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Mr. Snoot
Gast
Klar, es ist für die Händler mehr als ärgerlich, wenn die Kunden die Ware nur zum Testen bestellen und zurückschicken. Der Händler konnte sie dann bisher nur mit wesentlich geringerer Gewinnspanne (wenn nicht gar Verlust) erneut verkaufen. Dafür wurde dem Kunden die "Abnutzung" ggf. in Rechnung gestellt. Wie sieht das in Zukunft aus? Der Händler darf die Ware zum Neupreis verkaufen, und der nächste Kunde bekommt die benutzte Ware.http://www.hartware.de/news_44358.html schrieb:Gebraucht als Neu verkaufen
Zurückgenommene Ware darf wieder als Neuware verkauft werden
Eine gängige Praxis wurde vom Amtsgericht Rotenburg nun die Legalität bescheinigt. Konkret geht es um Ware, die im Rahmen des Widerrufsrechts wieder zurückgenommen wurde. Diese war aller Wahrscheinlichkeit nach schon einmal im Betrieb. Dennoch darf sie als "Neu" wieder zum Verkauf angeboten werden. Im Fall, über den das Gericht nun entschieden hat, hatte der Kunde sogar schon Adressen im Telefonbuch eines Handys abgespeichert.
Laut dem Urteil des Gerichts sei eine Überprüfung des Geräts noch kein "in Gebrauch nehmen". Und bei einem technischen Gerät schließe eine solche Überprüfung auch den Test der Funktionen mit ein. Erst wenn der Käufer das Gerät "eigentumsähnlich" nutze, könne von einer "Ingebrauchnahme" gesprochen werden.
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Ich möchte sowas ehrlich gesagt nicht, sonst hätte ich ja bisher schon diese (wie's im Artikel heißt) "refurbished"-Hardware gekauft. Darf der Händler in Zukunft dann überhaupt noch einen gewissen Betrag vom Kaufpreis abziehen, oder bekommt man dafür im Gegenzug als Kunde immer 100% zurück?
Die Frage ist jetzt eben, wie stark darf die Ware genutzt worden sein, um sie noch als Neugerät zu verkaufen? Bei einem Handy kann man das vielleicht noch an der Abnutzung der Tasten sehen, aber wie siehts bei anderer Hardware aus? Eigentlich kann man das - v.a. als Laie - kaum oder gar nicht feststellen.