USB Anschlüsse vermutlich kurzgeschlossen

aks9999 schrieb:
Ich werde in Zukunft nichts mehr direkt anschließen
Naja übertreibs nicht. 'N stick etc. ist schon in Ordnunng. Bloß solche "sketchy" Dinge wie ein Programer, Microcontroller usw. würd ich auch nicht direkt betreiben...
 
SaxnPaule schrieb:
Ich habe nach dem Garantiestatus gefragt.
In einem weiteren Satz habe ich geschrieben, dass ich mich doof stellen würde.

Was du da vielleicht rein interpretierst ist deine Sache. Ich sehe hier keine direkte Anstiftung ;)
doch, ich sehe da auch Anstiftung!👆
 
Das ist schön für dich! 👌

Die Anstiftung ist nur strafbar, wenn die angestiftete Tat als Verbrechen (§ 12 StGB) eingeordnet wird. Bei Vergehen ist die versuchte Anstiftung nicht strafbar.

§ 12 StGB

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
 
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