USV(s) - unterbrechungsfreie Stromversorgung - für meine Elektronik gesucht

kisser schrieb:
Aber nicht in Privathaushalten!
Das ist gar nicht so einfach in einem einzigen Gesetz zu finden. Auch die VDE ist kein Gesetz, sondern nur eine Richtlinie. Wirklich kritisch wird die Sache nur wenn etwas passiert ist.
Vor Gericht heißt es dann beispielsweise nach einem Brand mit der Elektroanlage als Ursache: Herr Vermieter wie sind sie denn ihrer Pflicht nach
AVBEltV § 12 Kundenanlage
(1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der
elektrischen Anlage hinter der Hausanschlußsicherung, mit Ausnahme der
Meßeinrichtungen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens, ist der Anschlußnehmer
verantwortlich. Hat er die Anlage einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung
überlassen, so ist er neben diesem verantwortlich.
gekommen?
Es gibt einen ganzen Schwung an Verordnungen und Bestimmungen welche auf "annerkannte Regeln der Technik" verweisen. Solche Formulierungen sind bewusst so weit gefasst und machen es deshalb so schwierig klare Aussagen zu treffen. Ein Richter zieht einen Sachverständigen zu Rate welcher sich beispielsweise auf die VDE 0105 Teil 100, VdS-Richtlinien bezieht.
Auch das BGB kann und wird so ausgelegt.
BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Fakt ist ein Vermieter / Eigentümer ist ein "Anlagenbetreiber" und sofern er niemand anderen (Elektrofachkraft) dafür eingesetzt / beauftragt hat auch "Anlagenverantwortlicher". Letzterer hat die Elektroanlage in einem Einwandfreien und sicheren Zustand zu erhalten.
 
Die AVBEltV interessiert hier nicht, weil längst abgelöst durch die NAV. https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nav/gesamt.pdf
Steht aber fast das gleiche drin.;)
Der Begriff "Unterhaltung" ist meines Wissens nach nicht exakt definiert. Und dass die Elektroinstalltion zum Zeitpunkt der Vermietung in Ordnung sein sollte versteht sich ja von selbst.
Aber eine regelmäßige Prüfpflicht gibt es keine. Der BGH hat entschieden, was gibt es da noch weiter zu diskutieren?
 
karl0190 schrieb:
Was ich so rauslese, ist der Elektriker wirklich vonnöten; hätte nicht gedacht, dass das so was Dramatisches sein kann. Danke nochmal für eure Zeit und die Antworten!

wenn das mehr als 1x im Monat vorkommt (das könnte auch normale Schwankungen vom Energierversorger sein), ist das dramatisch, ja.
Du musst immer dir vorstellen, das da dann auch Lichtbögen oder eine starke Wärmeentwicklung entstehen bei einen Defekt / Wackelkontakt, so das es eben zum Brand.

Hatte es selbst schon, am Sicherungskasten war eine Schraube nicht richtig auf fest, uns ist ein teil der Klemmen weggeschmort alleine durch die wärmeentwicklung da. paar sekunden länger und das alles wäre in Brand geraten.
 
Sebbi schrieb:
wenn das mehr als 1x im Monat vorkommt (das könnte auch normale Schwankungen vom Energierversorger sein), ist das dramatisch, ja.
"Normale" Schwankungen beim Energieversorger bemerkt man nicht. Solche Ministromausfälle hat jeder mehrer Dutzend mal täglich und sie dauern für gewöhnlich nicht mehr als 10ms - das ist zu kurz um das Licht merkbar flackern zu lassen und wird bei elektrischen Geräten problemlos vom Netzteil kompensiert.
Normal ist der Zustand der Elektrik des OP also definitiv nicht.
 
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