USB BOOTLOADER entfernen?

reditalian

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Hab mir neulich einen kleinen USB 3 Kartenleser für SD und Micro SD Karten gekauft. Funktionierte ein paar Mal super mit schnellen SD Karten. Jetzt mag er nicht mehr, Windows erkennt ihn nur noch als USB Bootloader und natürlich keine Speicherkarte. Vermute, dass ist im BIOS passiert, als er im Rechner steckte. Die Maus ist im BIOS immer etwas eigenwillig und ich hab versehentlich daneben geklickt. Lässt sich das rückgängig machen? Der Leser ist übrigens so ein UGREEN Teil vom großen Buchhändler und meldet sich wiegesagt nur noch als NORELSYS USB BOOTLOADER DEVICE.
 
ich vermute die Firmware des Teils ist zerlegt. Wenn du die nicht neu flashen kannst, wovon ich mal ausgehe, weil wo soll man die Firmware Datei herbekommen, ist das Teil ein Fall für die Tonne oder je nach Alter ein Garantiefall bzw. Gewährleistungsfall.
 
Schließe mich @Jasmin83 an und denke, das Teil ist hinüber. Mir fällt auch nichts ein, was man im BIOS verstellen könnte, damit sich so ein Fehler zeigt.
 
Am PC und NB getestet, selbes Ergebnis. Mein Tablet sieht ihn überhaupt nicht. Ich habs aber vermutet, dass er das Zeitliche gesegnet hat, ist mir auch schon vor langer Zeit mit nem USB Stick passiert. Etwas ärgerlich, der Kartenleser ist einen Monat alt und hat ein paar Mal super funktioniert. Muss ich mich jetzt durch den Amazon Kundendienst arbeiten, was recht lustig ist. Eine Reklamation/Rücksende Option hat das Teil leider nicht.
 
E-Mail Option gibts nicht, nur diesen Chat Bot. Der sagt mir, Rücksendung nicht möglich, da es sich um ein After Market Produkt handelt und die Rückgabefrist abgelaufen ist. Telefonisch hab ich nicht wirklich Lust drauf zu warten, bis jemand zurück ruft. Das Ding kommt zum Elektro Recycling.
 
reditalian schrieb:
da es sich um ein After Market Produkt handelt
d.h. der Kauf erfolgte nicht über Amazon.de? ja dann kann dir Amazon auch nicht weiterhelfen, Chatbot hin oder her - der im Übrigen nur selten eine wirkliche Hürde ist. Ärgerlich. Aber ein Gewährleistungsanspruch besteht natürlich trotzdem in jedem Fall, falls noch innerhalb des Zeitraums. Weiß ja nicht wie alt das Teil ist.

Oder meinst du ggf. doch den Marketplace? Falls ja, da greift natürlich auch die Amazon A-Z Garantie:
Sie können die Amazon A-bis-z-Garantie beantragen, wenn Sie eine physische Ware von einem Drittanbieter erworben haben, der über die Website von Amazon.de verkauft (einschließlich Amazon.de Marketplace)
 
Dr. McCoy schrieb:
Nanu, im Marketplace gekauft, oder wie? Was ist das überhaupt für ein Ding? Bislang läuft er ja noch unter "anonym".
Marketplace, vielleicht, nennt sich laut Antwort vom Verkäufer FBA-Bestellung und der Hinweis auf den Amazon Kundenservice. Es stand Verkauf durch UGREEN GROUP LIMITED UK und Versand durch Amazon. Nennt sich übrigens UGREEN USB 3.0 SD TF Kartenleser und lief bei Amzon als Bestseller.
M-X schrieb:
Naja an dem Chatbot kommt man schon vorbei wenn man auf einen Kundenberater besteht. Aber wenn einem selbst das zu viel Aufwand ist dann muss man die Kohle halt abschreiben.
Am Chatbot vorbei geht nur per Rückruf. Was weiß ich, wann die zurück rufen. Ich hab das verdammte SP nicht ständig am Start, es liegt auch Mal irgendwo rum und ich höre es nicht. Das Ding hat 17 Euro gekostet, kann ich verschmerzen, auch wenn ich ungerne Elektroschrott generiere. Bei höherwertigen Geräten würde ich alle Optionen nutzen und mir das SP an die Backe kleben, um keinen Rückruf zu verpassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht auch ohne Rückruf. Man kann dann einfach mit einem Mitarbeiter chatten., und das sogar trotz typo.
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