Urlaubsanspruch bei Vertragsbeginn im laufenden Jahr

SSD Turbo

Commander
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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine kurze Frage zur Interpretation von Urlaubsanspruch, wenn man nicht zum 01.01. beginnt. Und zwar heißt es im Arbeitsvertrag:
Es besteht Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen, pro Kalenderjahr. Der Arbeitgeber gewährt dem Angestellten zusätzlich zu dem gesetzlichen Mindesturlaub einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, für das Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder endet, steht dem Angestellten für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des zusätzlich gewährten Urlaubs zu.
Nun finde ich aber im Internet hauptächlich Beispiele wie es ist, wenn man im laufenden Jahr kündigt, aber nichts dazu wie es ist wenn man beginnt. Allerdings scheint nach 6 Monaten generell Anspruch auf den gesamten Mindesturlaub zu bestehen. Hier mal aus einem Artikel:
Ist die Wartezeit erfüllt, steht dem Arbeitnehmer im Arbeitsrecht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub zu, auch wenn das Beschäftigungsverhältnis kein volles Kalenderjahr bestanden hat. https://mgp-rechtsanwalt.de/ab-wann-steht-mir-der-volle-jahresurlaub-zu/
Nun wurden bei mir einfach die 30 Tage genommen durch 2 geteilt und mit 7 Multipliziert (also 17,5 Tage), da ich 7,5 Monate in 2023 im Unternehmen war und ja nur für ganze Monate Urlaubsanspruch entsteht. Allerdings bin ich der Meinung dass man es jetzt so wie es im Vertrag formuliert ist durchaus so verstehen könnte, dass ich eigentlich die 20 Tage gesetzlich fix hätte, weil ich über 6 Monate da bin, plus nochmal Anteilig für 7 Monate einen Teil der 10 Tage des vertraglichen Urlaubs on top bekomme. Was meint ihr?

Vielen Danke schon mal und viele Grüße
SSD Turbo
 
Ich würde mich dabei (für die 20 gesetzlichen Urlaubstage bei 5 Arbeitstagen/Woche) hieran halten, also an das Bundesurlaubsgesetz:
https://www.ihk.de/ostbrandenburg/zielgruppeneinstieg-gruender/arbeitsrecht/urlaub-1957802
Und schon kannst nur Du selber wissen, ob Du vorher gearbeitet hast und Dir dort Urlaub gewährt wurde. Dann ist laut Gesetz (bzw. laut der Auslegung der IHK) der anteilig genommene Urlaub vom neu erworbenen Urlaubsanspruch abzuziehen (entgegen Aussagen hier vor ein paar Jahren ist es wohl gesetzlich vorgeschrieben, dass der alte AG dies dem neuen AG mitteilen muss). Wobei "anteilig" nur der Teil ist, der Dir mind. zugestanden hätte, also 20 * 1/12 * Beschäftigungsmonate vor Juni 2023. Hat man Dir dort mehr Urlaub gewährt, dann ist dies Dein Glück und das Pech des alten AGs.
 
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@gymfan danke, das Beispiel bei der IHK sieht eigentlich gut aus. Ich war davor in dem Jahr nirgends angestellt, war Übergangsweise noch selbstständig von meinem Nebengrwerbe vom Studium. Heißt ich hatte also mein Anstellungverhältnis und somit kein klassischen Urlaub der gewehrt wurde. Demnach müsste ich so wie ich den Vertrag interpretiere, die 20 Tage plus anteilig ca. 6 Tage von den 10 vertraglichen Urlaubstagen. Und nicht nur 17,5 (also anteilig 30 Tage für 7 Monate).
 
richtig, da in dem Vertrag ausdrücklich und eindeutig zwischen gesetzlichem und vertraglichem Urlaub differenziert wird, muss man beide ansprüche getrennt behandeln.

dh. dir steht zu: der gesamte gesetzliche mindesturlaub von 20 tagen plus der vertragliche Urlaub von (7/12) * 10 Tagen, also insgesamt 25,83 Tage. ob auf oder abgerundet wird muss ich gerade leider passen.

anderes Thema ist, ob der Urlaub verfällt. das kann ggf. wiederum zwischen gesetzlichem und vertraglichen Urlaub verschieden sein.

ich bin aber kein Anwalt.
 
Ich meine: jetzt hast du in 2024 doch deinen Urlaub. Mach kein Fass auf wegen 2,5 Tagen.....bist doch bestimmt auch im Home Office unterwegs und machst Freitag mittags regelmäßig Feierabend oder ;)? Kenne es auch nur anteilig der Betriebszugehörigkeit, also so wie die es berechnet haben
 
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