gesetzlichen Feiertag nimmt, komme ich im "worst case" auf 10 Urlaubstage für den Zeitraum.
 
In dem MTV werden wir AN des Sicherheitsgewerbes schlechter gestellt als es im Gesetz so steht. Das ist m. M. n so nicht zulässig. Eine Verbesserung ist auf alle Fälle möglich aber keine Verschlechterung.
 
Interessanter Tarifvertrag. So ein Modell kannte ich bisher auch nicht.

Unter II3a steht ja eindeutig, sofern der aktuell und für Dich gültig ist, die Berechnung:
7 Tage Urlaub/Woche incl. Sonn/Feiertage.
Im übrigen stehen Dir hier 32 Tage zu, nicht 31.


Paros_Hilti schrieb:
schlechter gestellt als es im Gesetz so steht
Kann ich nicht entnehmen - gesetzlicher Anspruch sind 24 Tage=4 Wochen, gerechnet mit 6 Tagewoche
- die hast Du doch auch.

PS: Nach der Rechnung sind vom 20.-31.12. sogar 12 Tage aufzuwenden - es sei denn Hlg.Abend und Silvester würden nur als halbe Tage zählen, was auch nicht der Normalfall wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Rechnung entspricht dem Gesetz. In dem TV gehen sie von einer 7 Tage Woche aus, also mindestens 28 Tage Urlaub. Da du zusätzlich einen Ausgleichstag hast, ist dieser ebenfalls in den Urlaubsanspruch eingerechnet und somit ergeben sich die 32 Tage = 4 volle Urlaubswochen + die 4 Ausgleichstage, die anfallen würden.
Im Gegenzug musst du eben wirklich jeden Tag den du Urlaub gehen willst auch als Urlaub anmelden.

Zumindest verstehe ich das so. Hilfreich wäre natürlich dein aktueller TV oder was genau in deinem Arbeitsvertrag steht.
 
Paros_Hilti schrieb:
In dem MTV werden wir AN des Sicherheitsgewerbes schlechter gestellt als es im Gesetz so steht. Das ist m. M. n so nicht zulässig. Eine Verbesserung ist auf alle Fälle möglich aber keine Verschlechterung.

Dann kläre das bitte mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Aber als Hinweis: Deiner Rechnung nach hättest du mehr Urlaubsansprüche als Leute mit IG Metall oder IG Chemie Tarif. Hältst du das für realistisch?
 
Paros_Hilti schrieb:
n dem MTV werden wir AN des Sicherheitsgewerbes schlechter gestellt als es im Gesetz so steht.
Du darfst niemals schlechter gestellt sein, als das Gesetz es vorgibt, das sind schlicht und ergreifend die Rahmenbedingungen, was der Arbeitgeber oder die Tarifverträge daraus machen, ist tendenziell identisch oder besser.
Wenn du dir da sicher bist, siehe Beitrag #10: Anwalt.
Das Gesetz sagt hier in §13 (1) Von den vorstehenden Vorschriften mit Ausnahme der §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 kann in Tarifverträgen abgewichen werden. Die abweichenden Bestimmungen haben zwischen nichttarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen diesen die Anwendung der einschlägigen tariflichen Urlaubsregelung vereinbart ist. I m übrigen kann, abgesehen von § 7 Abs. 2 Satz 2, von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.

Bezüglich der Frage "Wann muss Urlaub genommen werden?" ist das Gesetz auch klar:
(3) Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.
Auch Ausnahmen dazu werden aufgeführt, "ich möchte in den kommenden zwei Monaten keinen Urlaub" fällt nicht darunter, das müssen dann eher triftige Gründe sein: Personalmangel, Krankheitsfälle und ähnliches, aber das ist in diesem Fall ja nebensächlich.

Wenn du in einem Berufsfeld arbeitest, in dem rund um die Uhr, 7 Tage die Woche gearbeitet wird/werden muss, dann zählen auch deine regulären Dienstwochenenden und/oder Feiertage als Arbeitstage, zumindest ist das so im Bereich der Kranken- und Altenpflege.
 
In dem MTV werden wir AN des Sicherheitsgewerbes schlechter gestellt als es im Gesetz so steht.

Der Urlaub ist vllt ein blödes Beispiel, aber generell kann man in einem TV schon schlechter gestellt werden, Stichwort "Tarifautonomie"

So hat man es uns zumindest im (sinnlosen) Industriemeister Kurs beigebracht. Dozent war ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
brettler schrieb:
aber generell kann man in einem TV schon schlechter gestellt werden, Stichwort "Tarifautonomie"
Das ist total Falsch. @mykoma hat es schön erklärt.

BTW: Der Tarifvertrag spricht von 32 Kalendertagen, das ist nicht (immer) gleichzusetzen mit Werktagen.
Deshalb ist es schon wichtig zu wissen wann genau gearbeitet wird.

Für diesen Fall würde ich einfach auf den Punkt II. Unterpunkt 2. und 3. heranziehen.
Da der TV ganz klar sagt, dass Arbeitstage Mo-So sind, sind die 11 Tage "genau" richtig. Ich könnte nochmal klären, ob 24./31. nicht mit einem halben Tag gerechnet werden. Aber in der Summer sehe ich da kein Problem. ALLERDINGS würde ich schon einmal klären, wie genau hier die 32 Tage auszulegen sind. Da das mmn schon fast Deckungsgleich ist.
 
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@P4ge @brettler @mykoma

Tarifdispositive Regelungen. Damit dürfen in einem Tarifvertrag auch zum Gesetz nachteilige Abweichungen getroffen werden, allerdings müssen diese explizit im Gesetz freigegeben sein (Öffnungsklausel), sonst landen wir wieder beim Günstigkeitsprinzip.
 
Idon schrieb:
Tarifdispositive Regelungen. Damit dürfen in einem Tarifvertrag auch zum Gesetz nachteilige Abweichungen getroffen werden, allerdings müssen diese explizit im Gesetz freigegeben sein (Öffnungsklausel), sonst landen wir wieder beim Günstigkeitsprinzip.
Ja durchaus möglich. ABER diese Klauseln sind schon ziemlich "selten". Ja sie kommen vor, da jede Branche anders tickt, jedoch müssen sie diese Branchen auch erklären warum sie weniger als das Gesetz machen wollen. Wie gesagt selten. Und mir persönlich kam das bisher, dass krass vom Gesetz abgewichen wurde, noch nie unter. 1-2 Urlaubstage sind da echt zu verschmerzen.
 
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Imho gab es solche Abweichungen in der Vergangenheit beim Mindestlohn (Anhebung auf den aktuellen Mindestlohn etwas später), bei der Arbeitnehmerüberlassung (Equal-Pay deutlich später) etc.

Mir ging es nur um die allgemeine Aussage. Beim Urlaubsanspruch ist ein Abweichen nach unter das gesetzliche Mindestmaß meines Erachtens nicht erlaubt.
 
Idon schrieb:
Anhebung auf den aktuellen Mindestlohn etwas später
Dieses Öffnungsklausel beim Mindestlohn war aber nur eine zeitliche Begrenzung. Aktuelle müssen alle* den Mindestlohn bekommen. (*Langzeit AL)
Aber wir sind uns im Kern ja einig JA es gibt Abweichungsmöglichkeiten, aber sie sind sehr selten und meistens noch zeitlich befristet.

Um zum Thema zurück zukommen. Kann der TE evtl. einen Nachweis seiner genommenen Urlaubstage für 2020 noch anfordern? Vielleicht besteht (wirklich nicht beabsichtigt) ein Rechenproblem.
 
Werden die gesetzlichen Feiertage bei solchen Tarifverträgen eigentlich irgendwie berücksichtigt, wenn jeder Tag des Jahres als Arbeitstag in Frage kommt? Das sind in Bayern oder BaWü in "guten" Jahren immerhin an die 10 freien Tage im Jahr, an denen jemand im Sicherheitsdienst, Gastro, whatever ganz normal arbeiten wird... Gibt es dafür, neben Feiertagszuschlägen noch Ausgleichstage, o.ä?
Jemand mit einer "normalen" 5-Tage-Woche kommt somit immerhin auf 20+~10 freie Tage im Jahr, nebst allen Samstagen und Sonntagen...
 
Das hängt auch von der genauen Dienstplanung ab, bei mir wird jeder Dienst in Stunden umgerechnet, für Sonn- und Feiertage gibt es zB Zuschläge (abseits der finanziellen Zuschläge) in Form von Zeit, die dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird.
Wer mehr Sonn- und Feiertage arbeitet, erwirtschaftet mehr "Stunden" auf seinem Zeitkonto, die irgendwie wieder ausgeglichen werden müssen, i.d.R. durch freie Tage an anderer Stelle, Auszahlung wäre auch eine Option.
Alles andere müsste im Vertrag/Tarif geregelt sein.

Wer Wochenenden und Feiertage Arbeitet, arbeitet ja an sich auch nicht 24/7 durch, sondern hat irgendwo seinen Freizeitausgleich unter der Woche, das allein gibt ja bereits das Arbeitszeitgesetz vor.
 
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