Hallo zusammen,
ich habe vor Beginn meines Zivildienstes eine Abmachung mit meiner Dienststelle getroffen, den Zivildienst freiwillig um knapp zwei Monate auf Basis eines normalen Arbeitsvertrages zu verlängern. Der genaue Zeitraum der Anstellung beträgt sieben Wochen.
Da es bei Freunden von mir so ist, dass diese selbst bei kurzen Arbeitszeiträumen (z.B. vier Wochen Praktikum = 2 Urlaubstage) Urlaub nehmen können wollte ich mal fragen, wie das bei meinem Vertrag über sieben Wochen aussieht. Habe ich bei einer so kurzen Anstellung Anspruch auf Urlaub oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?
Gruß, webbi
ich habe vor Beginn meines Zivildienstes eine Abmachung mit meiner Dienststelle getroffen, den Zivildienst freiwillig um knapp zwei Monate auf Basis eines normalen Arbeitsvertrages zu verlängern. Der genaue Zeitraum der Anstellung beträgt sieben Wochen.
Da es bei Freunden von mir so ist, dass diese selbst bei kurzen Arbeitszeiträumen (z.B. vier Wochen Praktikum = 2 Urlaubstage) Urlaub nehmen können wollte ich mal fragen, wie das bei meinem Vertrag über sieben Wochen aussieht. Habe ich bei einer so kurzen Anstellung Anspruch auf Urlaub oder liegt das im Ermessen des Arbeitgebers?
Gruß, webbi